Mus ich nun bei einen Umzug meiner Wohnung noch Mahlern? Wurde doch geändert. oder?
In meinen Vertrag steht es aber.
In meinen Vertrag steht es aber.
Willy
Wer oder was ist "Mahlern" ?
oger
Ich kann mich nicht erinnern das je eine Whg. "ge-Mahlert" wurde. Wenn Du Dich auf routinemäßige Renovierungen während der Mietzeit - sind im von Dir unterschriebenen Mietvertrag festgelegt - beziehen solltest so sind diese auszuführen oder ausführen zu lassen - in beiden Fällen fachmännisch ! - so sie halt anliegen laut Vertrag, ob Auszug oder weitermieten. Schönheitsreparaturen, wozu auch ein kompletter Anstrich der Wohnung einschließlich der fachmännischen Lackierung von Holzwerk, Zargen und Heizkörpern zählen kann darf Dir der ehemalige Vermieter in Rechnung stellen wenn sie erforderlich waren und er dies durch ein Gutachten belegen kann. In dem Falle zahlst Du auch den Gutachter.
Denn besenrein bedeutet nicht lediglich mal ausgefegt, aber mit zermatschten Wänden und Türen, verrosteten Heizkörpern oder schwarz gestrichenen Räumen.
Und wenn Du vor Deinem endgültigem Auszug weiß streichst solltest Du es ordentlich machen oder einem Fachmann überlassen. Ich habe in meinem Berufsleben sehr viele Wohnungen komplett saniert deren Ex-Mieter meinten es genüge etwas billige Baumarktfarbe über die Wände zu schmieren.
So etwas muß der Vermieter nicht hinnehmen. Und meine Kosten klagten die Vermieter beim Ex-Mieter wieder ein.
Kurz gesagt, hinterlasse die Wohnung sauber und ordentlich und Du hast keinerlei Probleme.
Anonym
"... bei einen Umzug meiner Wohnung?" ist eine Idiotenfrage!
Wenn die Wohnung umzieht, ist der Verstand im Karton!
Anonym
Du must bei einen Umzug deiner Wohnung nicht noch Mahlern, weil wurde doch geändert.
whyskyhigh
ja
laut vertrag