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kann man jemanden, der einen der üblen nachrede bezichtigt hat, dann selber wegen übler nachrede anzeigen? s.d?

habe heute von meinen vermietern die kündigung bekommen und wurde richtig genötigt, das ding zu unterschreiben. es stand drin "kündigung des mietverhältnisses wegen mehrfacher übler nachrede". das habe ich aber nie gemacht. eher im gegenteil. aber in unserem stadtteil wird halt viel getratscht, und meine vermieterin glaubt immer den anderen.

da wir wahrscheinlich in diesem stadtteil bleiben, beeinflusst sie sicher noch mehrere leute. ich überlege, ob man der dame nicht mal einen schuß vor den bug setzen sollte. schließlich haben wir hier 9 jahre gewohnt, immer brav miete gezahlt, hausordnung gemacht, etc...

na gut, die gedanken sind frei: jetzt wünsche ich ihr mietnomaden rein...neee, ist auch fies, aber nach der sache heute kommt man auf so zeug....

Update:

nachtrag: doch, habe ich blöderweise unterschrieben. aber ihr kennt meine vermieterin nicht. die wäre nicht eher gegangen. sie hat mich angebrüllt ohne ende, mich beschimpft und auch meine kinder (die das übrigens beide vom wohnzimmer aus mitbekommen haben)... ich wollte die einfach nur raushaben. aber auf mir sitzen lassen möchte ich das auch nicht. werde mir am montag erstmal auskunft vom anwalt holen...so ein mist!

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Wieso unterschreibst Du das Ding erstmal? Der hätte ich die Tür vor der Nase zugehauen und gut ist.

    Also das einzige was Dir jetzt noch bleibt ist der Mieterschutzbund und eventuell ein Anwalt, da Du Kids hast, sind Deine Chancen relativ gut, damit durchzukommen, wenn Du nicht bereits mehrmals abgemahnt wurdest.

    Nachtrag: Lies mal hier, vielleicht findest Du was:

    http://www.ummelden.de/ratgeber/mietrecht0.html

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum Du dann die Kündigung angenommen und unterzeichnet hast, wenn Du doch gar keine üble Nachrede geleistet hast.

    Natürlich verständigen sich untereinander die Vermieter und erkundigen sich, was das denn für zukünftige Mieter sind, die evtl. eine ihrer Wohnungen mieten möchten.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    ...tz,tz, wat machste denn für sachen, mien deern...??....ich hoffe, du hast nicht unterschrieben...üble nachrede ist ohne beweise sowieso kein kündigungsgrund...hau denen den zettel mal richtig um die ohren, bzw. drohe mit anwalt und gericht...da werden sie schnell einen rückzieher machen und dann kannste dir in ruhe ein neues domizil suchen....

  • vor 10 Jahren

    Kannste vergessen!

    Die Gerichte gehen solchen Streitereien meist nicht nach, weil "kein öffentliches Interesse" besteht.

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  • vor 10 Jahren

    nimm dir anwalt

    nimm nicht opferrolle

  • Unterschreib das bloß nicht !!! Ich hoffe, du hast das nicht schon getan. Nimm dir einen Anwalt und geh dagegen vor, egal ob öffentliches Interesse oder nicht. Das ist üble Nachrede und man muss sich nicht alles gefallen lassen.

    Nachtrag: Du hättest die Polizei holen und sie rausschmeißen lassen können. Auch wenn sie die Vermieterin ist, kann sie bei dir nicht ein- und ausgehen wie sie will. Und jetzt ist es nicht nur üble Nachrede, was sie sich geleistet hat, sondern auch Nötigung.

    Ich nehm an, dass der Anwalt erst mal einen Brief schreibt, indem du deine Unterschrift zurück nimmst und die Kündigung nicht annimmst.

    Noch ein Nachtrag:

    Die Kündigung ist wahrscheinlich sowieso nicht güldig, weil du da gar nicht zu unterschreiben hast, sondern der Vermieter. Seit wann unterschreibt man denn seine eigene Kündigung ?

    Und guck mal hier:

    http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigung.html

  • Flinke
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Soweit ich weiß kann man wegen übler Nachrede nicht so einfach gekündigt werden aber ich würde erstmal versuchen heraus zu finden was es sein soll dabei könnte es nur im Zusammenhang mit einem Hausbewohner sein ansonsten ist sowieso alles hinfällig.

    Mieterverein und Rechtsanwalt können auch weiterhelfen.

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