Wie ist § 186 StGB (üble Nachrede) auszulegen?
Wenn ich eine Tatsache über eine andere Person Dritten mitteile und diese Tatsache auch beweisen kann, dürfte das keine üble Nachrede sein, oder sehe ich das falsch?
Wenn ich eine Tatsache über eine andere Person Dritten mitteile und diese Tatsache auch beweisen kann, dürfte das keine üble Nachrede sein, oder sehe ich das falsch?
Mii🐼
Beste Antwort
So sehe ich das auch!
whyskyhigh
das siehst du falsch
siehe mobbing
weisst du was das ist?
nein
frag mal ein opfer
ist im nachbarthread
Anonym
Nein! Du siehst nicht falsch!
blauclever
Dann ist es halt eine Nachrede.