Hi, ich habe eben mal meinen neuen Arbeitsvertrag durchgelesen. In dem steht, dass die Probezeit 6 Monate dauert. Im Tarifvertrag steht aber, dass diese nur 4 Wochen dauert. Welche Frist trifft jetzt auf mich zu?
Brian W. Ashed2015-05-07T12:36:01Z
Halt die Füße still.
Das kannst du klären, wenn es zum Knall kommen sollte.
Aber es bleibt die Frage, ob der TV auf deine Firma und damit auf dein AV Anwendung findet.
Tarifliche Fristen gelten nur dann, wenn ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Das kann sein, wenn
-Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils tarifgebunden sind oder -der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde oder -der Tarifvertrag beim Arbeitgeber in betrieblicher Übung ständig angewandt wird oder -die Anwendung des Tarifvertrags arbeitsvertraglich vereinbart ist.