Ist man als Hartz IV-Empfänger bei der Sparkasse/Bank von Kontoführungsgebühren befreit ?

Anonym2017-04-09T09:26:38Z

nein als Hartz4 bist du Gott... nur der DEUTSCHE STEUERZAHLER zahlt Kontogebühr3en und für dein Hartz4

Mirabelle2017-04-09T09:07:08Z

Nein, ganz im Gegenteil.
Bei Neueröffnung erhälst Du ein Basiskonto, das bedeutet Du darfst nicht überziehen.
Und das ist nicht von den Kontoführungsgebühren befreit.

?2017-04-09T08:56:05Z

Nein. Suche dir doch eine Bank, die keine Kontoführungsgebühren nimmt.

C2017-04-09T08:08:15Z

Nein, befreien kannst du dich von den Radio/TV-Gebühren.

?2017-04-09T07:53:54Z

Nein, im Gegenteil. Wer weniger Geldeingang hat und/oder keine zusätzlichen Bankprodukte kauft (Sparverträge etc.) zahlt oft mehr.

Hier hab ich noch einen Link gefunden, dessen Inhalt mir allerdings ein Rätsel ist. "Werbungskosten" absetzen gehört eigentlich in den Bereich des Steuerrechts (Einkommensteuererklärung) - aber Hartz IV-Empfänger zahlen ja für das Geld keine Einkommensteuer, darum ist mir der Inhalt des Links ein Rätsel:

http://www.hartziv.org/news/20110823-urteil-empfanger-von-grundsicherungsleistungen-konnen-bankgebuhren-als-werbungskosten-absetzen.html

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