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Kindergeld und Unterhalt?

Soll hier mal im Auftag meines Cousins eine Frage reinstellen.

Er macht derzeit noch Zivi (ich glaube bis März). Während dieser Zeit bekommt er kein Kindergeld und keinen Unterhalt von seinem Vater (Eltern leben in Scheidung).

Nun weiß er nicht, was er nach dem Zivi studieren soll und möchte deshalb erst im Herbst anfangen, damit er noch etwas "Bedenkzeit" hat. Möchte in der Zeit einfach bisschen jobben (z.B. 400Euro Job oder so)

Jetzt die Frage: Bekommt er während dieser "Bedenkzeit" wieder Kindergeld und Unterhalt vom Vater?

Meine Tante lässt die "Bummelei" nämlich nur zu, wenn das Geld kommt, da er noch zu Hause auf ihre Kosten lebt.

Vielleicht hat hier jemand Erfahrung oder einen guten Link.

Danke von uns beiden schon mal!

Update:

Wegen Kindergeld hat er schon nachgefragt. Die zicken etwas rum, da er ja auch im April (zum Sommersemester) das studieren anfangen könnte. Das Problem ist ja nur, dass er nicht weiss, was er will und ein definitives "ja" oder "nein" hat er nicht bekommen.

Mein Onkel liegt ihm auch in der Ohren, dass er ja gleich anfangen soll, da er seine "Bummelei" nicht zahlen will und meinte, wenn er das wirklich macht, lässt er sich von seiner Anwältin beraten, ob er "für seinen Spass" zahlen muss.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Kindergeld gibt es ganz grundsätzlich in folgenden Fällen:

    - für Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die sich in der Ausbildung befinden;

    - für Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die arbeitssuchend gemeldet sind;

    - für Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die ausbildungsplatzsuchend gemeldet sind;

    - für Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden; dieser Zwischenraum darf aber vier Monate nicht überschreiten;

    - für Kinder im FSJ;

    - für behinderte Kinder, die nicht selbst für ihren Unterhalt aufkommen können.

    Eine weitere Grenze bildet das Einkommen des Kindes - das darf 7680€ nicht überschreiten.

    Problem also: Dein Cousin überschreitet die eigentlich zulässigen vier Monate, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegen. Ich denke, am besten wäre der Anruf bei dem zuständigen Sachbearbeiter. Wenn man z.B. sehr früh mit dem Zivi begonnen hat, bleibt nun einmal mehr Leerlauf zwischen Ziviende und Studienbeginn. Da findet sich bestimmt eine flexible Lösung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ab 18 sind vater und mutter barunterhaltsflichtig also muss mama auch zahlen ,das kind krigt das geld auf sein konto und kann sich dan bei muttern oder vatern oder sonstwo einmieten...

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