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klaus fragte in Wirtschaft & FinanzenFirmen · vor 6 Jahren

Ist ein gewerblicher Barkauf steuerlich absetzbar? Oder ist das nur nach Überweisung möglich?

ich habe einer Autowerkstatt eine Dienstleistung-für unser Firmenfahrzeug über 114 € bar bezahlt.

Meine Frau sagt nun das nur unbare Zahlungen vom Finanzamt akzepiert werden.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren
    Beste Antwort

    Für die Haushaltsnahen Dienstleistungen, die man besonders bei der Steuererklärung abziehen darf,

    braucht man den Überweisungsbeleg,damit esw absetzbar ist.

    Aber für alles andere, wie Werbungskosten, reicht auch die Quilttung für eine Barzahlung.

    Da es bei die um eine Betriebsausgabe handelt, kannst du es auch bar zahlen.

  • vor 6 Jahren

    ja

  • vor 6 Jahren

    Wenn du solche Fragen stellst , ist es besser wenn du dir einen Regulären Job suchst,..

    Mache bitte einen Kurs an der Volkshochschule oder irgend etwas in der Richtung sonst endet deine Firma in Schulden.

    ------

    Wenn du eine Ware oder Dienstleistung für deine Firma bezahlst ,kannst du die Kosten auch absetzen , vorausgesetzt du hast eine Quittung dafür. ab einer gewissen Summe sollte sie aber auch deine Adresse aufweisen .

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Wenn Du eine Quittung mit Ausweisung der Umsatzsteuer hast, ist das bei einem Barkauf normalerweise kein Problem. Anders ist das bei Dienstleistungen, da wurde zuviel getrickst in der Vergangenheit, deswegen mußt Du hier einen Überweisungsbeleg vorlegen.

    Als was war es denn nun - Barkauf (Ware) oder reine Dienstleistung?

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  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Das ist ihr Irrtum.

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