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Inwieweit darf ich mein Haus und meine Familie in Deutschland noch verteidigen?
In Hinblick auf das gegen einen Renter gefällte Urteil ( http://www.mopo.de/umland/stade-einbrecher--16--er... ) möchte ich diese Frage mal in den Raum stellen.
"My home is my castle" - ist es noch so oder muß man jeden Einbruch als gegeben hinnehmen?
Wie hoch liegt die Verhältnismäßigkeit in der Wahl der Mittel in Deutschland?
17 Antworten
- MarjorieLv 7vor 7 Jahren
Der verurteilte Rentner hat auf die FLIEHENDEN (!) Einbrecher geschossen, damit war keine Notwehrsituation mehr gegeben. Dies hat nichts mit dem gegebenen Notwehrrecht zu tun, was z.B. den Schusswaffengebrauch IM Haus und einer Bedrohungssituation rechtfertigen kann.
- PunfishLv 5vor 7 Jahren
Wenn man dem Bericht glauben darf, schoss der Angeklagte den flüchtenden Einbrechern hinterher. Das ist eindeutig nicht mehr vom Notwehr-Paragraphen erfasst.
Solange ein Angriff gegenwärtig ist, ist eine erforderliche Verteidigung dagegen nicht rechtswidrig. Wenn du nichts anderes als die Schrotflinte zur Hand hast, um dich gegen einen Einbrecher zu verteidigen, dann ist es eben erforderlich und somit nicht rechtswidrig, die zu benutzen. Sollte der Angreifer dabei hops gehen, weil du ihm in der Aufregung den Kopf wegbläst, dann ist das sein Pech, aber nicht dein Problem.
- MisterPiLv 6vor 7 Jahren
Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel an. Wenn Du einen Einbrecher stellst und ihn kampfunfähig machst (Nahkampftechniken, Elektoschocker, von mir aus auch mit Waffe), dann ist das Notwehr und straffrei.
Erschießt Du ihn, ist das möglicherweise ein sogenannter Notwehrexzess (das heißt die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist nicht mehr gegeben) und dann strafbar, wobei jeder Einzelfall gerichtlich geprüft wird.
Das ist grundsätzlich auch gut so. Ein unrühmliches Gegenbeispiel ist die USA. Dort gilt dies nicht, und wenn zum Beispiel ein Ladenbesitzer einen Ladendieb stellt, darf er ihn - völlig legal - erschießen.
Nicht umsonst nennt man diese Politik das "Shoot First"-Prinzip. Das bedeutet, Du darfst zuerst schießen und brauchst dann erst fragen, wen Du gerade vor Dir hast.
Ich weiß nicht, ob das die bessere Methode ist, ich habe da so meine Zweifel.
- herr_nixnutzLv 7vor 7 Jahren
Klar die Mopo als Quelle, warum nicht gleich die BLÖD Zeitung, die wird sicherlich noch mehr die "Wahrheit" sagen.
Ich verfolge den Fall schon seit Jahren und weiß also sehr genau, was im Laufe dieser Zeit alles (juristisch) passierte und dass sich die Justiz mit dem Fall sehr schwer tat, ob es nun Notwehr war und ob nicht.
Der Mann wurde NICHT verurteilt, weil er einen Einbrecher erschoss, sondern weil er den flüchtiger Täter erschoss. Die Täter lösten Alarm aus, in der Verwirrung griff der Rentner zur Waffe und erschoss einen der flüchtigen Täter. Der Rentner war Jäger und konnte mit Waffen umgehen und wusste von deren Wirkung und setze dennoch einen tödlichen Schuss ab anstatt in Regionen zu schießen, die keine tödlichen Verletzungen verursachen.
Genau deswegen kam es zur Verurteilung und genau deshalb eine sehr milde Urteil. Der Richter stellte klar, dass es Notwehr gibt und hätte die tödliche Schuss im Haus passiert, kann man noch von Notwehr reden. Aber eben nicht wenn die Täter ohne Beute flüchten, dann sind die Grenzen der Notwehr überschritten.
Nur ist klar, dass leider viele genau diese Umstände einfach nicht wahrhaben wollen und gerne im Populismus verfallen.
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- ?Lv 7vor 7 Jahren
Ganz egal was vorher passiert ist : Wenn der Täter - welcher Haupttat auch immer - die Flucht ergriffen hat, dann ist keine NotWEHR mehr möglich : ErWEHREN kann man sich nur eines gegenwärtigen Angriffes, nicht aber eines Flüchtenden ... und das heisst in Bezug auf das Urteil : Es ist nicht mehr von der Notwehr gedeckt, einem Täter, der * abhaut * , hinterher zu schiessen .. und deshalb konnte der Richter auch gar nicht anders entscheiden, auch wenn der Prozess mit einigen Geburtswehen verbunden war .
- blaucleverLv 7vor 7 Jahren
Du darfst es gegen Einbruch absichern.
Wie, das erfährst du beispielsweise im link:
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Das Urteil ist mehr als richtig, meiner Meinung nach sogar zu milde. Auf Leute schiessen die schon weglaufen ist das gleiche als wenn man noch in jemanden reintritt der schon am Boden liegt.
Aber was mir wirklich Angst macht ist das es in D scheinbar ok ist das senile 81jährige mit scharfen Schußwaffen in der Schublade leben damit sie sich "verteidigen" können indem sie andere erschiessen. Wen erschiesst dieser Mensch als nächstes? Das Nachbarskind weil es ihm einen Streich spielt oder zu laut spielt? Den Hund von nebenan weil er in seinen Vorgarten pinkelt?
- BerniLv 7vor 7 Jahren
Unsere Justiz schützt grundsätzlich "ihre Klientel", von der sie leben - die Banditen !
Der alte Mann wurde von 5 jugendlichen Schweinen in seinem Haus überfallen und darf dann keinen erschiessen ? Den Richter sollte man so in den ***** treten, dass der Stiefel vorne wieder raus kommt !
Die Gerichtsbarkeit ist seit Jahrzehnten besseres "Lumpenpack " .