Steuer - Anwaltskosten absetzen?
Kann man eine Beratung beim Anwalt eine mögliche Scheidung betreffend bei der Steuer ansetzen? (Die Scheidung ist nicht erfolgt.)
Kann man eine Beratung beim Anwalt eine mögliche Scheidung betreffend bei der Steuer ansetzen? (Die Scheidung ist nicht erfolgt.)
Mii🐼
Beste Antwort
http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung
Scheidungskosten kann man als Außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Aber es wird davon die zumutbare Eigenbelastung abgezogen.
So dass es vermutlich auf die Steuern keinen Einfluß hat.
Slovak08
Wenn der Rechtsanwalt eine detaillierte Rechnung über das Erstgespräch und seine weiteren Maßnahmen erstellt hat, kannst du die Summe als außergewöhnliche Belastung angeben. Allerdings musst du im Jahr auf eine Gesamtbelastungshöhe kommen, die dein steuerpflichtes Einkommen deutlich übersteigt.
Faust
Ja, versuchen kann man es.
Alle Kosten, die im Rahmen der privaten Lebensführung entstehen,
können außergewöhnliche Belastungen (EStG, § 33) darstellen.
Allerdings sind diese "Belastungen" schon in den Freibeträgen für Privatleute schon zum größten Teil mit eingearbeitet.
miketheb2002
Nein