Anonym
nein als Hartz4 bist du Gott... nur der DEUTSCHE STEUERZAHLER zahlt Kontogebühr3en und für dein Hartz4
Mirabelle
Nein, ganz im Gegenteil.
Bei Neueröffnung erhälst Du ein Basiskonto, das bedeutet Du darfst nicht überziehen.
Und das ist nicht von den Kontoführungsgebühren befreit.
?
Nein. Suche dir doch eine Bank, die keine Kontoführungsgebühren nimmt.
C
Nein, befreien kannst du dich von den Radio/TV-Gebühren.
?
Nein, im Gegenteil. Wer weniger Geldeingang hat und/oder keine zusätzlichen Bankprodukte kauft (Sparverträge etc.) zahlt oft mehr.
Hier hab ich noch einen Link gefunden, dessen Inhalt mir allerdings ein Rätsel ist. "Werbungskosten" absetzen gehört eigentlich in den Bereich des Steuerrechts (Einkommensteuererklärung) - aber Hartz IV-Empfänger zahlen ja für das Geld keine Einkommensteuer, darum ist mir der Inhalt des Links ein Rätsel:
http://www.hartziv.org/news/20110823-urteil-empfanger-von-grundsicherungsleistungen-konnen-bankgebuhren-als-werbungskosten-absetzen.html