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Mietvertrag von mir unterschrieben, Kaution bezahlt, 3 tage vor Umzug wurde mir die Wohnung abgesagt.?

Ich habe mir vor etwa einem Monat eine Wohnung angeschaut und habe dann direkt auch gesagt dass ich sie haben möchte. Stand mit dem Vermieter auch andauernd in Kontakt per Email weil er etwas weiter weg wohnt.Dann hat er mir per Post den Mietvertrag zugeschickt ich habe ihn unterschrieben und seine Unterschrift wollte er dazu setzen wenn die Kautio bezahlt ist also hätte er mir den Vertrag nochmal zugesendet. Er hat gesagt dass wenn ich die Kaution bezahlt habe er mir dann uch direkt den Wohnungsschlüssel übergibt. Meine Wohnung die ich momentan noch beziehe habe ich bereits gekündigt da ich ab dem 1.10 dort einziehen wollte und hier raus. Habe mir auch schon Möbel gekauft und so weil es für mich ziemlich fest stand. Habe vor einer Woche die Kaution erhalten und gestern abend also 3 tage vor dem Umzug sagt mir der vermieter dass es mit der wohnung nichts wird weil ich berufsausbildungsbeihilfe bekomme und er solchen menschen nich traut die geld von der arbeitsagentur bekommen.außerdem wolle er das badezimmer neu renovieren. also ich habe heute mit meinem jetzigen vermieter geredet und er hat mein kleines appartment wo ich zur zeit drin wohne schon weiter vermietet. Kann er mir 3 tage vor dem umzug noch eine Absage geben obwohl alles schon bezahlt ist und der Umzug schon kurz vor der tür steht. ich meine ich weiß jetz noch nich mal wo ich hin soll.... Kennt vllt jemand diese situation und kannn mir rat geben ?????

15 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    So wie ich dich verstanden habe, hatte er die Unterschrift noch nicht gegeben, dich aber im guten Glauben gelassen das zu tun?! Das ist ist wichtig, denn dann hast du einen Anspruch darauf. Du konntest dich also darauf verlassen! Jetzt liegt es an dir diesen Anspruch durchzusetzen, mittels Anwalt und ggf. weiteren Schritten, oder die Kaution zurück zu holen und dir etwas neues zu suchen. Alles eine Frage des Prinzips. Fakt ist, auch wenn der Vermieter die Unterschrift nicht gesetzt hat, dich aber im Glauben gelassen hat, bei Zahlung der Kaution zu unterschreiben, dann hast du einen Anspruch, zumindest einen Schadensersatzanspruch, der dir jetzt durch die Unannehmlichkeiten entsteht!

    Tipp: Auf Schadenersatz klagen, und die entstanden Kosten die du gemacht hast, zumindest zum Teil vom neuen "vergeblichen" Vermieter verlangen. Das ist unlautere Geschäftspraxis und du hast grundsätzlich Anspruch auf die Vertragserfüllung!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mietvertrag unterschrieben und Kaution bezahlt !? - wenn der dir nicht vertragsgemäß die Whg. übergibt:

    Strafanzeige wegen Betruges.

    Frage: welche Kaution hast du erhalten ? - die von der alten Whg. ?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vertrag ist unterschrieben, die Kaution ist bezahlt.

    Du hast Anspruch auf die Wohnung. Das er dir nicht traut hätte er sich einfach vorher überlegen müssen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Laut deiner Schilderung ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen - selbst wenn der Vermieter nicht unterschrieben hat.

    Ist der Mietvertrag wirksam hast du ein Anrecht auf die Wohnung. Verweigert dir der neue Vermieter den Zugang und musst du aus der alten Wohnung raus, hast du Anspruch den Schaden der dadurch entsteht ersetzt zu bekommen. Schadensminderungspflicht beachten.

    Hast du keine Möglichkeit irgendwo unterzukommen, müssen auch Hotelkosten vom neuen Vermieter übernommen werden.

    Wende dich an einen Anwalt und lasse dem neuen Vermieter ein Schreiben zukommen. Wenn er erfährt wie teuer ihn das stehen kommen kann, wird er zurückrudern.

    Würdest du trotz Kündigung weiter in deiner alten Wohnung bleiben, muss dein alter Vermieter erst auf Räumung klagen. Auf die Straße kann dich niemand setzen. Dementsprechend entstehen dem neuen Mieter die gleichen Probleme wie dir und er wird entsprechend seine Schadensersatzansprüche gegen dich durchsetzen wollen.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Erst einmal solltest Du dem Vermieter eine Strafanzeige verpassen. Vertragsbruch/Betrug ist kein Kavaliersdelikt, es ist ein rechtsverbindlicher mündlicher Vertrag seitens des Vermieters zustandegekommen.

    Kannst Du mit dem Möbellieferanten reden, dass er die Möbel lagert?

    Deine Anzeige ziehst Du erst zurück wenn:

    1.) Der Vermieter die Kaution zurückbezahlt

    2.) Der Vermieter dem Vertrag zustimmt

    In beiden Fällen muß der Vermieter für den Schaden durch die Möbellagerung und die Ersatzunterkunft aufkommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein der Vermieter hat eindeutig den Vertrag gebrochen und haftet nun für die Ausgaben welch hattest usw. § 145 BGB.

    Wende dich an der Verbraucher Zentrale in deiner Nähe und nehme den Vertrag mit. Die beraten dich gerne und unterrichten dich über die weiteren Schritte welch du unternehmen kannst gegen den Vermieter.

    Quelle(n): Wissen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie kann man die Kaution vor der Unterzeichnung beider Vertragsparteien bezahlen?

    Außerdem wird die Kaution frühestens mit Zahlung der ersten Miete fällig.

    Dumm gelaufen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da das mit der Stranfanzeige zu lange dauern würde bis die durch ist würde ich dem Vermieter erstmal nur androhen das du ihn anzeigst wg Vertragsbruch wenn er dich nicht einziehen lässt. Dann kommst du vllt. wenigstens in die Wohnung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist schon eine ganz dubiose Sache, die der Vermieter da mit dir abgezogen hat. Sieh zu, daß du deine Kaution wiederbekommst. Ansonsten würde ich zur Polizei gehen und ne´ Anzeige wegen Betrug machen. Immerhin hast du deinen Teil des Vertrages eingehalten und dir nichts zu Schulden kommen lassen.

    Ich würde auch vorschlagen, mal mit einem Anwalt zu sprechen, denn immerhin hast du jetzt dadurch einige riesige Probleme. Dafür sollte der Vermieter gerade stehen.

    Anders herum würde der Vermieter dich auch wegen Vertragsverletzung in die Mangel nehmen.

    Viel Glück

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du ein Mietvertrag schon unter schrieben hast dann würde ich zum Rechtsanwalt gehen und das anzeigen auch die Belege dem Anwalt hinlegen von der Kaution . Das ist arglistige Täuschung was der neue Vermieter mit dir gemacht hat so was ist nicht zulässig

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ihr habt einen mündlichen Vertrag, weil er dir schon den Vertrag zugeschickt hat zur Unterschrift.Ich hoffe, dass du den Vertrag per Einschreiben losgeschickt hast und dir eine Kopie gezogen hast. Der Vermieter hat die Kaution angenommen. Auch das ist als Vertragseinverständnis zu werten. Geh zum Mieterverein und lass dir da helfen. Der Typ riskiert eine heftige Vertragsstrafe- deine Kosten für Lagerung der Möbel, Stornokosten für Neuanschaffungen, höhere Miete für eine neue Wohnung, die du jetzt überstürzt annehmen musst. Das sollte er sich gut überlegen.

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