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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Üble Nachrede, Bedrohung

Meine Nachbarin behauptet ich hätte eine Affäre mit Ihrem Mann und erzählt im Dorf nun herum ich bin eine **** und ********. Sie droht mir mich irgendwann umzubringen. Aber am Schlimmsten ist dass Sie meine Tochter bedroht und Ihre Söhne gegen mein Kind aufhetzt (Sie gehen leider in die gleiche Schule)... Kann ich diese Person wegen übler Nachrede - Bedrohung anzeigen. Soweit sei noch gesagt: Dass Ihr Mann mich immer wieder belästigt hat (SMS geschrieben an mich). Ich habe ihn deutlich darauf hingewiesen dass er das unterlassen soll, wollte aber den Hausfrieden nicht kaputt machen indem ich zu seiner Frau gehe und es sage (DUMM ICH WEISS).

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja sicher kannst Du sie wegen allem Möglichen anzeigen (Verleumdung, Bedrohung usw.)

    Aber Du must es handfest beweisen können. Es gibt leider eine Erfahrung die zu oft gemacht wird: Wenn Du bei Gericht Gerechtigkeit suchst, kannst Du ebeso Deinen Gott bei der Landeskirchenverwaltung suchen. Beides ist öfters erfolglos!

    Es gibt in der Praxis manchmal die Möglichkeit es öffentlich zu machen: Wenn dann jeder weiß, daß Deine Nachbarin z.B. krankhaft eifersüchtig ist, wird sie es in Zukunft vielleicht lassen, Dich in ihre kranken Phantasien einzubinden.

    Ist diese SMS noch auf dem Handy? Hat sie irgendjemand gesehen? Notier Dir auf jeden Fall, wann das ungefähr war. Führe eine Liste über die Vorfälle damit Du -für Notfälle- nichts vergißt. Schlage erst zu, wenn Du wirklich genügend Munition hast (, - dreimal mehr als nötig?).

    Quelle(n): Machiavelli / der Fürst
  • vor 1 Jahrzehnt

    Hast du die SMS noch? Dann zeige sie der Polizei und zeige die Frau an!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Anzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, selbstverständlich kannst du eine Anzeige starten, am besten du machst du das über einen Anwalt/in, und sammle so viele Beweise und Zeugen wie möglich.

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  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast zwei Möglichkeiten:

    Wenn die SMS deutlich machen, dass du nie was mit ihm hattest, kannst du sie der Nachbarin zeigen. Notfalls abfotografieren und bei ihr einwerfen.

    Wenn du das nicht willst, solltest du tatsächlich mit den SMS und deiner Tochter zur Polizei gehen und Anzeige wegen Beleidigung, Bedrohung und übler Nachrede erstatten.

    Ich will dir nichts vormachen, es wird vermutlich nichts geben, solange es keine unbeteiligten Zeugen gibt.

    Aber zumindest würde sie einen Schuss vor den Bug bekommen und merken, dass du das alles nicht auf dir sitzen lässt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Herausfinden, was am meisten geschmerzt hat. Deswegen eine Anzeige bei der Polizei. Sie kann Grundlage für eine Zivil Klage sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Geh zu einem Rechtsanwalt, der weiß wie man so ein Brief aufsetzt gehe sofort hin das ist das beste für dich und deine Kinder, aber am besten heute noch

  • vor 1 Jahrzehnt

    Beweise sammeln (Diktiergerät, SMS speichern, Video) und damit zur Polizei.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kannst du ja versuchen, bringt aber nichts- solange sie dich nicht verprügelt oder eines deiner Kinder verletzt wird, wird die Polizei nichts Großartiges untenehmen. Da hilft vielleicht nur eine neue Handynummer (woher hat er die überhaupt?), der Frau die SMS gezeigt und darauf hingewiesen, dass ihr Alter gar nicht dein Typ ist.

    Aber du kannst ihn wegen sexueller Belästigung anzeigen, sofern er dies tut. Viele Chancen hast du in Deutschland aber nicht damit, da muss erst "was Schlimmeres" passieren.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist Rufmord und somit eine Straftat. Ich würde direkt zur Polizei und eine Anzeige machen. Und zeige den Mann gleich mit an. Ich würde mir eine derartige Verleumdung auch nicht gefallen lassen.

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