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dürfen obdachlose in deutschland auto fahrn?
daß sie kein halter des autos sein dürfen, is klar, weil man dafür ja in deutschland als halter einen angemeldeten wohnsitz braucht. aber dürfen obdachlose mit einem gültigen führerschein (den sie zu besseren zeiten gemacht haben) das auto von jemand anders fahren.
was würde die polizei sagn wenn sie nen führerschein aba keinen ausweis mit eingetragenen wohnsitz vorlegen.........ich fänds auf alle fälle nicht rechtmäßig den einzuziehn, nur wel diese person keinen wohnsitz hat.............
@ emil
ich rede nicht von normalen menschen, was du gesagt hast, trifft für normale menschen zu, welche sich nur mal von bekannten das auto geliehn haben, die sind aber nicht obdachlos..........man ich hasse falsche antworten
@hpd
ich schreib zwar vorsätzlich alles klein, aber nicht unbedingt falsch, man ist die unpersonierte 3. person singular
und ja ich hab mir gedacht, daß es wieder leute gibt, die es nicht schön finden, daß ich die anderen als normal bezeichne und obdachlose nicht, keiner hat dabei so agressiv wie du reagiert hpd......ich finde die situation normal wenn jemand ne arbeitsstelle und nen festen wohnsitz hat, obdachlose sind auch normale menschen in einer unnormalen oder ungewöhnlichen situation, und die situation der menschen welche eine normale haben auf die menschen zu beziehen, mach ich gerne schnell, ich hab überhaupt nichts gegen obdachlose, im gegenteil ich hab selber mal vor freiwillig obdachlos zu werden, und frage deswegen ja auch ob ich dann auch auto fahrn kann
hpd, wenn du die art meines fragestellens nicht magst brauchst du mir auch ne zu antworten
11 Antworten
- HPDLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du versuchst hier etwas zu einem Problem zu machen, das es gar nicht geben kann.
Die Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges beinhalten nicht den Nachweis eines Wohnsitzes, sondern lediglich den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
@Weitere Details : "man ich hasse falsche antworten"
Soll ich Dir mal mitteilen, was ich hasse ? Ich "hasse" Leute, die von Obdachlosen unterschwellig als "nicht normale" Menschen reden (schreiben).
Im Übrigen, "normale" Menschen schreiben das Wort Mann mit zwei "n" ! Alles klar ?
@Weitere Details : Blah, blah, blah............. Alles geistloses Geschwafel !
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
obdachlos zu sein, ist definitiv kein grund, jemanden den fuehrerschein einzuziehen, noch das auto, welches er fahren wuerde.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es gibt jede Menge Obdachlose, die täglich Auto fahren. Nimm nur die Leute, die sich trennen und ein Teil oft Monate oder noch länger im Wohnwagen oder Zelt leben und nirgends gemeldet sind, aber
beruflich ihr Auto brauchen.
- Lucius T FowlerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Jeder Mensch, der einen EU-Führerschein besitzt und in Deutschland nicht mit einem Fahrverbot registriert ist, darf in Deutschland ein Auto fahren. Den Ausweis mit dem Wohnsitznachweis darf die Polizei nicht einmal zur Vorzeige verlangen, sondern nur den Führerschein und die Fahrzeugpapiere, also den ahrzeugschein und, falls es sich um einen Mietwagen handelt, den Mietvertrag. Mehr Rechte haben die nicht. Wenn der Haltername im Fahrzeugschein nicht mit dem Namen im Führerschein übereinstimmt, dann können die bestenfalls beim Halter nachfragen, ob der Fahrer berechtigt ist, das Fahrzeug zu führen, mehr aber auch nicht. Auch das Merkmal "ohne festen Wohnsitz" im Personalausweis ändert daran nichts, denn: Bis dahin haben die ihn ja nicht einmal gesehen, wenn ich ihn ihnen nicht freiwillig gebe.
Deutsche leiden an einer Art Personalausweisfetischismus, die es in anderen Ländern so nicht gibt. Kaum sieht der Germane eine Uniform, zückt er seine ID-Karte. Woanders fragt man den Uniformierten halt erst einmal, was er überhaupt will.
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- NostradamusLv 6vor 1 Jahrzehnt
Was Du für klar hältst ist nicht klar.
Auch wer keinen festen Wohnsitz hat kann ein Fahrzeug zulassen. Es ist dann allerdings keine "normale" Zulassung, sondern es ist eine internationale Zulassung. Die sind zwar eigentlich für die Ausfuhr gedacht, aber wer in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat kann damit legal fahren.
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/kfzz...
Die Geltungsdauer ist auf ein Jahr beschränkt, kann aber erneuert werden.
Und damit hat sich auch die Frage nach der Fahrerlaubnis erledigt. Die Fahrerlaubnis ist Personengebunden und nicht vom Wohnort abhängig.
Auch Bußgeldbescheide und andere amtlichen Dinge können zugestellt werde. Ist keine Adresse bekannt, dann werden sie per Aushang öffentlich zugestellt. Gilt so, als wären sie im Briefkasten gelandet.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
was hier für fragen gestellt werden und welche antworten darauf gegeben werden. vor allem einen obdachlosen als "nicht normalen" menschen zu bezeichnen...ist unverschämt und unüberlegt!!!
oder die aussage ("eines antworters hier" ) darüber was die polizei darf, oder was sie nicht darf! überzeugtes auftreten bei völliger ahnungslosigkeit! hier mal ein link, der dir (evtl.) die augen öffnet und (evtl.) zum überlegen vor dem antworten anregt?! http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht
es gibt in deutschland zwar keine "Mitführpflicht" für einen ausweis, sehr wohl aber eine ausweispflicht. deshalb "sollte" man ihn besser dabei haben!
denn die polizei hat sogar die handhabe personen, die sich nicht ausweisen können, zur personalien überprüfung mit auf die wache zu nehmen, falls dies erforderlich erscheint.
der (blinden) "obrigkeitshörigkeit" mancher deutscher(der meisten) oder auch anderer nationalitäten muss ich allerdings zustimmen. doch nur weil etwas (z.b. die ausweispflicht) nicht gut findet, kann man ja nicht die existenz leugnen. oder anderen vorschriften machen, in dem man deren "hörigkeit" verurteilt. es ist jerdermanns eigene entscheidung wie er lebt und was er macht, solange andere davon nicht betroffen sind. meine meinung
zur eigentlichen frage: selbstverständlich benötigt man zum führen eines kfz nur die erforderliche fahrerlaubnis und keinen festen wohnsitz.
- vor 1 Jahrzehnt
Keinem wird der Führerschein eingezogen nur weil er Obdachlos ist, warum auch ?
Bemerkenswert ist aber im Gegenteil zu Deiner Einstellung zu Menschen, dass es kein normaler Mensch ist.
Ich nehme aber mal an, dass Du es anders meinst.
Die Mehrheit ist Sesshaft, und Obdachlose fallen dazu schon aus der Rolle.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Natürlich dürfen sie Auto fahren, aber nur Cabrios, weil sie ja sonst nicht mehr obdachlos sind...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo,
JA er darf das Fahrzeug fahren zu der Fahrerlaubnis er berechtigt ist.
Quelle(n): www.wissen55.de.ms - Markus R---Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Die Antwort auf deine Frage lautet: "Ja, sie dürfen." Bist du nun zufrieden?