3 Objektgrenze innerhalb 5 Jahren bei Immobilienverkauf (Erbengemeinschaft Zwangsverkauf)?

Wenn man in Erbengemeinschaft ein Haus erbt und die Miterben möchten Bargeld sehen und drohen und beantragen die Zwangsversteigerung wenn man nicht bereit ist das gemeinsam geerbte Haus zu verkaufen. Zählt ein solcher durch die Erbengemeinschaft erzwungener Hausverkauf ebenfalls zur 3 Objektgrenze innerhalb von 5 Jahren?

?2014-10-02T13:03:38Z

Zitat : *Geerbte Objekte

Der Verkauf eines geerbten Grundstücks ist nicht in die Drei-Objekt-Grenze einzubeziehen. Allerdings kommt hier ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft in Betracht, wenn das Grundstück vor weniger als zehn Jahren vom Erblasser gekauft wurde. War der Erblasser jedoch mit den Immobilien gewerblich tätig, müssen auch die Nachfolger gewerbliche Einkünfte deklarieren - unabhängig von der Besitzdauer. Setzt sich die Erbengemeinschaft auseinander und verteilt Häuser untereinander, gilt dies nicht als Verkauf. *
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Also : der Teilungsverkauf der ErbGem zählt nicht mit bei der 3-Objekt-Grenze . Aber aufpassen wegen Spekulationsfrist; gegebenenfalls warten, bis die Frist rum ist .

Jürgen NRW2014-10-02T11:46:49Z

Die Veräußerung ererbten Grundbesitzes wird grundsätzlich von der Drei-Objekt-Grenze nicht erfasst.

Sind Grundstücke durch vorweggenommene Erbfolge oder durch Schenkung übertragen worden, wird für die Erfassung der Nutzungsdauer die Besitzdauer des vorherigen Besitzers als eigene Besitzzeit des Grundstücksveräußerers beurteilt.

Die Übertragung von Immobilien, die keinen Gewinn abwerfen, wie zum Beispiel bei einer teilentgeltlichen Veräußerung oder Schenkung an Angehörige, zählen ebenfalls nicht zum gewerblichen Grundstückshandel. Für die teilentgeltliche Veräußerung gilt in diesem Rahmen, dass der Verkaufspreis die Selbst- und Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten oder den Einlagewert nicht übersteigt.