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? fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 1 Jahrzehnt

Umzug in eine andere Wohnung , wird man dann bestraft,mit mietentzug?

Mein Sohn ist Alg II empfänger und ist in eine andere Wohnung gezogen, ohne zu wissen, dass er dafür eine Genehmigung braucht, die Wohnung entspricht aber allen Anforderungen, die das Amt stellen würde. Jetzt bekommt er keinen Mietzuschuss mehr , kann das Amt das einfach so machen, Jetzt geht sein ganzes Geld für die Wohnng drauf es bleibt kein Geld mehr übrig, dass er sich ernähren kann, was kann er nun tun.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das wäre Freiheitsberaubung...

    Das Amt muss die Miete zuzüglich anteilige Betriebskosten bezahlen. Eine Genehmigung für einen Umzug braucht man, wenn man sich den Umzug bezahlen lassen will, oder die Kaution vom Amt benötigt.

    Entspricht die neue Wohnung den vorgeschriebenen Anforderungen, muss das Amt auch die Leistung erbringen.

    Dein Sohn darf Widerspruch einlegen und kann sofort zum Anwalt (Schwerpunkt Sozialrecht) gehen. Mehr als 10,-- Euro wird er dort nicht bezahlen müssen, da er Prozesskostenhilfe beantragen kann.

    Entweder das Amt muss sofort tätig werden, oder er könnte beim Sozialamt einen Vorschuss beantragen. Diese sperren sich allerdings in der Regel. Ein Fachmann, oder Anwalt wird da mehr wissen.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    arbeiten

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dass er gar nichts mehr für die Miete bekommt, darf eigentlich nicht sein. Das Arbeitsamt kann sehr wohl, wenn ein Empfänger ohne Zustimmung umgezogen und die neue Wohnung teurer ist (egal, ob sie den Kriterien entspricht), nur den Betrag zahlen, der auch für die alte Wohnung gezahlt wurde. Aber dass deswegen der Mietzuschuss komplett gestrichen wird, habe ich noch nie gehört.

    Ich würde an seiner Stelle Widerspruch einlegen und ihn eben damit begründen, dass der Mietzuschuss in bisheriger Höhe weiterbezahlt werden muss. Und falls die neue Wohnung sogar billiger sein sollte als die alte, muss die Miete sowieso komplett übernommen werden.

  • Mama
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Leider ist das so.......

    Sprechen Sie vor dem Unterschreiben des neuen Mietvertrags mit dem Arbeitsamt bzw. dem Sozialamt!

    Dort lassen Sie sich die Angemessenheit und die Notwendigkeit des Umzugs bestätigen. Ziehen Sie ohne Zustimmung um, werden Kaution und Umzugskosten nicht übernommen (siehe auch: Hinweise des kommunalen Trägers zu § 22 SGB II).

    Außerdem würden dann die Kosten für Unterkunft und Heizung nur in der bisherigen Höhe übernommen. Dies wäre auch dann der Fall, wenn sich die Kosten erhöht hätten (§22 (2) SGB II).

    Übrigens hat er eine Vereinbarung unterschrieben,da steht das auch drin.....Unwissenheit schützt nicht .

    Gruß Mama

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweile gilt, vor Umzug Genehmigung, damit alle Kosten übernommen werden. Wenn man ohne Genehmigung einfach so umzieht, muss vom Amt zumindest die Miete wie zuvor übernommen werden. So heißt es in § 22 SBG II u. a.

    "Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht."

    Allerdings gibt es seit einiger Zeit eine Sonderregelung für Personen unter 25 Jahren. Ich gehe davon aus, dass Dein Sohn hierzu gehört. So heißt es weiter im Gesetz:

    "Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat."

    Dementsprechend erhält er tatsächlich keine Leistungen mehr für die Wohnung. Auf diese Regelungen wird mit jedem Bescheid hingewiesen.

    Quelle(n): SGB II
  • aeneas
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    a) In Deutschland gilt immernoch:Unwissenheit schuetzt nicht vor Strafe"

    b) Wenn Dein Sohn nun keinen Mietzuschuss bekommt, ist das kein MIETENTZUG

    c) Der Zuschuss ist ihm ja nicht auf ewig entzogen. Wie waere es, wenn Du als Mutter ihn fuer eine Weile ernaehrst?

    d) Jeder, der Alg 2 bekommt, weiss, dass das mit Auflagen verbunden ist. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass Dein Sohn da "nichts gwewusst" hat. Zumindest haette er auf dem Amt nachfragen koennen, ob es denn bei einem Umzug zu beachten gibt.

    e) duerfte Dein Sohn wohl alt genug sein, die Sache in die Hand zu nehmen und sich mit den Behoerden darueber auseinanderzusetzen. War es so, wie Du sagst, wird er eine Einigung erzielen. Weist ihm das Amt nach, dass er versucht hat, die Vorschriften zu umgehen, dann hat er Pech gehabt und die Konsequenzen sich selbst zuzuschreiben.

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