Weiß jemand ob man selbst und mit Zustimmung des Arztes eine Wiedereingliederung beenden kann und wieder normal arbeitet mit vollen Bezügen oder geht das nur mit Zustimmung des AG. Hintergrund ist das ich wieder voll belastbar bin und die letzten beiden Wochen mir sparen möchte und dadurch wieder voll bezahlt werden würde und auch mein Resturlaub nicht verfallen würde.
Jürgen NRW2015-03-24T11:58:22Z
Beste Antwort
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jederzeit das Wiedereingliederungsverfahren durch einseitige Erklärung beenden.
Vor drei Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der Urlaub bei langer und durchgehender Krankheit nicht verfällt (EuGH, 20.01.2009 - C-350/06 und C-520/06). Dies hat der EuGH in einer neueren Entscheidung eingeschränkt auf einen Übertragungszeitraum von maximal 15 Monaten (EuGH, 22.11.2011 - C-214/10). Das bedeutet, dass bei seit 2013 durchgehend erkrankten Beschäftigten der offene Urlaub aus 2013 am 31.03.2015 endgültig verfällt.