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Darf ein Bundesland aus Deutschland austreten?
Die Bayernpartei z.B. will den Austritt Bayerns aus Deutschland.
Ist das nach dem Grundgesetz erlaubt? Kann ein Bundesland aus Deutschland austreten und wie geht das rechtlich?
@Ellinika
Bayern ist doch groß genug, um eigener Staat zu werden und Mitglied der EU würde man ja bleiben. Bayern hat mehr Einwohner als Österreich oder Schweden und die sind auch eigene Staaten.
@Dominik W
Ja, Bayern zu Österreich, das wäre auch eine Alternative.
@Ralf W
warum besteht dann die Tschechoslowakei, Jugoslawien und die Sowjetunion nicht mehr?
Die Sowjetunion hätte ja auch ohne Sozialismus als gemeinsamer Staat erhalten werden können.
So einfach ist das nicht! Es sind immer wieder Staaten zerfallen und dafür haben sich wieder Neue gebildet.
@alpenösi
macht ja nichts, dass die Bayern die mehreren sind. Wien ist ja größer als München und wird natürlich Hauptstadt. Das ist doch auch schon was :-))
@Cogitoergosum
Schön, dass wir willkommen sind! Vielen Dank!
21 Antworten
- JurStreamLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Eine komplexe Frage, da hier sowohl völkerrechtliche als auch nationale Prinzipien einbezogen werden müssen:
Völkerrechtlich wäre eine sog. Sezession durchaus möglich unter bestimmten Bedingungen (zuletzt am Beispiel Kosovo gesehen - dein Beispiel Zerfall der Sowjetunion wird als Dismembration bezeichnet). Aufgrund der Staatenbezogenheit des Völkerrechts liegen die Hürden dafür allerdings sehr hoch - das Selbstbestimmungsrecht der Völker jedenfalls reicht alleine nicht aus um sich abzuspalten.
Verfassungsrechtlich ist, wie bereits mehrfach hier erwähnt dieser Fall nicht geregelt und daher aufgrund der jetzigen Rechtslage nicht möglich. Auch hat der Bund im Rahmen des Bundeszwanges die Möglichkeit - notfalls gewaltsam - eine Abspaltung zu unterbinden. Ggf. könnte aber das GG dahingehend verändert werden. Allerdings kann man auch gewichtige Gründe gegen eine solche Änderungsmöglichkeit vorbringen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich glaube das wird durch unser Grundgesetz verhindert ?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Vor zwei Jahren ca. ist mal ein Ort von Deutschland nach Österreich übergetreten. Ich weiß aber nicht mehr, wie der hieß (war glaube ich auch in Bayern). Das schien ohne Probleme funktioniert zu haben.
Ob's bei einem Bundesland auch so einfach geht, bezweifle ich allerdings.
@Dominik: Ihr seid uns immer willkommen.
@alpenösi: Ich sag ja, ich es weiß es nicht mehr. Es war ein ganz kleiner Grenzort.
- KapaunLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wie der eine oder andere schon geschrieben hat, äußert sich das Grundgesetz zu dieser Frage nicht. Daraus aber den Schluss zu ziehen, dass ein Austritt unmöglich sei, halte ich für sehr gewagt. Es gibt nur keine Regelung dafür - man würde sich also mit Analogieschlüssen behelfen müssen und z.B. die Regelungen zu Hilfe nehmen, die für eine Umstrukturierung der Länder vorgesehen sind. Sollte irgendwann ein Bundesland im Ernst den Entschluss fassen, den Bund zu verlassen (z.B. das Saarland oder Bayern), so glaube ich erstens nicht, dass der Bund es tatsächlich gewaltsam hindern würde, und zweitens glaube ich nicht, dass er es juristisch verbieten könnte, denn z.B. das Bundesverfassungsgericht würde sich dazu allerhöchstwahrscheinlich neutral äußern.
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- gcpLv 6vor 1 Jahrzehnt
Der einzige, der hier wirklich Recht hat, ist Ryo Saeba : vom Völkerrecht her ist eine Abspaltung durchaus möglich, wenn auch sehr schwierig. Und zum Thema Grundgesetz : Anhand der zahlreichen und zum Teil sehr zweifelhaften Änderunge, die in den letzten Jahren beschlossen wurden, was ist da noch eine Änderung mehr ?
Also, raus mit den Bayern !
Wir Saarländer gehen übrigens freiwillig.^^
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bayern ist eh vom Mond....Daumen runder mir egal. Hab da meine Erfahrungen gesammelt. Austreten aus dem Bund? Denk ma so einfach ist es nicht wenn ja wär ich der erste der es gut heißen würde.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wer würde weniger trauern als ich?
Nun, die Bauyern Partei geht gern an der Realität vorbei.
- ColumboLv 4vor 1 Jahrzehnt
ich bin zugereister norddeutscher in franken..........die sind schon lange aus deutschland ausgetreten, glaubs mir.
ich finde sowieso, man sollte bayern zwangsausbürgern, die benehmen sich einfach so.
aber dann würden sie abka**en, und wissen das nicht einmal
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Vor allem: wo würden wir dann dazu gehören? :-)
Im Gruße
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das Grundgesetz sieht dieses Prozedur nicht vor. Ausdrücklich beschrieben wird im Artikel 29 GG, dass die Bundesländer neu strukturiert werden können. Auch kann man der Präambel des Verfassungstextes entnehmen, dass eine Erweiterung nicht mit dem Grundgesetzt gedeckt ist ( " Die Deutschen in den Ländern BadenWürtemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachens, Nordreihn-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet, Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.")
Indirekt wird auf die Angelegenheit Einfluss genommen. " Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. Dieser Satz ist sehr waage gehalten. Es kann auch etwas entsprechen, was nicht dazu gehört. Hier gehen, rein rechtlich, die Definitionen weit aus einander und mir ist nicht bekannt, dass es einen Grundgesetzkommentar zum Thema Austritt eines Gebietes aus dem Bundesgebiet gibt.
Indirekt ist auch noch der Artikel 37 interessant: " Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder nach einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundesverpflichtungen nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten zwingen.
....
Das Grundgesetz beschäftigt sich nicht mit dem Austritt eines Bundeslandes aus dem Bundesgebietes.
Ohne das ich Staatsrechtler bin, bin ich der Meinung, dass der Bund genügend rechtliche Mittel hat, gegen ein Austretten aus der Förderation anzugehen.
Quelle(n): Grundgesetz