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Holger fragte in Schule & BildungSchule · vor 8 Jahren

Klassenlehrerin lehnt Gespräch mit Vater ab - weil kein Sorgerecht?

Muss /darf die Lehrerin den Kontaktversuch des Vaters ablehnen, nur weil dieser Nicht das Sorgerecht hat?

Ich wollte auf dem Gymn. mit der KLassenlehrerin meiner Tochter ein Gespräch führen, weil es Ärger u. Probleme mit Mitschülern im Unterricht gibt, der Unterricht wird oft gestört durch 3 schüler.

Heute lehnt die Lehrerin diesen Wunsch auf ein Gespräch mit mir ab, mit der Begründung, Sie dürfe es nicht, da Ich kein Sorgerecht habe!?

stimmt das denn ? Sowas hab ich noch nie gehört, und auf der KiTa war sowas nie Thema.

5 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 6
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Ich find es gut, dass Du Dich kümmerst und damit Verantwortung übernimmst. Uns Vätern wird ja oft vorgeworfen, dass wir uns nach einer Trennung nicht mehr für unsere eigenen Kinder interessieren. Ich konnte nie glauben, dass das so sein kann.

    Aber leider hat Deine Lehrerin recht. Wenn Du kein Sorgerecht hast, darf sie gar nicht mit Dir reden. Du bist für sie kein Vater, sondern irgendein Mann. Sie unterliegt damit sogar der Schweigepflicht.

    So lange Du kein Sorgerecht hast, musst Du zuerst mit der Mutter reden. Sie kann der Lehrerin die Erlaubnis geben, mit Dir zu sprechen.

    Leider passiert es oft, dass nach einer Trennung so viel Enttäuschung und Verletztheit herrscht, dass die Kinder als Waffe in einem Krieg missbraucht werden, ohne Rücksicht auf ihr Wohl.

    Kinder brauchen beide Eltern.

    Du weißt sicher, warum Du kein Sorgerecht hast... Vielleicht kannst Du daran was ändern?

    Love and Peace

  • vor 8 Jahren

    Seit der KiTa sind doch wohl einige Jahre vergangen und rechtliche Richtlinien ändern sich immer wieder ode res wurden die Tatsachen in der KiTa nicht bedacht.

    Ohne Sorgerecht und der Zustimmung der Mutter zu diesem Gespräch darf dieses Gespräch nicht stattfinden. So ist der aktuelle Stand des Rechts. Spreche mit der Mutter über das schulische Probleme und sie sollte sich um einen Gesprächstermin bemühen.

  • vor 8 Jahren

    Du darfst ein Gespräch führen mit der Lehrerin und sie mit Dir, aber die Mutter bzw. wer sorgeberechtigt für Dein Kind ist, sollte zustimmen.

    Ich selbst habe das alleinige Sorgerecht für meine Kinder und war ganz erstaunt, als die Beratungslehrerin mich anrief, ob sie das Gespräch mit dem Vater ohne mich führen darf. Allerdings ging es hierbei um einen eventuellen Schulwechsel und nicht wie in Deinem Fall um einen Konflikt. Aber die Lehrer müssen sich anscheinend absichern.

    Es wird offensichtlich nicht überall gleich streng gehandhabt.

    Mein Ex geht jedenfalls zu Elternabenden und unterschreibt Klassenarbeiten ohne dass sich jemand je darüber beschwert hätte. Ich würde allerdings jederzeit bestätigen, dass ich einverstanden bin.

  • vor 8 Jahren

    gehe mit der mutter des kindes zusammen hin

    ausser du willst dem kind schaden

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  • .
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    hier werden 2 dinge miteinander vermischt, die nichts miteinander zu tun haben.

    du darfst sehr wohl mit der lehrerin reden und sie auch mit dir. sie darf dir keine auskunft zu deiner tochter geben, aber sie darf dir zuhören, wenn du auf ein problem aufmerksam machen möchtest. wie sie das problem dann löst, darf sie allerdings nur der mutter erzählen, die das sorgerecht hat.

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