Wie dürfen Gegenstände fotografiert und veröffentlicht werden, ohne gegen das (Urheber-)Recht zu verstoßen?

Hallo zusammen,

für ein firmeninternes Projekt (m. E. eine nicht mehr als "privater Rahmen" zu bezeichnende Anzahl an Mitarbeitern) möchte ich einige Fotos verwenden. Alle Bilder sind von mir aufgenommen. Jedoch befürchte ich, damit Urheber- (oder auch andere, ähnliche) Rechte zu verletzen.

Betroffen sind Fotos von

- Modellfahrzeugen
- Fahrzeugen in Privatbesitz, die auf einer Veranstaltung zu sehen waren
- Spielfiguren
- Gebäuden (öffentlich zugängliche Perspektive)
- Gebrauchsgegenständen
- Fotos vom Firmenfahrzeug

Ich bin gespannt auf Eure Antworten.

Michael2013-11-08T00:43:11Z

Beste Antwort

Solange du nicht Persönlichkeitsrechte verletzt (Privatsphäre fotografierter Menschen), Fotos von Geheimnissen machst (Botschaftsgebäude von innen fotografieren) oder in sonstiger Weise Landesverrat oder ähnliches betreibst, müsstest du auf der sicheren Seite sein.

Ein Foto von einem Produkt (Modellfahrzeug, Spielfiguren) dürfte kein Problem sein.

Fahrzeuge im Privatbesitz: In der Regel auch kein Problem, eventuell könnte man die Nummernschilder ja wegeditieren, wenn du dir Sorgen machst. Firmenwagen sind generell eher problemfrei.

Gebäude: Kommt darauf an - Stichwort Privatsphäre. Du weißt ja, dass nicht jeder im Internet, z.B. auf Google Street View, erscheinen möchte. Wenn es sich um kommerzielle Gebäude handelt, dürfte es aber kein Problem sein, die Firmen mögen die Publicity.

Gebrauchsgegenstände.... gar kein Problem... Messer, Gabel, alles normal.

Du hast gesagt, dass du das für ein firmeninternes Projekt machen willst. Ich denke da an eine Powerpoint-Präsentation. Wenn das der einzige Zweck ist, dann wird dir wohl niemand Ärger bereiten. Achte nur darauf, dass nicht die im Raum Anwesenden ohne Einverständnis abgebildet werden.

orgona62013-11-09T12:04:52Z

Eigentlich zeigt deine Frage zugleich den Irrsinn mit dem Urheberrecht. Sicherlich darf man nichts in die Öffentlichkeit bringen, was irgendeinen Schluss zulässt, der ein privates Recht verletzt bzw. Erkenntnisse in Zusammenhang mit einer Privatperson zulässt. Während auf der einen Seite hier ein enger Rahmen gezogen wird, weil moneytäre Interessen dahinter stehen (meist die der Abmahnindustrie) , wird bei der sog. Überwachung der Rahmen ganz riesig und butterweich gezogen.

?2013-11-08T08:51:09Z

Bei den Privatfahrzeugen musst du das Kennzeichen unkenntlich machen.

hajokl2013-11-08T03:05:11Z

Hi, Nur Personen und Namen unterliegen dem Urheberrecht. Gegenstände usw. können solange sie nicht
als geheim deklariert sind veröffentlicht werden.
Fotos die auf fremden Privatbesitz ohne Genehmigung gemacht werden dürfen nicht veröffentlicht werden.



Gruß hajokl .

Anonym2013-11-07T13:48:25Z

Man o Man, dreht Ihr in Deutschland langsam völlig durch ...

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