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Arbeitsvertrag/Tarifvertrag?

Hallo,

Ich habe über eine Zeitarbeitfirma für eine französische Firma in Deutschland gearbeitet. Jetzt soll ich übernommen werden. Ich hab einen Arbeitsvertrag(Muster) bekommen, wo drin nichts konkretes (Urlaubstage, Zuschläge, Rufbereitschaft, usw..) steht! Die französische Firma hat in Deutschland eine Tochter-Firma gekauft. Mein Arbeiotsvertrag soll jetzt über diese Tochter-Firma laufen, obwohl es nicht mit meinem Bereich zu tun hat. Im Arbeitsvertrag steht auch nichts über meine Tätigkeit oder über den Kunden, bei dem ich tätig bin. Was haltet ihr davon? Ich fühle mich unsicher? muss nicht ALLES im Arbeitsvertrag stehen? Was soll alles noch im Teriflichen Arbeitsvertrag stehen??

Danke für eure Antworten!

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Im Arbeitsvertrag muss stehen:

    - Name und Anschrift von dir und der Firma

    - Berufsbezeichnung, unter der du eingestellt wirst

    - Höhe der Vergütung und wann sie bezahlt wird

    - eventuell Probezeit

    - Urlaubsanspruch

    - Befristung oder unbefristet

    - Kündigungsbedingungen

    Es kann auch drinstehen, dass beispielsweise der Urlaub nach "Tarifvertrag sowieso" geregelt ist. Dann steht es im Tarifvertrag genauer drin und du solltest vorher nachschauen. Alles was im Vertrag nicht konkret vereinbart wurde, geht so wie es gesetzlich vereinbart ist.

    Quelle(n): Berufsschulunterricht http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsvertrag
  • vor 1 Jahrzehnt

    Vorsicht: das klingt oberfaul. Du hast Recht! Alles sollte in Deinem Arbeitsvertrag mit drin stehen. Bist du in der Gewerkschaft? dann lass Dich dort beraten! Oder geh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sollte sich das ansehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In einem Arbeitsvertrag müssen Urlaubstage stehen wieviel einem zusteht, zuschläge und Rufbereitschaft sind Sonderregelungen und bedürfen auch der schriftform,.

    Am besten mal den Chef ansprechen oder zum Amtsgericht gehen dort gibt es Rechtspfleger von denen kann man einen Beratungsschein erhalten der einem berechtigt zu einem Anwalt ( am besten einen für Arbeitsrecht) zugehen und ein Beratungsgespräch zuführen, dafür darf der Anwalt dann nicht mehr als 20 eur Dir abnehmen

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