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Wie dürfen Gegenstände fotografiert und veröffentlicht werden, ohne gegen das (Urheber-)Recht zu verstoßen?

Hallo zusammen,

für ein firmeninternes Projekt (m. E. eine nicht mehr als "privater Rahmen" zu bezeichnende Anzahl an Mitarbeitern) möchte ich einige Fotos verwenden. Alle Bilder sind von mir aufgenommen. Jedoch befürchte ich, damit Urheber- (oder auch andere, ähnliche) Rechte zu verletzen.

Betroffen sind Fotos von

- Modellfahrzeugen

- Fahrzeugen in Privatbesitz, die auf einer Veranstaltung zu sehen waren

- Spielfiguren

- Gebäuden (öffentlich zugängliche Perspektive)

- Gebrauchsgegenständen

- Fotos vom Firmenfahrzeug

Ich bin gespannt auf Eure Antworten.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Solange du nicht Persönlichkeitsrechte verletzt (Privatsphäre fotografierter Menschen), Fotos von Geheimnissen machst (Botschaftsgebäude von innen fotografieren) oder in sonstiger Weise Landesverrat oder ähnliches betreibst, müsstest du auf der sicheren Seite sein.

    Ein Foto von einem Produkt (Modellfahrzeug, Spielfiguren) dürfte kein Problem sein.

    Fahrzeuge im Privatbesitz: In der Regel auch kein Problem, eventuell könnte man die Nummernschilder ja wegeditieren, wenn du dir Sorgen machst. Firmenwagen sind generell eher problemfrei.

    Gebäude: Kommt darauf an - Stichwort Privatsphäre. Du weißt ja, dass nicht jeder im Internet, z.B. auf Google Street View, erscheinen möchte. Wenn es sich um kommerzielle Gebäude handelt, dürfte es aber kein Problem sein, die Firmen mögen die Publicity.

    Gebrauchsgegenstände.... gar kein Problem... Messer, Gabel, alles normal.

    Du hast gesagt, dass du das für ein firmeninternes Projekt machen willst. Ich denke da an eine Powerpoint-Präsentation. Wenn das der einzige Zweck ist, dann wird dir wohl niemand Ärger bereiten. Achte nur darauf, dass nicht die im Raum Anwesenden ohne Einverständnis abgebildet werden.

  • vor 8 Jahren

    Eigentlich zeigt deine Frage zugleich den Irrsinn mit dem Urheberrecht. Sicherlich darf man nichts in die Öffentlichkeit bringen, was irgendeinen Schluss zulässt, der ein privates Recht verletzt bzw. Erkenntnisse in Zusammenhang mit einer Privatperson zulässt. Während auf der einen Seite hier ein enger Rahmen gezogen wird, weil moneytäre Interessen dahinter stehen (meist die der Abmahnindustrie) , wird bei der sog. Überwachung der Rahmen ganz riesig und butterweich gezogen.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Bei den Privatfahrzeugen musst du das Kennzeichen unkenntlich machen.

  • vor 8 Jahren

    Hi, Nur Personen und Namen unterliegen dem Urheberrecht. Gegenstände usw. können solange sie nicht

    als geheim deklariert sind veröffentlicht werden.

    Fotos die auf fremden Privatbesitz ohne Genehmigung gemacht werden dürfen nicht veröffentlicht werden.

    Gruß hajokl .

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Grundsätzlich kannst du alle Bilder, die du machst, nach Belieben verwenden - mit wenigen Ausnahmen, die sich dem gesunden Menschenverstand recht gut erschließen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Man o Man, dreht Ihr in Deutschland langsam völlig durch ...

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