Wie groß und teuer darf die Wohnung einer alleinerz. Mutter sein, um vom Arbeitsamt bezahlt werden zu können?
Es geht um eine Mutter mit einem 8 und einem 1 jährigen Kind, die sich von ihrem Mann trennt und darum eine eigene Wohnung sucht. Sie kann mit dem 1 jährigen Kind natürlich erst mal gar nicht (mehr) arbeiten, so dass die Wohnung und der Gesamtunterhalt für sie und die Kinder über Harz 4 bezahlt werden müssen.
Welche Quadratmeterzahl und / oder welcher Mietpreis ist in dieser Situation die Grenze seitens des Arbeitsamts?
Faust2013-04-09T09:53:44Z
Beste Antwort
zunächst ist der Mann unterhaltspflichtig, dann erst kommt die Allgemeinheit ins Spiel.
@Fragezeichen: Nein, Zuerst hat der Mann seinen Unterhaltspflichten nachzukommen!
und das "Arbeitsamt" bezahlt schon mal garnicht...
@Kinners, könnt ihr alle nicht lesen? >>Es geht um eine Mutter mit einem 8 und einem 1 jährigen Kind, die sich von i h r e m Mann trennt <<
In solch einem Falle muß der Mann natürlich Unterhalt leisten!
Das ist individuell unterschiedlich, kann man aber abfragen, jede Region hat andere Maximalwerte, wobei diese bei dringenden Wohnbedarf um 10-20% überschritten werden können. In Berlin gehen sie nach der Warmmiete, bei 3 Personen wären das 590 Euro, bei dringenden Bedarf um 680 Euro. Ich empfehle dir das Jugendamt als Beistand wegen der Kinder hinzu zuziehen, dann gestaltet sich vieles einfacher, zumal sie die auch die Akte vom Jobcenter mit Empfehlungen beeinflußen können. Das Jugendamt ist kein bösartiger Verein, solange du eine normale Mutter bist die ihre Kinder vernünftig umsorgt.
also ganz ehrlich, warum kann man nicht arbeiten gehen, wenn das kind ein jahr alt ist!? wenn ich sowas schon höre, geht mir´s messer in der tasche auf!