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willou
Lv 7
willou fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Dürfen arme Menschen nur heimliche Beziehungen haben ?

Ganz offen und deutlich zunehmend verletzen deutsche Behörden

und eben auch Gerichte bis in die höchsten Instanzen das grund-

gesetzlich garantierte Recht auf die Würde des Menschen.

Gut - das ist nicht neu, aber immer wieder erschütternd !!

Arm sein und "Hartz-IV" beziehen heißt immer öfter,

alleine und einsam leben zu müssen oder aber Liebes-

beziehungen nur noch HEIMLICH haben zu dürfen.

Denn für Menschen in der "Hartz-IV-Hölle" machen

Behörden, Jobcenter und auch Sozialgerichte

aus Liebesbeziehungen flugs und ohne weitere

Prüfung sogen. "Bedarfsgemeinschaften".

So bekommt das Verlieben eine ganz neue Variante -

denn wer sich künftig in einen Menschen im Bezug

von "Hartz-IV-Bezug" verliebt, wird sofort in eine

Bedarfsgemeinschaft gepresst und hat vollen

Unterhalt für den Menschen zu bezahlen, in den

man sich gerade verliebt hat.

Umgekehrt kann also z.B. eine alleinerziehende Mutter

mit zwei oder drei Kindern keine Liebesbeziehung mehr

eingehen, weil der Mann, der sich für sie interessiert,

von Behörden und Gerichten in die Bedarfsgemeinschaft

gepresst wird und Unterhalt für Frau und die Kinder

eines anderen Mannes zu zahlen hat.

Schwarzmalerei ?? Weit gefehlt - es ist bundesdeutsche

Realität, dass sogen. "Sozialdetektive" in Behältern von

Schmutzwäsche wühlen, um irgendeinen Beleg dafür

zu finden, dass da mal ein Mann bei der alleinerziehenden

Mutter übernachtet hat. Was dann eine Bedarfsgemeinschaft

nahelegt und erstmal ganz schnell die Sozialleistungen

eingestellt werden.

Auch das Bundessozialgericht in Kassel hat gerade

in seiner Entscheidung mit dem Az. B Y AS 49/09

entschieden, dass Paare sich trennen oder scheiden

lassen müssen - sonst wird eine Bedarfsgemeinschaft

angenommen und der arbeitslose Partner muss den

anderen wg. Unterstützung anbetteln.

Im übrigen liegt die Beweislast bei der alleinerziehenden

Mutter - sie muss beweisen, dass sie nicht in einer

"eheähnl. Beziehung" ist.

Schlussfolgerung: Für arme Menschen darf es keine Liebe geben.

Jedenfalls nicht nach Denken von deutschen Behörden und Ge-

richten.

Update:

Verehrte @ Heidi - klingt ja gut, was

Du schreibst. Hat nur leider mit der

Realität nicht viel gemein.

Das BSG hat einen Rechtsstreit ent-

schieden, wo auch die ARGE wie

einzelne Gerichte in Vorinstanzen

unterschiedliche Auffassungen hatten.

Was ich kritisiere - unmissverständlich

und deutlich ist - dass in immer mehr

Entscheidungungen die Lebens-

wirklichkeit von Menschen missachtet

wird. Hier im konkreten Fall steckt

die Aufforderung, sich scheiden zu

lassen. Erst dann besteht Leistungs-

pflicht nach SGB II für die sonst näm-

lich zweifelsfrei bezugsberechtigte

Frau.

Und im übrigen gilt das für viele Lebens-gemeinschaften, wo Jobcenter ver-

langen, dass Menschen Liebesbe-

ziehungen auflösen, weil sie sonst keinen Anspruch auf SGB II haben.

In der ursprünglichen Rechtsprechung

wurden im übrigen Bedingungen for-

muliert, die inzwischen in der Realität

nicht mehr beachtet werden.

Z.B. im alten Sozialhilferecht musste

kein neuer Partner ....

Update 2:

... für die Kinder aus früheren Be-

ziehungen Unterhalt leisten.

Auch das wurde mit der sogen.

"Hartz-IV-Gesetzgebung" klamm-

heimlich geändert. Wer jetzt als Mann

mit einer alleinerziehenden Mutter

im Hartz-IV-Bezug zusammenkommt,

MUSS auch für die Kinder seiner

neuen Liebe aufkommen und wird

mit seinem gesamten Einkommen

in eine neue Bedarfsgemeinschaft

gerechnet.

Und allerliebste @ Heidi - Deine

Ausführungen zum sogen. "Haus-

besuch" incl. der hess. Recht-

sprechung sind ja nett - haben nur

ebenfalls mit der Realität wenig

gemein.

Zum einen scheren sich Hartz-IV-

Behörden in anderen Bundesländern

keinen Deut darum, was die Hessen

so entscheiden. Und zu anderen

werden auch in Hessen und überall

sonst an jedem Tag massiv unan-

gekündigte Hausbesuche durchge-

führt. Die stehen an der Tür und

klingeln und befragen Nachbarn -

und nur wer sich wehrt und

sachkundig ist kann sich in Einzel-

fällen gegen den massiven Rechts-

bruch der Jobcenter verteidigen

27 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Was haelst du von folgendem Vorschlag um das leidige Hartz IV Thema aus der Welt zu schaffen.

    Wir verankern im Grundgesetz, dass jeder Deutsche das Recht auf Arbeit / Beschaefftigung hat.

    Weiterhin garantieren wir per Grundgesetz, jedem der einer Beschaefftigung nachgeht, MINDESTENS einen den gesellschaftlichen Moeglichkeiten entsprechenden Lebensstandard.

    Jedem Bundesbuerger, der aus welchen Gruenden auch immer keiner Beschaeftigung nachgehen kann oder will wird eine ausreichende Grundsicherung garantiert.

    Wir koennen doch nicht die naechsten 10 Jahre an Hartz 4 rumdoktern und ausser Anwaelte, Richter, Parlamentarier, niemanden damit begluecken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    es stimmt und ist eine Unverschämtheit h³

    nicht nur, das man Paare in eine ehe ähnliche Gemeinschaft presst/pressen will, damit nicht genug, sollte der Partner, wenn er Arbeit hat, dem anderen was zu kommen lassen, so ist lt. Gesetz der Mensch welche die Zuwendung erhalten hat, verpflichtet dies der ARGE mitzuteilen. Was zum Glück keiner macht.

    Es kotzt einem nur noch an, mit welcher Menschenverachtung hier Politik betrieben wird.

    Mittlerweile beschleicht mich das Gefühl, das arme und von H4 abhängige Menschen keinerlei Rechte mehr haben, bzw. das man diese beschneidet bis zum geht nicht mehr.

    Oder sind das nun unmündige Bürger? Wurden ihnen die Rechte aberkannt? Haben diese Menschen nur noch Pflichten?

    Das ist das Ergebnis unserer erbärmlichen Regierung, den Lobbyisten wird alles in den Bobbes geblasen, den armen Mann/Frau nimmt man alles weg.

    Doch es soll noch schlimmer kommen. Es wird schon offen gemunkelt, das man H4 kürzen, Leute Zwangsverpflichtet zu niedrigen Arbeiten ohne extra Sold, die sind es ja der Gemeinschaft schuldig, heißt es. Dann wird noch laut über Gutscheine nach gedacht.

    Fazit:

    Sklavenhandel des 21. JH, fehlt nur noch die Armbinde, damit man diese Menschen sofort erkennen kann.

    Wie weit gehen die noch?

    Und das Volk schweigt ...... <

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn beide Menschen arm ,sind mag das ja noch angehen. Aber wenn ein H 4 -Empfänger doch mal das Glück hat jemanden kennen zu lernen der in Lohn und Brot ist, wird es schon schwer .

    Sofort wird eine Bedarfsgemeinschaft vermutet und auch so berechnet ..Selbst wenn der Partner noch eigenen Wohnraum hat.

    Ja arme Menschen werden dazu verdonnert allein zu sein oder heimlich eine Beziehung zu führen.

    Oh ja Sozialdetektive kenne ich, die scheuen vor nichts zurück .

    Das mit der Beweislast ,ist ja auch erst neu geändert wurde .Früher lag das bei der Arge, aber weil man nur sehr selten Glück hatte musste man das eben umdrehen

    @Lord

    nein das ist das wahre Leben ! nix mit Blöd-Zeitung

    @Kapaun

    da hast du Recht ,wer zusammen ist soll auch für einander da sein ..wie heißt es so schön ? in guten wie in schlechten Tagen

    Hier geht es aber um Beziehungen die gerade begonnen haben..oder beginnen könnten ! Denkst du ein Mann zahlt für eine Frau mit Kind ,wenn man sich gerade kennen gelernt hat ? ne der haut wieder ab ...und genau das ist das Schlimme

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider hast Du recht - Und so manche Beziehung ist daran zerbrochen, daß einer der Partner in Vollzeit erwersbstätig war und somit für seine/n Partnerin/Partner nicht nur voll aufkommen mußte, sondern der arbeitslose Partner auch noch um Taschengeld bitten mußte, weil eine Bedarfsgemeinschaft angenommen wurde- also sind Menschen in dieser Situation gezwungen sich nicht ganz gesetzeskonform zu verhalten und sich darauf zu verständigen, daß hier nur eine Wohngemeinschaft existent ist, also Mietvertrag mit Untermietvertrag - getrennte Schlafmöglichkeiten, unterteilter Kühlschrank mit Namensschildern, getrennt aufbewahrte persönliche Gegenstände, Kleidungsstücke und auf keinen Fall händchenhaltend spazieren gehen - Bei dieser Selbstverleugnung muß die Beziehung schon sehr stark sein - Und auf keinen Fall vergessen: Achtung aufmerksame Nachbarn -

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer in Hartz IV gekommen ist, der hat KEIN normales Leben mehr.

    Hartz IV macht die Menschen aus der Sicht der Behörden und der Politik zu Untermenschen die gar nichts mehr dürfen. Die werden als UNTERSCHICHT bezeichnet! -obwohl viele von ihnen einmal 3000 oder 4000 Euro Einkommensteuer im Monat bezahlt haben.

    Nein, arme Menschen in Hartz IV dürfen auch keine heimlichen Beziehungen führen, denn das ist strafbar.

    Machen sie es doch, so sollen sie sich zumindest nicht erwischen lassen.

    Hartz IV ist kein Leben mehr sondern nur noch ein Vegetieren.

    Und genau das ist so gewollt, denn das ist die Vorstufe zum Sklaventum.

    @sunrise_at_ro

    Wie wäre es wenn wir Hartz4 ganz abschaffen?

    Schreibst DU!

    Ganz genau dies wäre richtig und die Arbeitslosenhilfe wieder einführen und eine Nachzahlung an ALLE, die seit 2005 durch die Gesetzesänderung bestohlen worden sind!

    Besser noch ab 2000 als die ALLE das erste mal durch das Haushaltssanierungsgesetz bestohlen wurden.

    Da gebe ich Dir vollkommen RECHT!!!!

    Dies ist jedoch mit CDU/CSU,FDP,SPD sowie Bündnis90/DieGrünen leider NICHT durchzusetzen!

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    So scheint es auszusehen. Ich habe hier aus den verschiedensten Fragen und Antworten genau das herausgelesen, was Du beschrieben hast.

    Und muss dazu bemerken: ist es denn nicht schon schlimm genug, dass ihnen überhaupt gar keine Rechte mehr eingeräumt werden?..jeder Umzug in eine andere Stadt oder Wohnung muss *bewilligt* werden. Ohne Arbeit = keine Wohnung, und ohne Wohnung = keine Arbeit.....ein ewiger Kreislauf.

    Alleinstehende Hartz IV- Mütter dürfen nicht *Familie spielen*, das könnte teuer zu stehen kommen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    je mehr Menschen in Bedarfsgemeinschaften gepresst werden um so mehr Geld sparen die Argen,BG 's bekommen nämlich weniger als Einzelpersonen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    das ist richtig ,der Staat und die Regierung hat den Artikel 1 für Hartz 4 Empfänger außer Kraft gesetzt !

    Fehlt nur noch das Hartz 4 Empfänger ihren Ausweis mit der Nummer zeigen müssen wenn diese in den Puff gehen !

    Zweckentfremdung von Geld !

    Hartz 4 Empfänger bleibt dann nur das eine - selbst ist der Mann ..übrig !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.

    So steht es auf jedem Fall im GG.

    Zuerst einmal sollte man, was gerne getan wird und auch fälschlicherweise Staat und Regierung auseinanderhalten.

    Das sind in der Tat zweierlei Paar Schuh.

    Heute ist es eher so das der Staat (wir Bürger) nicht immer konform mit dem ist, was die Regierung (gewählte Volksvertreter) ist.

    *

    Was die Hartz IV Gesetzgebung angeht, ist es der Regierung vorzüglich gelungen, einen Keil in die Gesellschaft zu treiben.

    Bewusst oder unbewusst bleibt dahingestellt.

    (Ich persönlich finde ein Großteil unserer Politiker sind einfach nur dumm, darum gilt, Dummheit siegt. Schützt aber nicht vor Strafe (siehe nächsten Wahlen).

    Da die Hartz IV Gesetze von einem Lobbyisten ( Ex, VW Vorstandschef Peter Hartz) erarbeitet wurden,

    gehe ich mal davon aus das dieses wenigstens von ihm bewusst gemacht wurde.

    Deutsch Arbeitgeber neigen in zunehmendem Masse dazu, die Gesellschaft zu spalten, mit Zuhilfenahme der Regierung.

    *

    Doch zurück zu Deiner Frage.

    Wir leben in einer Solidargemeinschaft, das heiß der wirtschaftlich stärkere unterstützt den wirtschaftlich schwächeren um so auch die Allgemeinheit zu entlasten.

    Das die Regierung diesen Grundsatz konsequent gerade bei Hatz IV Empfängern verfolgt dürfte jedem klar sein.

    Da der Mensch von jeher ein sehr einfallsreiches so wie abgebrühtes Wesen ist und immer danach bestrebt, ist so lau wie möglich durchs Leben zu schreiten, und dass gerade allein erziehende Frauen, gerne einen Partner an ihrer Seite hätten, der sie auch Finanziell unterstützt, hört eben hier die Solidarität bei den meisten Männern auf.

    Ich denke es ist eher ein gesellschaftliches Problem als eines von der Regierung hervorgerufenes Phänomen.

    Sagen wir es mal so, für lau ****** ja aber darüber hinaus keinerlei Verantwortung übernehmen ist eher in den Köpfen von uns Männern etabliert als in denen von Frauen.

    Und zweimal 345 € sind eben mehr Geld für ein Paar in getrennten Lebenswelten, als das was Mann und Frau in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen und sich so wirtschaftlich besser stellen.

    Damit wird natürlich auch anfangs besagter Artikel im GG absurdum geführt.

    Was das allerdings dem Staat (uns allen) (nicht der Regierung) wiederum kostet, steht auf einem anderen Zettel.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer Hartz 4 beziehen muss, hat in jeder Hinsicht verloren! Und das in Deutschland :/

    Es muss ein gerechteres System her!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    @Lord Wapping

    Mancher lernts nie und ist sich zu fein, eine Diskussion zu führen.

    Du greifst hier ständig Menschen an und das ohne Begründung. Ich empfinde deine Antworten zunehmend denunzierend.

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