Darf ich einen zwei-Achs Wohnwagen mit meinem Auto ziehen?

Hallo Cleverle,

im Bekanntenkreis hat mein Cousen einen 2 Achs Wohnwagen mit einem Gewicht von 1800 Kilogramm.

Mein Fahrzeug hat 1600 KG Leergewicht.

Jetzt frage ich mich, ob ich mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahren kann? Er ist also kein kleiner Wohnwagen, sondern ein 7.4 Meter langes Gespann.

Es kommt auf ca. 3490 Kilogramm, also unter den 3.5 Tonnen.

Darf ich fahren oder brauch ich einen extra führerschein?

Danke

Gruß

Slawa

Anonym2013-08-11T03:50:36Z

Beste Antwort

* also mal ehrlich, das wäre doch die richtige frage auf dem polizeirevier oder, wenn die es nicht wissen wer dann !
mit anhänger ist so vieles zu beachten - gewicht des anhängers, des autos usw. ------ ich komme hier auch immer ins schwangen ( die polizei dein freund und helfer ).

Asentreuer2013-08-13T22:11:58Z

Du musst sowohl das Fahrerlaubnisrecht als auch die technischen Bedingungen bedenken.
Im Fahrerlaubnisrecht spielt die Achszahl keine Rolle (mehr). Interessant sind vielmehr die zulässigen Gesamtgewichte. Da die Leermasse Deines Autos 1600 kg beträgt, wird die zulässige Gesamtmasse wohl nicht unter 2000 kg liegen. 2000+1800=3800. Somit läge diese Fahrzeugkombination über den 3500 kg zul. Ges.Masse, die Du mit der Fahrerlaubnis Klasse B fahren darfst. Klasse BE wäre erforderlich.
Technisch gesehen wirfst Du am Besten einen Blick in die Zulassungsbescheinigungen Teil 1. Dort steht die Anhängelast, die Dein Auto verkraften kann, und die Leermasse des Anhängers. Anhängelast ist die Last, die wirklich hinten dranhängt, also das tatsächliche Gewicht des Anhängers abzüglich der Stützlast. Ich vermute mal, dass Dein Auto diesen Anhänger auch dann nicht ziehen darf, wenn er leer ist. Bei 1800kg zul.Gesamtmasse schätze ich die Leermasse eines Wohnanhängers auf etwa 1600kg.
So wie es aussieht, wird wohl nix draus. Würdest Du trotzdem fahren, so ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz. Alles Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz.
Auch wenn Du ihn anders organisieren musst, so wünsche ich Dir trotzdem einen schönen Urlaub!

A2013-08-11T22:19:25Z

Hängt davon ab, welchen Schein du genau hast:

bis 98, also Klasse 3: Du darfst ihn ziehen, sofern der Nabenabstand der Doppelachse unter 1m liegt.

98-12:Du brauchst Klasse BE, da das zulässige Gesamtgewicht den Anhägers über dem Leergewicht des Zugfahrzeugs liegt (bei der Gelegenheit: woher kommen ungefähr 3490kg)

seit Anfang diesen jahres darfst du ihn ggf. mit der Schlüsselzahl B96 fahren (die "neue" Klasse B reicht nicht, da die Summer der zulässigen Gesamtmassen sicher über 3500kg liegen); B96 geht bis 4250kg Gespanne. Für B96 brauchst du aber paar Fahrstunden.

Also, in der Summe darfst du ihn recht sicher nicht ziehen. Gegebenfalls könnte man mit ablasten von einem der beiden Fahrzeuge was erreichen.

Noname2013-08-11T13:31:38Z

Was darf dein Zugfahrzeug denn ziehen? Wie genau sind die 2 Achsen am Hänger angeordnet? Zwillingsachsen gelten nämlich als eine Achse. Und ganz entscheidend: Welche Führerscheinklasse hast du? Mit der "normalen" Klasse B allein wird das nichts, da dein über 750 kg schwerer Anhänger eine höhere maximal zulässige Gesamtmasse hat als dein Zugfahrzeug Leergewicht.

Ralf E <><2013-08-11T13:06:49Z

Wenn die Achsen weniger als einen meter auseinander sind gelten die als Doppelachse.

Alles weitere hängt von der zulässigen Anhängelast deines Autos ab.

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