Werden bzw. wie werden Studienzeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt ?

Danke für Eure Antworten :-)

John DD2015-08-27T07:40:10Z

Beste Antwort

Für Studienzeiten gibt es keine Rentenpunkte - früher war das anders.

Seit 2005 werden Schulausbildung und Studium gar nicht mehr bewertet. Lediglich Fachschulausbildungen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen zählen noch für maximal drei Jahre. Schwacher Trost: Nach dem vollendeten 17. Lebensjahr werden Schule und Studium bis zu acht Jahre als unbewertete Anrechnungszeit anerkannt. Das ist aber nur für die Erfüllung von diversen Wartezeiten wichtig.

Anonym2015-08-28T03:24:15Z

Nur, wenn man zuende studiert hat. Anderenfalls kann man für den Zeitraum aber freiwillige Beiträge nachentrichten.

Sam2015-08-27T06:49:57Z

Nur dann, wenn das Studium abgeschlossen wird (Bachelor, Diplom, Master, Doktor). Abgebrochene Studien zählen nix.

whyskyhigh2015-08-27T04:53:35Z

ja werden sie

Hans Wurst2015-08-27T04:49:31Z

Soweit ich weiß, werden nur die Zeiträume berücksichtigt, aber es wird kein Geld eingezahlt von irgendwo. Das heißt an der späteren Höhe der Rente ändert das Studium nichts, aber an den Fristen, z.B. die Rente ab 63 bei 40 Beitragsjahren. Da werden die Studienzeiten mit angerechnet. Man kann also je nach dem früher in Rente ohne große Abzüge.

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