aeneas
Beste Antwort
Einreichen kann man immer. Da die Unterstuetzung Griechenlands jedoch keinen Verstoss gegen die Verfassung darstellt, duerfte einer solchen Beschwerde kein Erfolg beschieden sein. Sie wuerde im Vorfeld abgewiesen werden. Dies nicht zuletzt, weil Deutschland - wie Griechenland - sowohl Mitglied der EU, als auch der Euro-Zone ist; ein Konstrukt mit eigenen Gesetzen und aus diesen reslultierenden Verpflichtungen; ein Buendnis, welches sich zum Ziel gesetzt hat, Europa unter gemeinsame Normen u. Gesetzgebung zu stellen: die "Vereinigten Staaten von Europa". - Ungeachtet dessen, wie man persoenlich dazu oder zu weiteren Zahlungen an Griechenland stehen mag, sollte man einfach mal nach-denken, bevor man ein solches Ansinnen unter der bestehenden Konstellation ueberhaupt an-denkt.
Es in die Tat umsetzen zu wollen, kaeme den Aktivitaeten eines Don Quijote's gleich, der einst gegen Windmuehlen kaempfte...
?
Du hättest nicht die geringste Aussicht auf Erfolg.
Die Linken könnten fachlich fundiert die Beschwerde begründen.
Es bleibt ein Mehrheitsbeschluss der Regierung.
Das ist übliche " Demokratie ". Aso Gewaltherrschaft oder Diktatur in Aktion. Verantwortung ist nach deutschem Recht nicht vorgesehen.
Vgl. die Wahl 2013 mit über 70% Wahlbeteiligung. Eine starke Machtgrundlage.
herr_nixnutz
Das Recht steht die zu. Aber die Klage hat kaum Erfolg.
whyskyhigh
ja
Petra
Bis Du damit wirklich durch bist, sind Mutti und Schäuble in Rente...