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Kann man Gesichtspeeling als Altbausanierung von der Steuer absetzen ?
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
ja, wenn der altbau vermietet ist.
Quelle(n): meine meinung - SinaTLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du kannst es ja mal versuchen! *lach
@Franky: Du bist doch ein Fake! Der 'echte' Franky ist garantiert nicht erst Level 2!!
- PandorraLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da ich (Baujahr '59) ja, laut lebewesen435 schon in diese Kategorie gehöre, werde ich demnächst versuchen meine Kosmetika steuerlich abzusetzen. Albausanierungen werden doch subventioniert, lol.
LG-P
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn eine Frau (bei Männern ist es nicht ganz so schlimm)
zu oft ein intensives Gesichtpeeling macht, oder machen lässt (noch intensiver), dann wird sie bald als historisches Bauwerk durchgehen und kann Eintritt verlangen.
So schnell schrumpelt nach zu häufigem Intensivpeeling die Haut.
Von Pigmentflecken fleckiger Haut ganz zu schweigen.
Will so schnell niemand wahrhaben, der es oft macht, ist aber so.
Doch jetzt werde ich mal nachfragen, ob ich meinen "Erker "nicht mal absetzen kann.
*lach
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- vor 1 Jahrzehnt
Nur wenn nach dem Gesichtspeeling noch eine fest sitzende Maske aufgeklebt wird.
Komisch, die erste Antwort kommt mir so bekannt vor. http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Aq... Na wenn sie hier die gleiche Antwort ist.
Das Engelchen Lixa077
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nur wenn der "Altbau" voll saniert wird, was du da mit Peeling meinst ist nur eine obere Reinigung des Materials ... da müssen die Männer vom Bau" ran der alles komplett neu macht, dann kannst du es von der Steuer absetzten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ich würde es einfach mal versuchen!!! :oD
- lebewesen435Lv 4vor 1 Jahrzehnt
erst bei fregatten ab geburtsjahr vor 1955 :o)
@franky: komm schon, ein bisschen spass muss einfach sein ;o)