Inwieweit darf ich mein Haus und meine Familie in Deutschland noch verteidigen?
In Hinblick auf das gegen einen Renter gefällte Urteil ( http://www.mopo.de/umland/stade-einbrecher--16--erschossen--bewaehrungsstrafe-fuer-rentner,5066728,28859710.html ) möchte ich diese Frage mal in den Raum stellen. "My home is my castle" - ist es noch so oder muß man jeden Einbruch als gegeben hinnehmen? Wie hoch liegt die Verhältnismäßigkeit in der Wahl der Mittel in Deutschland?
Berni2014-10-28T11:24:32Z
Unsere Justiz schützt grundsätzlich "ihre Klientel", von der sie leben - die Banditen ! Der alte Mann wurde von 5 jugendlichen Schweinen in seinem Haus überfallen und darf dann keinen erschiessen ? Den Richter sollte man so in den ***** treten, dass der Stiefel vorne wieder raus kommt ! Die Gerichtsbarkeit ist seit Jahrzehnten besseres "Lumpenpack " .
Ganz egal was vorher passiert ist : Wenn der Täter - welcher Haupttat auch immer - die Flucht ergriffen hat, dann ist keine NotWEHR mehr möglich : ErWEHREN kann man sich nur eines gegenwärtigen Angriffes, nicht aber eines Flüchtenden ... und das heisst in Bezug auf das Urteil : Es ist nicht mehr von der Notwehr gedeckt, einem Täter, der * abhaut * , hinterher zu schiessen .. und deshalb konnte der Richter auch gar nicht anders entscheiden, auch wenn der Prozess mit einigen Geburtswehen verbunden war .
am besten nicht abschließen....... das ist typisch deutsch,der arme junge.... den seine eltern sollte man verklagen,weil sie nicht in der lage waren,ihrem balg bei zu bringen was recht und was unrecht ist ! hät er nicht bei dem opa eingebrochen,wär er jetzt nicht tot. das opfer ist immer noch der opi. ich find es ok dass er abgedrückt hat! es müssten viel mehr so handeln,.
Wenn man dem Bericht glauben darf, schoss der Angeklagte den flüchtenden Einbrechern hinterher. Das ist eindeutig nicht mehr vom Notwehr-Paragraphen erfasst.
Solange ein Angriff gegenwärtig ist, ist eine erforderliche Verteidigung dagegen nicht rechtswidrig. Wenn du nichts anderes als die Schrotflinte zur Hand hast, um dich gegen einen Einbrecher zu verteidigen, dann ist es eben erforderlich und somit nicht rechtswidrig, die zu benutzen. Sollte der Angreifer dabei hops gehen, weil du ihm in der Aufregung den Kopf wegbläst, dann ist das sein Pech, aber nicht dein Problem.