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Ist man als Hartz IV-Empfänger bei der Sparkasse/Bank von Kontoführungsgebühren befreit ?

12 Antworten

Bewertung
  • Willy
    Lv 6
    vor 4 Jahren

    Nein.

  • Nein. Denn die Bank - Sparkasse arbeitet ja auch. Oder?

    Sie nimmt dein Geld vom Jobcenter entgegen und stellt es dir für die Abhebung zur Verfügung.

    Hinzu lässt du dir ja jeden Monat deine Kontoauszüge raus.

    Auch das kostet die Sparkasse Tintenfarbe, Stromkosten usw.

    Darum auch die Kontoführungsgebühren. Dafür aber ist die Sparkasse fair.

    Mir sind´s (auch wenn ich kein Hartz 4 beziehe) die 18 Euro alle 3 Monate Wert.

    Sie hat mir mein Geld zurück geholt, das mir die Hypo Alpe Adria stibitzt hat.

    Will im Urlaub 500 Euro abheben und der Automat zeigt mir so quasi an, dass nix abgehoben wurde. Der Automat spuckte kein Geld raus.

    Ich geh auf den Raiffeisenbank-Automaten und der spuckte mir dann 500 Euro aus.

    Zuhause in Deutschland angekommen zeigt mir der Kontoauszug an, dass 1000 Euro weg waren.

    Zum Glück hob ich den Zettel auf, den mir dieser kroatische Automat heraus gab.

    Und mein Sachbearbeiter von der Sparkasse drohte sogar der Hypo Alpe Adria mit einer Anzeige und er holte mir meine 500 Euro zurück.

    Darum bin ich bis heute der Sparkasse treu geblieben.

    Inanna

  • vor 4 Jahren

    Nein. Auch nicht bei anderen Banken. Aber wenn Du als Hartz-IV-Empfänger sowieso insolvent bist, steht dir ein Pfändungsschutzkonto zu, außerdem kannst Du mit einem ganz einfachen Grundkonto deine Kontoführungskosten erheblich reduzieren und dafür sorgen, dass die Kosten in einem erträglichen Maß bleiben.

  • vor 4 Jahren

    Nein, im Gegenteil. Wer weniger Geldeingang hat und/oder keine zusätzlichen Bankprodukte kauft (Sparverträge etc.) zahlt oft mehr.

    Hier hab ich noch einen Link gefunden, dessen Inhalt mir allerdings ein Rätsel ist. "Werbungskosten" absetzen gehört eigentlich in den Bereich des Steuerrechts (Einkommensteuererklärung) - aber Hartz IV-Empfänger zahlen ja für das Geld keine Einkommensteuer, darum ist mir der Inhalt des Links ein Rätsel:

    http://www.hartziv.org/news/20110823-urteil-empfan...

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  • vor 4 Jahren

    Ganz sicher nicht, allerdings gibt es schon noch Banken, die gebührenfreie Konten anbieten.

  • ?
    Lv 7
    vor 4 Jahren

    Nein, befreien kannst du dich von den Radio/TV-Gebühren.

  • ?
    Lv 7
    vor 4 Jahren

    Weiß ich ehrlich gesagt nicht.

    Aber es gibt doch (noch) genug Banken die kostenlose Konten ohne Mindestgeldeingang anbieten, von daher gibt es ja genügend Alternativen... (Ing Diba, DKB, Norisbank usw...)

  • vor 4 Jahren

    Nein, ganz im Gegenteil.

    Bei Neueröffnung erhälst Du ein Basiskonto, das bedeutet Du darfst nicht überziehen.

    Und das ist nicht von den Kontoführungsgebühren befreit.

  • vor 4 Jahren

    Jein, Wenn die Fragestellung lauten würde, Ob man bei so wenig Geld überhaupt noch ein Konto braucht, dann wäre die Antwort eigentlich Nein, Und in diesem Falle wäre die Antwort auf deine Frage:- Ja

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    nein als Hartz4 bist du Gott... nur der DEUTSCHE STEUERZAHLER zahlt Kontogebühr3en und für dein Hartz4

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