Mieterrechte bei Körperverletzung,Täter woht gegenüber?
Hallo Ich wurde am Samstag von einer Mitmieterin zusammengeschlagen ( verstand wohl kein Deutsch ) und habe sehr schwere körperliche Blessuren davon getragen. Nun, ist uns die Dame heute wieder begegnet, sie hat die umliegenden Straßen patrouliert ( hat auf alle Klingeln und Briefkästen geschaut ) und dann hat sie mich im Auto entdeckt und ist wieder wie von der Tarantel gestochen hochgegangen. Die Familie wohnt im Haus gegenüber und ich habe Angst das uns jemand die Tür eintritt, aber dennoch werde ich heute endgültig Anzeige erstatten. Wir haben den gleichen Vermieter, den habe ich schon informiert...aber wie sehen meine Rechte gegenüber den Vermieter aus? Wenn ich ausziehen muß, habe ich dann das Recht auf eine andere Wohnung vom gleichen Mieter? Muß ich dann erneut die Kaution zahlen? Habe ich das Recht, das dieser Person die Wohnung gekündigt wird?
Grüße Andrea
2013-04-18T06:18:21Z
Nein, von der Dame wohnt Verwandschaft gegenüber und sie selbst wahrscheinlich auch. Wen juckt den eine Unterlassungsklage? Diese Person sicherlich nicht, ich kann ja nicht mal mehr aus den Haus gehen ohne von dieser Person erspäht zu werden ohne Prügel zu beziehen.
2013-04-18T07:23:09Z
Es ist alles ärztlich Dokumentiert und auch kann der Vermieter fristlos kündigen wenn eine Straftat vorliegt wie schwere Körperverletzung.Heute Abend wird Anzeige erstattet und morgen der Anwalt eingeschaltet. Wollte mich vorab informieren.
Frank Müller2013-04-18T14:56:37Z
Beste Antwort
Also erstmal:
Alle die hier sagen, den Vermieter ginge das nichts an, haben UNRECHT. Der Vermieter hat die Verpflichtung bei einer schweren Störung des Hausfriedens einzugreifen. Dieses kannst Du ggf. sogar beim Vermieter einklagen.
Zitat:
"Der Vermieter kann auch mietrechtlich verpflichtet werden, zugunsten von Mietern im Hause einer Mietpartei fristlos den Mietvertrag zu kündigen mit der Begründung der Störung des Hausfriedens. Der Vermieter kann gemäß §§ 535, 536 BGB verpflichtet sein, einer störenden Mietpartei gem. § 569 BGB zu kündigen (AG Emmendingen WM 1999, 231, 232; LG Hamburg WM 1987, 218, 219; LG Berlin WM 1999, 329; Sternel, Mietrecht Aktuell, 3.Aufl. Rn. 329)." Hier nachzulesen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuend_hausfr.htm
Bei einem gewalttätigen Übergriff liegt, zumindest nach meinem Rechtsgefühl, eine entsprechend schwere Störung des Hausfriedens vor. Das einzige Problem könnte sein, dass die Person nicht direkt im selben Haus wohnt. Meines Wissens nach ist Dein Anspruch an den Vermieter aber nicht an das Haus selbst gebunden, sondern an die Verpflichtung des Vermieters Dir eine akzeptable Wohnsituation zu bieten. Demnach müsste er verpflichtet sein, alles zu tun, was ihm möglich und zumutbar ist um den Hausfrieden wieder herzustellen. Diese Frau zu kündigen wäre ihm gewiss möglich und zumutbar.
Dein Schritt einen Anwalt einzuschalten und die Polizei zu informieren war absolut richtig. Und eine Unterlassungsklage wird die Person sehr wohl jucken. Bei gerichtlichen Unterlassungsaufforderungen können auf eine Zuwiderhandlung empfindliche Strafen folgen.
Du hast auch das Recht bei einem unmittelbaren Übergriff in Notwehr selbst in adäquatem Maße Gewalt anzuwenden. Wenn Du dazu körperlich nicht in der Lage bist, darfst Du Dich auch mittels eines geeigneten Gegenstandes zur Wehr setzen. (z.B. mit einem zugelassenen Reizstoffsprühgerät) Hierbei musst Du aber peinlich genau darauf achten, dass Du selbst die Grenzen legitimer Notwehr nicht überschreitest. Und dies sollte natürlich nur in einer wirklich ausweglosen Lage geschehen.
Was geht Dein Vermieter Streitigkeiten mit einer Nachbarin von gegenüber an. Er kann nicht entscheiden wer im Recht ist. Du hast keine Möglichkeit auf eine andere Wohnung. Du kannst nur kündigen und auf Deine Kaution warten. Er hat auch kein Recht dazu der Dame zu kündigen.
Damit hat der Vermieter absolut nichts zu tun - du hättest sofort zum Arzt für eine Begutachtung deiner Blessuren und dann zur Polizei gehen müssen, wenn du etwas Wirksames unternehmen willst.
Eine Anzeige wegen Körperverletzung wirkt - tatenloses Rumjammern und auf die nicht existente Haftung des Vermieters zu hoffen ist einfältig.
Das ist eine Angelegenheit zwischen dir und der Frau, mit der euer gemeinsamer Vermieter nicht das geringste zu schaffen hat. Du hast weder das Recht auf eine andere Wohnung, noch kannst du verlangen, dass der Frau gekündigt wird. Seltsame Idee das.