Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Kurzer fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Anzeige wegen übler Nachrede?

Hallo, habe gestern eine Anzeige wegen "übler Nachrede" bekommen. Es steht nicht wer die Anzeige aufgegeben hat und worum es sich handelt. Ich bin eigentlich ein ganz netter Mensch und darum wundert es mich. Mich wundert es aber gar nicht, wenn meine Ex-Freundin mir eins reinwürgen möchte. Habe ich Chancen mich dagegen überhaupt zu wehren und wer ist in der Beweispflicht, falls es überhaupt Beweise oder Zeugen gibt.

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du drehst den Spieß einfach um und erstattest Anzeige wegen Verleumdung gegen Anonym. Die Polizei weiß ja, wer die Anzeige gemacht hat und muß dem dann nachgehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    du gehst ganz einfach zur polizei und machst dort ein protokoll mit einer gegendarstellung und das problem ist geloest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da muss mehr in dem Schreiben stehen! So glaube ich das nicht. Und die Beweispflicht liegt beim Anzeigenden, also abwarten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Anzeige wegen uebler Nachrede kann verständlicherweise nicht anonym gestellt werden. Sonst wäre es ja keine gezielte üble Nachrede. Hier wird der Anzeigende erst einmal geschützt und Dir die Anzeige zugänglich gemacht. das ist der erste Schritt. Der nächste Schritt wird ggf. eine Vorladung zur Polizei sein, dort wird man 'Dich mit den näheren Details kontaktieren und Dich bitten Stellung zu nehmen. Also einfach mal abwarten.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Mylady
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du musst nicht beweisen, dass du unschuldig bist, sondern es muss bewiesen werden, dass du schuldig bist.

    Normalerweise wird eine solche Anzeige gar nicht erst zu einer Anklage kommen, sondern wegen Geringfügigkeit fallen gelassen.

    Vielleicht schreibst du einfach mal dahin, nach dem Motto, du würdest ja gerne Stellung nehmen, kannst das aber nicht, weil dir nähere Angaben fehlen und du dir keiner Schuld bewusst bist. Darauf würde ich mich an deiner Stelle erst einmal beschränken und keinen Verdacht aussprechen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es muss doch in der Anzeige stehen wenn du "beleidigt" hast. Das müsste dir die Polizei sagen können wo die Anzeige gemacht wurde. Beweisen muss so was immer der Kläger. Er muss ja sagen wie du ihn "beleidigt" hast.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja du hast Chancen dich dagegen zu wehren! ich habe vor 3 Jahren auch eine bekommen und der Kläger hatte keine zeugen oder sonst etwas (wurde dann fallen gelassen)! wende dich an deinen Anwalt und kläre das! er kann mehr raus finden wer dich angezeigt hat und so weiter! viel Glück!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es verwundert sehr, das in der Anzeige nicht angegeben ist ,wem du wann übel nachgeredet haben sollst. Sicher ist Dir mit der Anzeige eine Ladung zur Anhörung bei der Polizei zugegangen und die wird Dir dann schon sagen, um was es sich genau handelt. Wehren kannst Du dich allemal, gebe deine Aussage bei der Polizei zu Protokoll und schildere die Sache ehrlich aus Deiner Sicht. Du solltest, da Du das Protokoll unterschreiben musst , nichts verschweigen oder gar lügen. Eine solche Anzeige ist schnell gemacht, oft einfach nur aus Zorn heraus und um dem anderen eins auszuwischen, allerdings musst Du Deine Unschuld beweisen und nicht, wie einer meiner Vorgänger meinte, die Gegenseite Deine Schuld. Die Sache sollte dich jedoch nicht in Panik versetzen, da die Staatsanwaltschaft da eher selten Strafantrag stellt und in der Regel solche Dinge wegen Geringfügigkeit fallen gelassen werden, ausser es würde sich um Verleumdung / übler Nachrede auf sexueller Basis handelt, da reagieren manche Staatsanwälte kritisch. Gegebenenfalls könntest Du, wenn Du nach dem Termin bei der Polizei noch dringenden Bedarf verspürst, einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Lass die Sache erst einmal auf dich zukommen, vielleicht löst sie sich ja in Luft auf...

  • O
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Verlange entw. selbst oder über einen anwalt Akteneinsicht, die muß Dir zur Verteidigung gegen den Vorwurf gewährt werden. Darin muß dann auch stehen über wen du was gesagt haben sollst.

    Du mußt nichts beweisen, Beweispflicht hat die Gegenseite, die Staatsanwaltschaft, falls es zu einem Prozeß, und diese Sache nicht gleich von der Staatsanwaltschaft niedergelegt wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nehmen wir mal an jemand erzählt Sachen weiter, die nicht wahr sind und einen anderen herrabwürdigen sollen, dann nennt man das Uble Nachrede.

    Es ist ein Privatklagedelikt, das nur auf Antrag verfolgt wird, aber die Staa stellt so gut wie fast immer ein, mangels öffendlichem Interesse.

    Dann bleibt dem Anzeigeerstatter nur die Privatklage vor dem Amtsgericht und muss den Missetäter die vorraussichtlichen Kosten vorstrecken, so daß die meisten auf sowas verzichten.

    Außerdem besteht Schiedsmannspflicht für solche Delikte.

    Also erstmal abwarten, zum Advokaten rennen kann man immernoch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei der Polizei werden sie dir wohl keine Auskunft geben. Ich würde mich an einen Anwalt wenden, der wird Akteneinsicht beantragen und dann werden deine Fragen beantwortet. Und er kann dir auch bei der Abwehr der Anzeige helfen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.