Ist ein Barkauf steuerlich absetzbar? Oder ist das nur nach Überweisung möglich?
ich habe einer Autowerkstatt eine Dienstleistung über 114 € bar bezahlt.
Meine Frau sagt nun das nur unbare Zahlungen vom Finanzamt akzepiert werden.
Stimmt das?
ich habe einer Autowerkstatt eine Dienstleistung über 114 € bar bezahlt.
Meine Frau sagt nun das nur unbare Zahlungen vom Finanzamt akzepiert werden.
Stimmt das?
?
Unfug
Die brauchst lediglich den Nachweis , Dass Du die Schuld bezahlt hat.
Anonym
Sicher, vorausgesetzt der Artikel hat was mit Deinem Gelderwerb, Beruf zu tun,
z.B. eine Monatskarte mit Tram, Bahn zur
Arbeit.
Jürgen NRW
Von welcher Dienstleistung sprechen wir hier, dass das Finanzamt diese bei einer Privatperson bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten anerkennen sollte?
Grundsätzlich können auch Ausgaben für Dienstleistungen und Warenkäufe anerkannt werden, wenn diese in bar bezahlt werden. Denke da nur an den PC-Kauf für das Arbeitszimmer bei ALDI. Da bekommt der Kunde auch nur eine Quittung und keine Rechnung, und in bar wird dort auch bezahlt.
Was jedoch von den Finanzämtern nicht anerkannt wird, wenn Lohnkosten eines Handwerkers für die haushaltsnahen Dienstleistungen in bar bezahlt werden. Diese müssen immer ohne jede Ausnahme durch Überweisung beglichen werden.
GermaniaOptima
Unfug
Die brauchst lediglich den Nachweis , Dass Du die Schuld bezahlt hat .
Ulli
So wird mir das seit Jahren von unserem Lohnsteuerhilfeverein auch immer eingebläut. Ich mache auch oft den Fehler und zahle bar, da können dann leider die Arbeitskosten nicht abgesetzt werden.