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trotz Zahlungsvereinbarung eine Kontenpfändungsversuch - Missbrauch?

OK, also ich habe im Herbst 2013 Mit der Landeshauptstadt MD wegen ausgelaufener Unterhaltsleistungen eine Zahlungsvereinbarung getroffen, auch wurde die Vermögensauskunft ausgestellt. Als Empfänger von ALG zahlte ich einmal 300,- EUR, und monatlich 10,- an die stadtkasse.

Am 11.01. 14 ging bei meiner Bank eine Pfändung ein und das Konto war dicht. Zudem hab ich ein Schreiben mittwoch erhalten von der Bearbeiterin die ich im Schreiben der Kontopfändung genannt wurde. Ich habe darauf die Dame Fr. M****. dort angerufen und darauf verwiesen dass Ich doch zahle, und dass es eine Zahlungsvereinbarung gibt, die über die Kanzlei mit Herrn K. bei der LHS abgewickelt wurde.

Darauf die Dame lautstark; " ...was sind denn 10,-EUR, wir haben hier lediglich die 330,- EUR bekomm, mehr nicht!Wie lange soll das dauern abzuzahlen, das müssten 50,- EUR "! Ich : " aber ich beziehe doch ALG2"!

Die Dame reagierte; ich weiß doch auch nicht , ich mache was mir gesagt wurde. Am Telefon wirkte die Frau aufgeregt und wirr.

Die Kanzlei wurde informiert, und die Sekretärin schon wütend, dass die sache viel Arbeit gekostet hat, dann bekommt die Stadtkasse MD eben nix!"

Im Telefont heißt es zw. Kanzlei und Mitarbeiter der Stadt, es gab einen Fehler oder ein Missverständnis, und per Fax forderte die kanzlei auf, die Pfändung zurück zu ziehen.

Die Pfändung wurde Freitag "ruhend" gestellt, mit dem Herrn K. hab ich dann auch telefoniert, was wohl alles Sinn u Zweck gewesen ist.

Dabei wurden wieder die 50,- genannt die hier notwendig wären für die Tilgung, ich sagte dass ich auch andere Verbindlichkeiten habe, und das Amt weiß auch dass ich Unterhaltsverpflichtet und Beitrag leiste. Kindesunterhalt geht laut Gesetz vor Rückzahlungen nach UVG.

Die ganze Sache kommt mir mehr als zwielichtig vor, und ich fühle mich hier genötigt, was wohl auch sinn der "Maßnahme" war, mir angst zu machen, wenn ich den wünschen des Amtes nicht entspreche.

Ich bin psychisch belastet, und solche Szenarien suchte ich gerade zu vermeiden, indem Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, das amt hat ja akzeptiert, und selbst kein höheres Angebot eingefordert bei Kanzlei.

Für mich ist hier Missbrauch der Vollstreckung durch willkürliche Kontopfändung. Auch im schreiben wird gedroht mit gerichtl. Beschluss einer wohnungsdurchsuchung, wenn ich nicht beim amt zu den Öffnungszeiten vor-stellig werde.

Eine Wohnungsvollstreckung gab es nicht, einmal hab ich den mann nicht rrein gelassen, und vermutlich war ich beim 2. mal nicht zu hause.

Ich überlege damit selbst zum Amt-oder Vollstreckungsgericht zu gehn, viell sozialpsych Dienst, drehe seit anfang der woche durch.

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Eine außergerichtliche Ratenzahlungsvereinbarung bedeutet nicht das keiner mehr pfänden darf oder es nicht versuchen darf. Wenn sie möchten können sie auch jede Woche z.B. mal den Gerichtsvollzieher zu dir schicken damit der nachschaut ob nicht vielleicht doch was bei dir zu holen ist. Einziger Weg für einen Pfändungsschutz ist eine Privatinsolvenz, dann darf keiner mehr versuchen zu pfänden wenn die vereinbarten Zahlungen geleistet werden und sich die finanziellen Verhältnisse nicht ändern.

  • vor 7 Jahren

    Okey, ich hoffe dass es Dir nun besser geht.

    Und wo ist die Frage ???

    Du bekommst ALG2 und hast nichts weiter zu tun als Deine Angelegenheiten zu klären.

    Dann mach es am Tage und lungere nicht die ganze Nacht im www rum.

    Es gibt Leute die arbeiten in Schicht, haben am Wochenende Dienst oder Bereitschaft und haben oftmals nicht mal die Zeit rechtzeitig zum normalen Arzt zu gehen.

    Jammer weiter und zieh Dir noch nen Zettel für nen neuen Dauerplatz beim sozialpsychologischen Dienst.

    Man könnte es jedoch auch mal mit ganz normaler Arbeit versuchen.

  • vor 7 Jahren

    Natürlich hat der Gläubiger das Recht, ein Konto zu pfänden. Er möchte nur sehen, ob noch andere Gelder statt den angegebenen rein kommen.

    Zwangsvollstreckung - nicht rein lassen: Wenn der Gerichtsvollzieher den Auftrag hat, zu vollstrecken, darf er sogar deine Wohnung öffnen lassen und sie in deiner Abwesenheit durch suchen. Den schlüssel fürs neue schloss darfst du dir dann bei ihm abholen, wo er dir auch sagt, was das Ergebnis der ZV war.

    Also - lass ihn lieber rein. Du schadest dir nur selber.

    Für Unterhaltsschulden sitzt du sogar ein, wenn du dich unwillig zeigst.

    Bockig stellen hilft dir nicht!

    Im übrigen finde ich es lustig, dass DU, der doch der "Schuldige" bist im Sinne von du schuldest ihnen Geld, dich beschwerst, wenn sie es sich holen wollen.

    Frag dich mal, was du tun würdest, wenn dein ALG (1 oder 2?) nciht käme? Würdest du nicht auch hin gehen und auf Auszahlung bestehen???

    Hallo?!?!?!

  • vor 7 Jahren

    Wandele dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto um.

    Dann können die pfänden bis sie schwarz werden.

    Und du kannst dir sogar mit den "freiwilligen" Zahlungen Zeit lassen!

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  • Marcel
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    einer geregelten arbeit- und sei es auch nur ein vom amt erlaubter minijob- nach zu gehen, würde deine probleme erheblich reduzieren.

    dank zahlungsunwilliger berúfsfaulenzer wie dir werden unterhaltspflichtige (und auch -willige) väter in immer schlechteres licht gerückt.

    hör auf zu rauchen, hör uf zu saufen, fahr mit dem rad statt mit dem auto und du wirst erstaunt sein, wieviel geld am monatsende übrig bleibt, dass du an unterhalt zahlen kannst.

    "und vermutlich war ich beim 2. mal nicht zu hause."

    -> das ist wohl die allertollste ausrede überhaupt!

    "Ich überlege damit selbst zum Amt-oder Vollstreckungsgericht zu gehn, viell sozialpsych Dienst, drehe seit anfang der woche durch."

    -> such dir nen job und zeig verantwortung!!

  • vor 7 Jahren

    Hallo Holger,

    es gibt einen schönen Satz,ich bin willig aber nicht fähig,was du in deiner Angelegenheit anwenden kannst.

    Ist es jetzt der Unterhalt für die Frau oder das Kind?

    Wäre bei dir nicht das Jugendamt zuständig? Normalerweise müsste man mit dem Jugendamt reden und mit denen eine Abmachung ausmachen,wie hoch usw. Du hast die möglichkeit,die Zahlung auf Null setzten zu lassen und zwar solange bis du wieder Arbeit hast. Als Harz4 empfänger hat man eine Pfändungsgrenze,dass heist alles,was über den Regelunterhalt ist kann man nicht Pfänden

    Vielleicht hilft dir das, http://www.akademie.de/wissen/pfaendungstabelle/pf...

    Deswegen sagte ich am Anfang willig aber nicht fähig.

    Lass dich durch gehe arbeiten Parolen nicht runterziehen,dass ist dummes Gerede mehr nicht.

    Das sagen dir die,die Arbeit haben oder denen nichts anderes einfällt.

    Gehe zum Doc und hole dir eine Überweisung für den Psychiater. Der wird schnell feststellen ob du krank bist und eine Krankmeldung brauchst.Wenn jemand vor der Türe steht reinlassen anhöhren und das Anwaltsschreiben vorlegen fertig.Unterschreibe blos nichts,egal was der oder die sagt.

    Sage einfach lassen sie es da und ich gebe es meinem Anwalt .Mehr kann ich dir nicht raten. Hoffe ich konnte ein wenig helfen.

  • top
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    tja dein problem ist echt zu unübersichtlich für alle. komm einfach deinen zahlungsverpflichtungen nach und gut ist für alle.

  • Kater
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Wenn du eine Vereinbarung hast, kann die Dame sie nicht einseitig ändern.

    Oft weiss in solchen Ämtern die Linke allerdings nicht, was die Rechte tut.

    Ein anwaltliches Schreiben dürft die Sache ins Lot bringen.

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