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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenSteuernSonstiges - Steuern · vor 1 Jahrzehnt

Azubi Monatskarte steuerlich absetzbar?

Hallo zusammen..

Hoffentlich kann mir eine/r von euch weiterhelfen.

Mein Semesterticket ist jetzt nicht mehr gültig, also musste ich mir wohl oder übel eine Azubi-Monatskarte holen (bin jetzt in Ausbildung).

Mein Arbeitgeber hat gesagt er übernimmt die Kosten (knapp 80 Euro), da angenommen wurde dass diese steuerlich absetzbar seien.

Jetzt hatte ich jedoch gerade eben gehört, dass dies wahrscheinlich doch nicht der Fall ist.

Ist es nun absetzbar für den Arbeitgeber? Oder falls nicht, können meine Eltern (ich drück mich lieber um eine Steuererklärung..lol)?

Danke für eure Hilfe :)

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hi, steuerlich absetzbar ist die Monatskarte in jedem Fall, da du diese benötigst um zu deiner Arbeitsstelle zu kommen!

    ...prinzipiell kann sie aber nur einer absetzen, als entweder der Arbeitgeber oder du (außer du bist noch nicht volljährig, dann können diese deine Eltern absetzen)

    ...viel Spaß noch

    ...schau mal hier, hab dir einen Link herausgesucht:

    http://www.mediengestalter.info/forum/18/fahrtkost...

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Anders als Du kann der AG den Fahrtkostenzuschuss durchaus steuerlich absetzen:

    - Der Fahrtkostenzuschuss kann vom Arbeitgeber grundsätzlich pauschal mit 15 % versteuert werden.

    - Der Fahrtkostenzuschuss bleibt steuerfrei, wenn der Vorteil aus der Überlassung einer Fahrkarte als Sachbezug (Job-Ticket) nicht höher ist als 44 EUR im Monat.

    Andererseits kann es günstiger sein, wenn der AG Dir den Zuschuss bar auszahlt, weil Du als Azubi eh keine Steuern bezahlst (allerdings Sozialbeiträge, die unter Umständen höher sind). Du musst es Dir im Einzelfall ausrechnen lassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Diese Frage ist von mehreren Seiten zu betrachten:

    Aus der Sicht Deines Arbeitgebers:

    Die Übernahme der Monatskarte stellt einen sog, geldwerten Vorteil für Dich da, geldwerter Vorteil entsteht Dir, weil Du für Deinen Arbeitsweg nichts bezahlen musst, im Gegensatz vielleicht zu Deinen Kollegen.

    Geldwerter Vorteil ist grundsätzlich lohnsteuerpflichtig.

    Das bedeutet, wenn der Arbeitgeber das Monatsticket bezahlt, muss er den Wert brutto zu Deinem Gehalt aufführen, davon insgesamt Lohnsteuer berechnen und netto den Betrag wieder abziehen.

    Dadurch zahlst Du mehr Lohnsteuer, hast also Aufwand.

    Eine Ausnahme gibt es, wenn das Monatsticket unter 40 € kosten würde, dann wäre es steuerfrei, da es als sog. Aufmerksamkeit deklariert werden könnte.

    Die Übernahme der Kosten stellen jedoch für Deinen Arbeitgeber in der Buchhaltung Aufwand dar und dieser mindert seinen Gewinn und damit natürlich die Steuer.

    Aus Deiner Sicht:

    Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitstätte sind grundsätzlich nur im RAhmen der Entfernungspauschale steuerlich abzugsfähig, es sei denn Du hast einen Behindertenausweis.

    Das heisst, deine tatsächlichen Kosten kannst Du gar nicht ansetzten, sondern nur 30 ct pro Entfernungskilometer, d.h. einnfache Strecke.

    Seit 2007 gilt, dass nur noch ab dem 20. km Entfernung steuerlich Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen.

    Das bedeutet in einem Beispiel:

    Deine Entfernung zwischen Wohnung Arbeitstätte beträgt unter 20 km = kein Werbungskosten abzug der Fahrtkosten!

    Angenommen Du fährst 30 km pro Strecke, dann kannst Du für 10 km á 30 ct für pauschal 230 Tage im Jahr Fahrtkosten geltend machen, also 690,00€

    Für Deine Karte zahlst Du im Jahr 960,00€, bleiben also 350,00€, die Du nicht geltend machen kannst.

    Deine Eltern könnten diese Kosten gar nicht geltend machen, es sei denn, sie versuchen es als eigene Werbungskosten und dann gilt das gleiche wie oben für Dich gerechnet.

    Ich würde raten, lass Dir die Kosten vom Arbeitgeber erstatten, für ihn sinds Betriebsausgaben und die Lohnsteuer ist für Dich günstiger als das Ticket.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Weder Du, noch deine Eltern können die Monatskarte absetzen. Das fällt unter die Fahrtkostenregel (ab 1. d.J. erst ab dem 21. km).

    Wenn Dein Arbeitgeber sie übernimmt wirkt es wie ein höheres Gehalt. Er kann sie zwar absetzen aber Du mußt die Steuern und die Sozialabgaben (er anteilig auch) darauf bezahlen.

    Gruß

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, dein Arbeitgeber kann anerkannte Betriebskosten steuerlich eindeutig geltend machen. Taucht in deiner Lohnabrechnung als zusätzliche Arbeitgeberleistung auf und sind für ihn Personalkosten. bleibst du mit deinem Einkommen unter € 7664 zzgl € 920 Werbungskostenpauschale = € 8584

    gesamt steuerfrei. mfg, Dirk Voigt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du selber kannst diese Sache aller Voraussicht nach nicht absetzen, ich vermute mal, das du keine Steuern zahlen brauchst.

    Deinen Eltern werden vermutlich zu hören kriegen, dass dein Kindergeld und der Ausbildungsfreibetrag dafür gedacht sind. Ansonsten ist das eine Sache zwischen dir und deinen Ausbildungsbetrieb und um dafür eine Antwort zu geben, reichen die mitgelieferten Daten einfach nicht aus.

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