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klaus fragte in Wirtschaft & FinanzenFirmen · vor 6 Jahren

Ist ein Barkauf steuerlich absetzbar? Oder ist das nur nach Überweisung möglich?

ich habe einer Autowerkstatt eine Dienstleistung über 114 € bar bezahlt.

Meine Frau sagt nun das nur unbare Zahlungen vom Finanzamt akzepiert werden.

Stimmt das?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    Von welcher Dienstleistung sprechen wir hier, dass das Finanzamt diese bei einer Privatperson bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten anerkennen sollte?

    Grundsätzlich können auch Ausgaben für Dienstleistungen und Warenkäufe anerkannt werden, wenn diese in bar bezahlt werden. Denke da nur an den PC-Kauf für das Arbeitszimmer bei ALDI. Da bekommt der Kunde auch nur eine Quittung und keine Rechnung, und in bar wird dort auch bezahlt.

    Was jedoch von den Finanzämtern nicht anerkannt wird, wenn Lohnkosten eines Handwerkers für die haushaltsnahen Dienstleistungen in bar bezahlt werden. Diese müssen immer ohne jede Ausnahme durch Überweisung beglichen werden.

  • vor 6 Jahren

    Normalerweise ist es auch bei Barzahlung (Quittung oder Rechnung) abzugsfähig,

    bis auf die Ausnahme, wenn es sich um haushaltsnahe Dienstleitungen handelt,.

    (Wie Schornsteinfeger, Heizungswartung,Putzfrau usw,)

    In deinem Fall ist es ja eine Betriebsausgabe. Also auch bei Barzahlung abzugsfähig.

  • vor 6 Jahren

    Unfug

    Die brauchst lediglich den Nachweis , Dass Du die Schuld bezahlt hat .

  • vor 6 Jahren

    meines wissens schon:

    " Dazu müssen Sie der Steuererklärung eine Kopie der Werkstattrechnung beifügen. Dabei gilt es jedoch zu beachten: Kosten, die im Schadensfall von einer Kfz-Versicherung übernommen wurden, sind nicht abzugsfähig! Es werden nur die Kosten berücksichtigt, für die man selbst aufgekommen ist."

    http://www.pkw.de/ratgeber/unfall-reparatur/autore...

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  • vor 5 Jahren

    Unfug

    Die brauchst lediglich den Nachweis , Dass Du die Schuld bezahlt hat.

  • vor 6 Jahren

    nein

  • Moll
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Zumindest beim Schornsteinfeger brauchst du eine schriftliche Rechnung, um ihn absetzen zu können.

    Quelle(n): Mein Steuerberater
  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Sicher, vorausgesetzt der Artikel hat was mit Deinem Gelderwerb, Beruf zu tun,

    z.B. eine Monatskarte mit Tram, Bahn zur

    Arbeit.

  • is so
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Wenn Du eine Rechnung hast mit dem Vermerk "bezahlt" kannst Du das mit einreichen. Mache ich immer und es gab nie Probleme.

  • Ulli
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    So wird mir das seit Jahren von unserem Lohnsteuerhilfeverein auch immer eingebläut. Ich mache auch oft den Fehler und zahle bar, da können dann leider die Arbeitskosten nicht abgesetzt werden.

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