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Holger

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  • trotz Zahlungsvereinbarung eine Kontenpfändungsversuch - Missbrauch?

    OK, also ich habe im Herbst 2013 Mit der Landeshauptstadt MD wegen ausgelaufener Unterhaltsleistungen eine Zahlungsvereinbarung getroffen, auch wurde die Vermögensauskunft ausgestellt. Als Empfänger von ALG zahlte ich einmal 300,- EUR, und monatlich 10,- an die stadtkasse.

    Am 11.01. 14 ging bei meiner Bank eine Pfändung ein und das Konto war dicht. Zudem hab ich ein Schreiben mittwoch erhalten von der Bearbeiterin die ich im Schreiben der Kontopfändung genannt wurde. Ich habe darauf die Dame Fr. M****. dort angerufen und darauf verwiesen dass Ich doch zahle, und dass es eine Zahlungsvereinbarung gibt, die über die Kanzlei mit Herrn K. bei der LHS abgewickelt wurde.

    Darauf die Dame lautstark; " ...was sind denn 10,-EUR, wir haben hier lediglich die 330,- EUR bekomm, mehr nicht!Wie lange soll das dauern abzuzahlen, das müssten 50,- EUR "! Ich : " aber ich beziehe doch ALG2"!

    Die Dame reagierte; ich weiß doch auch nicht , ich mache was mir gesagt wurde. Am Telefon wirkte die Frau aufgeregt und wirr.

    Die Kanzlei wurde informiert, und die Sekretärin schon wütend, dass die sache viel Arbeit gekostet hat, dann bekommt die Stadtkasse MD eben nix!"

    Im Telefont heißt es zw. Kanzlei und Mitarbeiter der Stadt, es gab einen Fehler oder ein Missverständnis, und per Fax forderte die kanzlei auf, die Pfändung zurück zu ziehen.

    Die Pfändung wurde Freitag "ruhend" gestellt, mit dem Herrn K. hab ich dann auch telefoniert, was wohl alles Sinn u Zweck gewesen ist.

    Dabei wurden wieder die 50,- genannt die hier notwendig wären für die Tilgung, ich sagte dass ich auch andere Verbindlichkeiten habe, und das Amt weiß auch dass ich Unterhaltsverpflichtet und Beitrag leiste. Kindesunterhalt geht laut Gesetz vor Rückzahlungen nach UVG.

    Die ganze Sache kommt mir mehr als zwielichtig vor, und ich fühle mich hier genötigt, was wohl auch sinn der "Maßnahme" war, mir angst zu machen, wenn ich den wünschen des Amtes nicht entspreche.

    Ich bin psychisch belastet, und solche Szenarien suchte ich gerade zu vermeiden, indem Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, das amt hat ja akzeptiert, und selbst kein höheres Angebot eingefordert bei Kanzlei.

    Für mich ist hier Missbrauch der Vollstreckung durch willkürliche Kontopfändung. Auch im schreiben wird gedroht mit gerichtl. Beschluss einer wohnungsdurchsuchung, wenn ich nicht beim amt zu den Öffnungszeiten vor-stellig werde.

    Eine Wohnungsvollstreckung gab es nicht, einmal hab ich den mann nicht rrein gelassen, und vermutlich war ich beim 2. mal nicht zu hause.

    Ich überlege damit selbst zum Amt-oder Vollstreckungsgericht zu gehn, viell sozialpsych Dienst, drehe seit anfang der woche durch.

    8 AntwortenInternationale Organisationenvor 7 Jahren
  • Was denkt ihr; Warum klappt RTLs Bachelor Sendung nicht - Liebe, Frust, Enttäuschungen?

    Was meint ihr, weshalb das Paket von RTLs Sendung mit dem Bachelor nicht gut funktioniert ?

    Meine Meinung steht man doch ständig unter Druck, und der Konkurrenzdruck unter den Bewerberinnen macht Vieles unmöglich. Man lernt den Anderen unter relativ unrealistischen Verhältnissen kennen, heraus gerissen aus dem Leben, da ist zuviel Glammor, zu wenig reale Blickwinkel.

    Würde man zu den 20 Damen auch 20 attraktive, verschiedene Männer rein nehmen, säh das schon anders aus, dass sich die Einen oder Anderen fänden.

    13 AntwortenSingles & Datingvor 8 Jahren
  • Nutzt einem die Klage auf Rechnungseinsicht wegen fehlerhafter Betriebskostenabrechnungen bei zukünftigen ...?

    ...Betriebskostenabrechnungen,dass man nicht Jedes Mal Klagen muss ? Sozusagen, dass man einmal als falsch deklarierte Punkte zukünftig gleich mit Abzug zahlt, es sei denn der Vermieter kann belegen, dass es stimmt ?

    Ich überlege auch Anzeige zu Erstatten wegen versuchten Betrug in mehreren Punkten der Nebenkostenabrechnungen. Ob das davor bewahrt, dass der Vermieter zukünftig diese "Fehler" lässt, ist ja auch keine Garantie ?

    Der Vermieter betrügt mit 10% Abweichung zum eigentlichen Wasser- und Abwasserpreis, u. behauptet die Mieterzähler würden deutlich weniger messen als der hauptzähler, und die Rechnung bei den Stadtwerken ist bezahlt, die hab ich mittlerweile.Aber der Hauptzähler wurde seit einbau 2008 nicht bei Stadtwerke reklamiert .

    3 AntwortenRecht & Ethikvor 8 Jahren
  • Kann der Mieterschutzbund DMB auch per Beratungshilfeschein juristisch tätig werden ?

    Ich bin Mitglied beim Deutschen Mieterbund, und weiß bislang nur, dass dort bei Klageverfahren Gebühren anfallen, und das man ne Rechtsschutzversicherung abschließen kann.

    Nun möchte ich wissen, ob man per BHS Beratungshilfeschein vom Gericht beim Mieterschutzbund Unterstützung bekommt, ohne weitere Kosten damit verknüpft zu haben ? ( bis auf diese 10,. €)

    3 AntwortenRecht & Ethikvor 8 Jahren
  • Vermieter unterzeichnet Formular f. Mietzuschuss, dass kein Mietrückstand besteht?

    Mein Vermieter hatte im Juli,2011 mir ein Formular unterzeichnet, woraus hervor geht, dass keine Mietrückstände bestehen.

    Einen Monat zuvor habe ich die angekündigten Minderungen bei Mietüberweisung umgesetzt im Juni, somit war dem Vermieter bekannt, dass Mietminderung besteht.

    Bedeutet dies eine Anerkennung der umgesetzten Mietminderung, oder hat der Vermieter lediglich einen Fehler gemacht, den er jederzeit widerrufen kann ?

    3 AntwortenMiete & Wohneigentumvor 8 Jahren
  • Berechnung an Mietanteil für Keller einer Mietwohnung wegen Mietminderung?

    Ich suche die Formel für die Berechnung der anteiligen Miete für die Fläche des Keller einer Mietwohung,

    der Keller hat eine Fläche von 10m², die Wohnung ist 56,-m² groß, also 66,-m² gesamte Nutzfläche, die angemiete wurde, es wird eine Warmmiete von 360,- EUR bezahlt, KM sind 250,- .

    Der Anteil des Kellers an der Wohnung beträgt also 15% , wie kann ich per Formel die 15% des Keller umsetzen als Mietminderung ? bei nur teilweiser Nutzbarkeit des Keller , also zur Hälfte

    4 AntwortenMiete & Wohneigentumvor 8 Jahren
  • Klassenlehrerin lehnt Gespräch mit Vater ab - weil kein Sorgerecht?

    Muss /darf die Lehrerin den Kontaktversuch des Vaters ablehnen, nur weil dieser Nicht das Sorgerecht hat?

    Ich wollte auf dem Gymn. mit der KLassenlehrerin meiner Tochter ein Gespräch führen, weil es Ärger u. Probleme mit Mitschülern im Unterricht gibt, der Unterricht wird oft gestört durch 3 schüler.

    Heute lehnt die Lehrerin diesen Wunsch auf ein Gespräch mit mir ab, mit der Begründung, Sie dürfe es nicht, da Ich kein Sorgerecht habe!?

    stimmt das denn ? Sowas hab ich noch nie gehört, und auf der KiTa war sowas nie Thema.

    5 AntwortenSchulevor 8 Jahren