Werden bzw. wie werden Studienzeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt ?
Danke für Eure Antworten :-)
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John DD
Beste Antwort
Für Studienzeiten gibt es keine Rentenpunkte - früher war das anders.
Seit 2005 werden Schulausbildung und Studium gar nicht mehr bewertet. Lediglich Fachschulausbildungen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen zählen noch für maximal drei Jahre. Schwacher Trost: Nach dem vollendeten 17. Lebensjahr werden Schule und Studium bis zu acht Jahre als unbewertete Anrechnungszeit anerkannt. Das ist aber nur für die Erfüllung von diversen Wartezeiten wichtig.
Anonym
Nur, wenn man zuende studiert hat. Anderenfalls kann man für den Zeitraum aber freiwillige Beiträge nachentrichten.
Sam
Nur dann, wenn das Studium abgeschlossen wird (Bachelor, Diplom, Master, Doktor). Abgebrochene Studien zählen nix.
whyskyhigh
ja werden sie
Hans Wurst
Soweit ich weiß, werden nur die Zeiträume berücksichtigt, aber es wird kein Geld eingezahlt von irgendwo. Das heißt an der späteren Höhe der Rente ändert das Studium nichts, aber an den Fristen, z.B. die Rente ab 63 bei 40 Beitragsjahren. Da werden die Studienzeiten mit angerechnet. Man kann also je nach dem früher in Rente ohne große Abzüge.