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Darf ich einen zwei-Achs Wohnwagen mit meinem Auto ziehen?

Hallo Cleverle,

im Bekanntenkreis hat mein Cousen einen 2 Achs Wohnwagen mit einem Gewicht von 1800 Kilogramm.

Mein Fahrzeug hat 1600 KG Leergewicht.

Jetzt frage ich mich, ob ich mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahren kann? Er ist also kein kleiner Wohnwagen, sondern ein 7.4 Meter langes Gespann.

Es kommt auf ca. 3490 Kilogramm, also unter den 3.5 Tonnen.

Darf ich fahren oder brauch ich einen extra führerschein?

Danke

Gruß

Slawa

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    * also mal ehrlich, das wäre doch die richtige frage auf dem polizeirevier oder, wenn die es nicht wissen wer dann !

    mit anhänger ist so vieles zu beachten - gewicht des anhängers, des autos usw. ------ ich komme hier auch immer ins schwangen ( die polizei dein freund und helfer ).

  • vor 8 Jahren

    Wenn das mal so einfach zu beantworten wäre.

    Bei der Antwort zu deiner Frage kommt es auf so viele Faktoren an. Die kann man nicht mal so eben beantworten.

    Schau dir mal diese Seite an:

    http://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoe...

    Vielleicht hilft dir das ein bisschen weiter.

    Übrigens 2 Achsen sind nicht immer 2 Achsen. Wenn der Achsabstand kleiner als 1 Meter ist, werden diese beiden Achsen behandelt wie eine Achse. Man beachte die Feinheiten der deutschen STVZO.

  • vor 8 Jahren

    Wenn die Achsen weniger als einen meter auseinander sind gelten die als Doppelachse.

    Alles weitere hängt von der zulässigen Anhängelast deines Autos ab.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    welchen Führerschein hast du denn? Und darf dein Auto 1800Kg ziehen?

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  • vor 8 Jahren

    Du musst sowohl das Fahrerlaubnisrecht als auch die technischen Bedingungen bedenken.

    Im Fahrerlaubnisrecht spielt die Achszahl keine Rolle (mehr). Interessant sind vielmehr die zulässigen Gesamtgewichte. Da die Leermasse Deines Autos 1600 kg beträgt, wird die zulässige Gesamtmasse wohl nicht unter 2000 kg liegen. 2000+1800=3800. Somit läge diese Fahrzeugkombination über den 3500 kg zul. Ges.Masse, die Du mit der Fahrerlaubnis Klasse B fahren darfst. Klasse BE wäre erforderlich.

    Technisch gesehen wirfst Du am Besten einen Blick in die Zulassungsbescheinigungen Teil 1. Dort steht die Anhängelast, die Dein Auto verkraften kann, und die Leermasse des Anhängers. Anhängelast ist die Last, die wirklich hinten dranhängt, also das tatsächliche Gewicht des Anhängers abzüglich der Stützlast. Ich vermute mal, dass Dein Auto diesen Anhänger auch dann nicht ziehen darf, wenn er leer ist. Bei 1800kg zul.Gesamtmasse schätze ich die Leermasse eines Wohnanhängers auf etwa 1600kg.

    So wie es aussieht, wird wohl nix draus. Würdest Du trotzdem fahren, so ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz. Alles Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz.

    Auch wenn Du ihn anders organisieren musst, so wünsche ich Dir trotzdem einen schönen Urlaub!

  • A
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Hängt davon ab, welchen Schein du genau hast:

    bis 98, also Klasse 3: Du darfst ihn ziehen, sofern der Nabenabstand der Doppelachse unter 1m liegt.

    98-12:Du brauchst Klasse BE, da das zulässige Gesamtgewicht den Anhägers über dem Leergewicht des Zugfahrzeugs liegt (bei der Gelegenheit: woher kommen ungefähr 3490kg)

    seit Anfang diesen jahres darfst du ihn ggf. mit der Schlüsselzahl B96 fahren (die "neue" Klasse B reicht nicht, da die Summer der zulässigen Gesamtmassen sicher über 3500kg liegen); B96 geht bis 4250kg Gespanne. Für B96 brauchst du aber paar Fahrstunden.

    Also, in der Summe darfst du ihn recht sicher nicht ziehen. Gegebenfalls könnte man mit ablasten von einem der beiden Fahrzeuge was erreichen.

  • Noname
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Was darf dein Zugfahrzeug denn ziehen? Wie genau sind die 2 Achsen am Hänger angeordnet? Zwillingsachsen gelten nämlich als eine Achse. Und ganz entscheidend: Welche Führerscheinklasse hast du? Mit der "normalen" Klasse B allein wird das nichts, da dein über 750 kg schwerer Anhänger eine höhere maximal zulässige Gesamtmasse hat als dein Zugfahrzeug Leergewicht.

  • vor 8 Jahren

    Im Fahrzeugschein steht das zulässige Gesamtgewicht.

    Mit Anhänger braucht man auch den richtigen Lappen.

  • Habu
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wenn der Hänger 2 Achsen hat , braucht man einen LKW- Führerschein. Es gibt

    aber die Ausnahme , wenn beide Räder dicht zusammen stehen, gilt das als

    eine Achse. Aber ich würde mir über den Wohnwagen keine Sorgen machen.

    Denn schafft dein Auto eh nicht weg zu ziehen. In dem Fahrzeugschein steht

    auch die Anhängelast . Die wird bei etwa 800 bis 1000 Kg liegen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wenn der Wohnwagen tatsächlich ein Zweiachser wäre, hieße die Antwort ganz klar "nein". Aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich aber um einen Doppelachser (Achsabstand unter einem Meter). Außerdem ist mit Sicherheit nicht das Gespann 7,4 Meter lang - als Gespann bezeichnet man Zugfahrzeug und Anhänger zusammen.

    Welche Anhängelast dein Auto ziehen darf, steht in den Papieren.

    Und wenn man jetzt noch wüsste, was für einen Führerschein du hast... Mit meinem alten Dreier darf ich einen 7,5-Tonner plus 10-Tonnen-Anhänger fahren, aber vermutlich gilt das für dich eher nicht. Komisch, zu meiner Zeit bekam man noch in der Fahrschule beigebracht, was man fahren darf und was nicht.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Was ist ein "Cousen"?

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