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Anonym
Anonym fragte in Unterhaltung & MusikWitze & Rätsel · vor 1 Jahrzehnt

Kann man Gesichtspeeling als Altbausanierung von der Steuer absetzen ?

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ja, wenn der altbau vermietet ist.

    Quelle(n): meine meinung
  • SinaT
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst es ja mal versuchen! *lach

    @Franky: Du bist doch ein Fake! Der 'echte' Franky ist garantiert nicht erst Level 2!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da ich (Baujahr '59) ja, laut lebewesen435 schon in diese Kategorie gehöre, werde ich demnächst versuchen meine Kosmetika steuerlich abzusetzen. Albausanierungen werden doch subventioniert, lol.

    LG-P

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn eine Frau (bei Männern ist es nicht ganz so schlimm)

    zu oft ein intensives Gesichtpeeling macht, oder machen lässt (noch intensiver), dann wird sie bald als historisches Bauwerk durchgehen und kann Eintritt verlangen.

    So schnell schrumpelt nach zu häufigem Intensivpeeling die Haut.

    Von Pigmentflecken fleckiger Haut ganz zu schweigen.

    Will so schnell niemand wahrhaben, der es oft macht, ist aber so.

    Doch jetzt werde ich mal nachfragen, ob ich meinen "Erker "nicht mal absetzen kann.

    *lach

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, aber nur als Sonderausgabe.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur wenn nach dem Gesichtspeeling noch eine fest sitzende Maske aufgeklebt wird.

    Komisch, die erste Antwort kommt mir so bekannt vor. http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Aq... Na wenn sie hier die gleiche Antwort ist.

    Das Engelchen Lixa077

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur wenn der "Altbau" voll saniert wird, was du da mit Peeling meinst ist nur eine obere Reinigung des Materials ... da müssen die Männer vom Bau" ran der alles komplett neu macht, dann kannst du es von der Steuer absetzten.

  • Anne
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wohl kaum. :))

    Anne

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich würde es einfach mal versuchen!!! :oD

  • vor 1 Jahrzehnt

    erst bei fregatten ab geburtsjahr vor 1955 :o)

    @franky: komm schon, ein bisschen spass muss einfach sein ;o)

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