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Darf ein Arbeitgeber nachfragen was für ein Arzt das ist wenn man während der Arbeitszeit einen Termin hat?

Die Ärzte in München scheinen mir extrem beschäftigt zu sein, so hat man leider wenig freiheit in der Terminauswahl und muss zudem noch 30-60 Minuten im Wartezimmer sitzen, was es bei entsprechenden Arbeitszeiten fast unmöglich macht nicht hin und wieder den Chef fragen zu müssen ob ein Termin in Ordnung geht.

Darf der vorgesetzte in dem Fall fragen aus welchem Grund ich hingehe bzw. zu wem, und muss ich ihm das dann auch sagen?

6 Antworten

Bewertung
  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei Arztbesuch während der Arbeitszeit:

    Der Arbeitgeber darf sogar eine Bescheinigung über den Arztbesuch verlangen.

    Was ihn nichts angeht, ist der Grund des Arztbesuchs.

    Den Namen des Arztes erfährt er spätestens bei Vorlage der Bescheinigung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich muss während der Arbeitszeit zum Arzt. Kann der Chef das verbieten?

    Wer akut krank wird, kann beziehungsweise muss direkt zum Arzt. Bei Vorsorgeuntersuchungen sollte sich der Mitarbeiter dagegen bemühen, die Termine in seine Freizeit zu legen. Nur wenn das absolut nicht gelingt, muss der Chef den Angestellten auch in der Arbeitszeit gehen lassen. Wichtig: Bescheinigungen für solche Fälle gibt es beim Arzt.

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    Während der Arbeit zum Arzt?

    Termine in der Arztpraxis kann man sich oft nicht aussuchen. Was tun, wenn ein Arzttermin in die Arbeitszeit fällt? Wer ohne Verschulden für kurze Zeit am Arbeitsplatz ausfällt, hat trotzdem Anspruch auf Bezahlung, das sagt das Gesetz (§ 616 Bürgerliches Gesetzbuch). Normalerweise muss man als Arbeitnehmer seine privaten Termine so planen, dass die Arbeitszeit nicht berührt wird – dazu gehören auch Arztbesuche.

    Gibt es keine andere Möglichkeit, etwa weil der behandelnde Mediziner aus organisatorischen Gründen bestimmte Zeiten und -termine vorgibt, darf man während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Das gilt natürlich auch, wenn man während der Arbeit akut erkrankt und umgehend Behandlung braucht. Als Arbeitnehmer ist man allerdings verpflichtet, beim Arzt um einen frühen oder späten Termin zu bitten, damit der Arbeitgeber durch die notwendigen Fahrtzeiten nicht zusätzlich belastet wird. Ausschlaggebend ist die Dringlichkeit der Behandlung.

    Der Termin für eine planbare Zahnbehandlung darf nicht in die Arbeitszeit fallen, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise bis 17:00 Uhr arbeitet und sein Zahnarzt an einem oder mehr Tagen in der Woche bis 19:00 h behandelt. Für lange im Voraus feststehende Termine muss man sogar Urlaub nehmen. Mit schweren Zahnschmerzen dagegen darf man sofort zum Arzt, auch während der Arbeitszeit.

    Wenn der Arztbesuch während der Arbeitszeit unvermeidbar ist, muss der Arbeitgeber das Gehalt für diese Zeit weiterzahlen. Das gilt auch für planbare Termine, sofern die Arztpraxis nur während der Arbeitszeit des Patienten geöffnet ist. Wegen ihrer kürzeren Arbeitszeit können Teilzeitkräfte nach Auffassung der Arbeitsgerichte ihre Arzttermine leichter in der Freizeit organisieren. Ausnahmen wie akute Erkrankungen oder ambulante Spezialuntersuchungen im Krankenhaus, die nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden, gelten aber auch für Teilzeitbeschäftigte.

    Im Streitfall mit dem Arbeitgeber muss der Arbeitnehmer immer nachweisen, dass die Behandlung während der Arbeitszeit medizinisch notwendig war – im Regelfall durch Attest des Arztes, der die Behandlung durchgeführt hat. Kann er das nicht, darf die Firma das Gehalt um die ausgefallene Zeit kürzen oder Nacharbeit verlangen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die meisten Arbeitgeber werden wahrscheinlich nicht nachfragen, aber sie haben das Recht, ein Attest anzufordern, dass du wirklich beim Arzt warst, wenn sie wollen.

    Warum genau du gegangen bist, dürfen sie aber nicht erfragen. Das faellt under den Datenschutz.

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Fragen darf er soviel er möchte... Fakt ist: Arbeitszeit ist Arbeitszeit. Wenn Du während dieser Deine Arzttermine legst / legen musst, hat der Arbeitgeber ein Anrecht auf eine Bescheinigung des Arztes, dass Du auch wirklich dort warst (schließlich und endlich gibt es auch "Spezialisten", die einen Arztbesuch vorschieben, um z.B. ein Vorstellungsgespräch wahrzunehmen o.ä.). Auf dieser kann Dein AG dann ja nachschauen, bei welchem Arzt Du warst. Worüber er keine Auskunft verlangen darf, ist der Grund des Arztbesuches - außer, es besteht ein Zusammenhang mit Deiner Arbeit (z.B. Arztbesuch als Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls).

    Quelle(n): Bin Personalfachkauffrau und habe jahrelang in der Pers.Abteilung gearbeitet.
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    der fragt halt, ob er das darf oder nicht ... ich weiß das auch nicht.

    aber vielleicht ist er nur neugierig, oder mitfühlend... der weiß doch genau, daß du ihm jede mögliche geschichte reindrücken kannst, und er weiß auch, daß er dagegen gar nix tun kann.

  • keks
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein... weder darf er fragen, noch musst du ihm Auskunft geben....

    ...manchmal sieht er aber an dem Stempel auf der Krankmeldung, wo du warst.... (aber nicht, warum)

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