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Was passiert mit meinem persönlichen Budget, wenn die Reha-Maßnahme gekündigt wurde?

Hallo zusammen,

ich nehme zur Zeit an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben teil.

Ich war sehr lange krank und wollte so wieder ins Arbeitsleben zurückfinden.

Die Maßnahme sollte von Ende August 2010 bis Ende Juni 2011 laufen.

Leider teilt mir nun, nach nur drei Monaten, mein Qualifizierungsbegleiter bei der Reha-Einrichtung mit, daß er mir nicht zutraut die Maßnahme fortzuführen.

Mit dieser Entscheidung und den genannten Gründen (die größtenteils schlicht falsch sind), bin ich nicht einverstanden.

Leider kann ich mich dagegen kaum wehren, da immer meine Aussage gegen die von meinem Qualifizierungsbegleiter und dessen Kollegen (alles wird gemeinsam entschieden...) steht.

Soviel zur Vorgeschichte.

Nun zu meiner Frage. Sagen wir, die Reha-Einrichtung kündigt den Vertrag einseitig mit Begründungen (seien sie nun wahr oder nicht). Was passiert dann mit meinem persönlichen Budget?

Genehmigt wurde es mir schließlich von der Arbeitsagentur bis Juni 2011. Und nur ich hatte/habe den Vertrag mit der Reha-Einrichtung.

Wird das persönliche Budget weitergezahlt, egal was ich tue, also auch wenn ich keine weiteren Reha-Versuche starte? Oder fällt das dann weg?

Und bei einseitiger Kündigung durch die Reha-Einrichtung, hätte ich noch eine Chance darauf, die Reha woanders fortzuführen?

Wäre es wohlmöglich, obwohl auf den ersten Blick unsinnig, besser im Einvernehmen auseinanderzugehen?

Ich weiß, das ist echt kompliziert und auch sehr viel, aber vielleicht ist da draußen ja jemand, der etwas ähnliches erlebt hat und sich auskennt *hoff*

Auf jeden Fall, herzlichen Dank für eure Antworten, schonmal im Vorraus.

Update:

@Frank: Fehlverhalten würde ich das nicht nennen. Man ist zu der Einschätzung gelangt, daß ich für die nächste Ebene der Reha-Maßnahme (d.h. Praktika) noch nicht bereit bin.

Dies wird begründet mit anfänglicher starker Zurückgezogenheit, schlechter Problemlösekompetenz, fehlender begleitender Psychotherapie, Fehlverhalten gegenüber den Anleitern...

Solche Dinge.

Aber, wie gesagt, das meiste ist an den Haaren herbeigezogen. Mein Qualifizierungsbegleiter hat mich von Beginn an in die Enge gedrängt und missverstanden.

Ich selbst stimme den Begründungen nicht zu. Außerdem widerspricht sich da so einiges. DENN, an meinen sehr guten Leistungen und meiner Leistungsfähigkeit wird nicht gezweifelt.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Um dies zu beantworten müsste man die Gründe für die Kündigung wissen.Hast du "Mist" gebaut oder sind nur die Aussichten für eine Eingliederung gleich Null?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da hilft nur eins klage vor dem sozial gericht nimm dir nen anwalt der kostet dir ja nix denkemal zu 80% hast gewinnchancen damit aber der erste weg waere zum anwaltt

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