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was sind die grenzen der religionsfreiheit, und warum?
in diesem punkt gibt es oft sehr unterschiedliche ansichten, auch auf dieser plattform. gibt es grenzen und warum und wie werden sie definiert? oder gibt es keine grenzen und/oder ist es nicht möglich, grenzen für die religions- oder glaubensfreiheit zu bestimmen? zusatz; gibt es grenzen der meinungsfreiheit und hat das etwas mit der glaubensfreiheit zu tun, oder umgekehrt?
ergänzende details zur frage in meiner "antwort" oder direkt hier: http://pastebin.com/Ba3yVnqG
14 Antworten
- HeididaiLv 5vor 6 Jahren
Religionsfreiheit ist grenzenlose Freiheit von Religionen, also das Nichtvorhandensein von Religionen. Denn Religionen sind, im Gegensatz zum individuellen Glauben des Einzelnen, Machtinstrumente sog. religiöser (Ver)Führer, Religionen geben keine Freiheit sondern nehmen die Freiheiten der Gläubigen und deren Geld.
- Slovak08Lv 7vor 6 Jahren
Natürlich gibt es auch Grenzen der Religionsfreiheit. Die frei und ungehinderte Ausübung des Glaubens gilt für jeden Menschen. Also gilt sie auch für die Menschen, die an nichts glauben oder keiner Glaubensgemeinschaft angehören. Wäre das nicht möglich, wären die Grenzen der Religionsfreiheit überschritten.
- styxwayLv 4vor 6 Jahren
[leider reicht der platz zur frage nicht aus, deshalb habe ich hier ergänzende details angefügt]
meine frage war/ist vielmehr, wie weit die gesellschaft ansichten und/oder verhalten aus weltanschaulicher sicht tolerieren muss - also wie weit darf eine weltanschauung in die gesellschaft hineinspielen, oder in die politik, wirtschaft, familie oder andere bereiche des gemeinschaftlichen lebens. darf man aus seiner persönlichen weltanschaulichen überzeugung heraus alles (was genau?) religiös begründen und sich so verhalten oder gibt es grenzen, und wie werden diese, wenn es diese grenzen gibt, begründet?
im zusammenhang mit zb. integration stellen sich zt. muslime (geht aber nicht um diese, sondern ist nur ein aktuelles beispiel) auf den standpunkt, sie verstünden sich als muslime, nicht als deutsche, österreicher, schweizer oder was auch immer. alles, was sie interessiert ist ihre (muslimische) gemeinschaft, ihr glaube und ihre muslimische kultur etc. mit etwas anderem sind sie überfordert und/oder haben auch kein interesse. diese streng muslimische weltanschauung könnte man beliebig mit anderen austauschen, orthodoxen katholiken, evangelikalen, zeugen jehovas usw, evtl. auch mit extremen atheistischen ansichten, sicher aber auch mit sichtweisen von moderaten, längst etablierten religionen und kirchen, die nach wie vor grossen einfluss in der gesellschaft geniessen. stichwort, wir sind ein christliches land, haben eine christliche kultur - fremde sollen sich uns anpassen vs assimilation.
vieles wird in unseren (säkularen) gesellschaften durch weltanschauliche überzeugungen begründet, kirchen machen sich oft stark, damit ihre religiöse sichtweise gesetzlich berücksichtig wird, oder sie in gremien entsprechend mitwirken können. oder sie nehmen auf das weltliche leben der gläubigen mehr oder minder einfluss. zb. stichwort bürglen vs bischof: http://www.srf.ch/news/regional/zentralschweiz/bue...
[beispiel]
nächstens steht in der schweiz wohl ganz konkret eine abstimmung und damit eine heftige debatte an, ob eine ganzkörperverschleierung in der öffentlichkeit verboten werden soll. wo endet die religionsfreiheit dieser überzeugten muslima und wo beginnen allenfalls andere rechte zu wirken, die ihr das tragen verbieten wollen. gibt es eine oder mehrere grenzen und wie werden sie begründet?
[ein weiteres beispiel]
die familieninitiative der schweizer cvp möchte unter anderem die ehe nur zwischen *mann und frau* festschreiben: «Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.» ( http://www.cvp.ch/abstimmungen/unsere-initiativen/... ) ‹verheiratet sein› hat mit dem geschlecht nichts direkt zu tun, noch mit familie, gibt es doch unterschiedliche heirats- und/oder familienvorstellungen.
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- Verdinand .Lv 7vor 6 Jahren
Für ist es schon eine Grenze, wenn ich dafür zahlen soll, dass andere eine Kirche haben.
- otto saxoLv 7vor 6 Jahren
An Zwang, Gewalt und Drohung verlaufen die Grenzen der Freiheit, sowohl die inneren als auch die äußeren.
Unsere Freiheit ist zu Ende, wo andere uns mit Zwang, Gewalt und Drohung begegnen. Somit ist schon eine "allgemeine Pflicht" unter Androhung von Zwang bei Nichtbefolgung das Ende unserer Freiheit, und sei es auch nur ein zeitweiliges.
Unsere Gedanken und Überzeugungen sind frei. Sie können sich nach unseren Fähigkeiten entwickeln. Wir dürfen sie auch ausbreiten. Um etwas zu werben ist ein natürliches Recht. Sobald wir Zwang, Gewalt und Drohung dabei anwenden oder deren Einführung erreichen wollen, überschreiten wir die Grenzen unserer Freiheit nach außen.
Religionsfreiheit ist nur ein Aspekt der Gesamtfreiheit, sie ist keine besondere Kategorie. Es gelten auch keine anderen Grenzen für sie als Zwang, Gewalt und Drohung.
- vor 6 Jahren
Na ja. Aber wenn ich zuerst Grenzen lese und dann Freiheit, dann widerspricht sich das in sich.
Ausserdem heisst Religionsfreiheit irgendwie für mich: Frei von Religionen.
Somit kann man diese Frage nicht so genau beantworten.
Entweder man lebt seine Religion aus - oder auch nicht. Und zwar dann voll - oder gar nicht.
So ein Mittelding gibt es nicht.
Angelina
- ?Lv 4vor 6 Jahren
Religiöse Gemeinschaften müssen die geltenden staatlichen Rechtsnormen,
insbesondere strafrechtliche Bestimmungen, beachten.
Also wären z.B. Menschenopfer oder Verstöße gegen die Schulpflicht
nicht zulässig.
Problematisch wird es dann, wenn bsp. die Auffassung vertreten wird,
die Beachtung der Schulpflicht würde auf Menschenopfer hinauslaufen u. dergl.
Die Gerichte sind sich da noch nicht ganz einig.
- PaulLv 4vor 6 Jahren
Ich stecke meine Grenzen selbst ab, dazu brauche ich keine "göttliche Fügung" oder Göttermafia.
- aeneasLv 7vor 6 Jahren
Religionsfreiheit endet da, wo Religion Dritte bedraengt, noetigt oder gar bedroht. Womit das Warum sich selbst erklaert.