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Werden bzw. wie werden Studienzeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt ?

Danke für Eure Antworten :-)

8 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 6 Jahren
    Beste Antwort

    Für Studienzeiten gibt es keine Rentenpunkte - früher war das anders.

    Seit 2005 werden Schulausbildung und Studium gar nicht mehr bewertet. Lediglich Fachschulausbildungen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen zählen noch für maximal drei Jahre. Schwacher Trost: Nach dem vollendeten 17. Lebensjahr werden Schule und Studium bis zu acht Jahre als unbewertete Anrechnungszeit anerkannt. Das ist aber nur für die Erfüllung von diversen Wartezeiten wichtig.

  • vor 6 Jahren

    ja werden sie

  • A
    Lv 5
    vor 6 Jahren

    Kannst ja mal die Broschüre lesen:

    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&sou...

    Kapiert hab ichs auch nie, als Dauerstudent sehe ich ja was ich dann mal kriege.... Ist doof dass der Google-Link so lang ist. Irgndwas steht da von 8 Jahren, d.h. wenn du 5 jahre studiert hast und 30 Jahre gearbeitet hast hast du die Wartezeit für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt. Aber da du die ersten 5 jahre nicht eingezahlt hast ist die halt nicht so hoch. Das System ist recht kompliziert, aber es gibt Beratungsstellen die dir das sicher erklären können.

  • Doris
    Lv 6
    vor 6 Jahren

    also in meinem vorläufigen Rentenbericht werden sie berücksichtigt.

    Mit wieviel in Zahlen kann ich dir nicht gerade sagen, aber sie rechnen als Beitragszeitraum.

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  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Nur, wenn man zuende studiert hat. Anderenfalls kann man für den Zeitraum aber freiwillige Beiträge nachentrichten.

  • vor 6 Jahren

    Soweit ich weiß, werden nur die Zeiträume berücksichtigt, aber es wird kein Geld eingezahlt von irgendwo. Das heißt an der späteren Höhe der Rente ändert das Studium nichts, aber an den Fristen, z.B. die Rente ab 63 bei 40 Beitragsjahren. Da werden die Studienzeiten mit angerechnet. Man kann also je nach dem früher in Rente ohne große Abzüge.

  • Sam
    Lv 6
    vor 6 Jahren

    Nur dann, wenn das Studium abgeschlossen wird (Bachelor, Diplom, Master, Doktor). Abgebrochene Studien zählen nix.

  • vor 6 Jahren

    Da keine Gelder eingezahlt werden haben diese ewigen Studenten später auch eine kleinere Rente, auch wenn diese Jahre angerechnet werden. Man erwartet halt immer noch mindestens 45 Jahre Arbeit und je länger man studiert, desto kürzer ist die Zeit in der du Beiträge einzahlst, und damit wird deine Rente auch geringer.

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