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Vermieter unterzeichnet Formular f. Mietzuschuss, dass kein Mietrückstand besteht?
Mein Vermieter hatte im Juli,2011 mir ein Formular unterzeichnet, woraus hervor geht, dass keine Mietrückstände bestehen.
Einen Monat zuvor habe ich die angekündigten Minderungen bei Mietüberweisung umgesetzt im Juni, somit war dem Vermieter bekannt, dass Mietminderung besteht.
Bedeutet dies eine Anerkennung der umgesetzten Mietminderung, oder hat der Vermieter lediglich einen Fehler gemacht, den er jederzeit widerrufen kann ?
Also er wurde seit Mai.2011 über die Mietminderung informiert, ab Juni. wurde diese in der Miete umgesetzt. Er hat darauf nicht widersprochen, oder sich anders schriftlich dagegen geäußert, daher hatte ich auch seine Akzeptanz angenommen.
Im Nov.2011 kam dann ein Schreiben von seinem Anwalt, dass alle Mietminderungen zurück gefordert würden, einschl der Kosten für den Rechtsanwalt.
Ich hoffe ihr kennt solche Formulare, die man beim Wohngeldstelle bekommt; dort hat der Vermieter Alles auszufüllen, und ob halt Mietrückstände bestünden, dort hat er die üblichen vollen Beträge angegeben, und keinen Haken gesetzt bei "bestehen Mietrückstände" und "seit wann".
Da war ich damals erleichtert, weil er monate zuvor immer drohte mit Anwalt, aber eben mündlich.
3 Antworten
- Slovak08Lv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
In diesem Zusammenhang wäre wichtig für die Gesamtbewertung, wie er sich seit diesem Juli 2011 verhalten hat. Wurde die reduzierte Mietzinszahlung über mehrere Monate von ihm ohne Widerspruch hingenommen, ist davon auszugehen, dass er die Mietminderung akzeptiert hat.
In jedem Gerichtsverfahren würde so entschieden werden.
- HausverwalterLv 7vor 8 Jahren
Sollte der Vermieter einer Mietminderung widersprechen passiert zunächst gar nichts. Will der Vermieter die Rückstände haben, muss er sie einklagen. Bei dieser Verhandlung wird geklärt, ob der Mieter zu Recht nach § 536 BGB gemindert hat und ob die Höhe der Beeinträchtigung nach angemessen war.
Wurde zu Recht gemindert hat der Vermieter keinen Anspruch auf die geminderte Miete.
Benötigt man für die Wohngeldstelle oder dem Jobcenter ein vom VM unterschriebenes Formular und dieser weigert sich, oder füllt es unsachgemäß aus, kann man auch die Kontoauszüge der letzten 3 Mietzahlungen vorweisen. Das genügt auch. Sollte sich der Sachbearbeiter weigern diese anzuerkennen, kann man seinen Vorgesetzten verlangen.
PS. Möchte man den Druck auf den VM erhöhen und eine Beseitigung des Mangels haben, kann man:
1. Nach § 536a BGB verfahren - eine angemesse Frist zur Behebenung setzen und nach fruchloser Fristverstreichung selbst den Mangel fachgerecht beheben lassen, die s.g. Ersatzvornahme. Die Kosten muss man vorstrecken und darf sie sodann direkt von der Miete abziehen.
2. Zusätzlich zur Minderung ein Zurückbehaltungsrecht wahrnehmen. Auf dieses Geld hat der VM allerdings einen Anspruch, nachdem der Mangel beseitigt wurde.
Mein Artikel:
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - Anonymvor 8 Jahren
Das ist hier zu kmpliziert. Geh mit deinem Schriftwechsel zum Mieterverein. Mündliche "Drohungen" zählen nicht.