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Wie groß und teuer darf die Wohnung einer alleinerz. Mutter sein, um vom Arbeitsamt bezahlt werden zu können?
Es geht um eine Mutter mit einem 8 und einem 1 jährigen Kind, die sich von ihrem Mann trennt und darum eine eigene Wohnung sucht. Sie kann mit dem 1 jährigen Kind natürlich erst mal gar nicht (mehr) arbeiten, so dass die Wohnung und der Gesamtunterhalt für sie und die Kinder über Harz 4 bezahlt werden müssen.
Welche Quadratmeterzahl und / oder welcher Mietpreis ist in dieser Situation die Grenze seitens des Arbeitsamts?
8 Antworten
- FaustLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
zunächst ist der Mann unterhaltspflichtig, dann erst kommt die Allgemeinheit ins Spiel.
@Fragezeichen:
Nein,
Zuerst hat der Mann seinen Unterhaltspflichten nachzukommen!
und das "Arbeitsamt" bezahlt schon mal garnicht...
@Kinners,
könnt ihr alle nicht lesen?
>>Es geht um eine Mutter mit einem 8 und einem 1 jährigen Kind,
die sich von i h r e m Mann trennt <<
In solch einem Falle muß der Mann natürlich Unterhalt leisten!
Und nicht die Solidargemeinschaft.
- Janet MLv 7vor 8 Jahren
Das kommt aufs Bundesland und die dort ortsüblichen Mieten an.
Eine Alleinerziehende kann mit einem einjährigen Kind nicht arbeiten?
Uiuiui, sag das nicht dem Amt, die sehen das anders!
Für Unterhalt ist in erster Linie der Ex zuständig!
- vor 8 Jahren
Das ist individuell unterschiedlich, kann man aber abfragen, jede Region hat andere Maximalwerte, wobei diese bei dringenden Wohnbedarf um 10-20% überschritten werden können. In Berlin gehen sie nach der Warmmiete, bei 3 Personen wären das 590 Euro, bei dringenden Bedarf um 680 Euro.
Ich empfehle dir das Jugendamt als Beistand wegen der Kinder hinzu zuziehen, dann gestaltet sich vieles einfacher, zumal sie die auch die Akte vom Jobcenter mit Empfehlungen beeinflußen können. Das Jugendamt ist kein bösartiger Verein, solange du eine normale Mutter bist die ihre Kinder vernünftig umsorgt.
- johnny´s mamaLv 5vor 8 Jahren
also ganz ehrlich, warum kann man nicht arbeiten gehen, wenn das kind ein jahr alt ist!? wenn ich sowas schon höre, geht mir´s messer in der tasche auf!
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- vor 4 Jahren
Nur wenn der Pfarrer oder die Pfarrerin nicht erfährt, dass da eine Mutter ist, die die Taufe nicht will. Wenn er/sie das erfährt, wird er/sie die Taufe ablehnen. Außerdem sind die Kinder ja doch schon einige Jahre alt (nach deiner Schilderung). Zwischen dem zweiten Geburtstag und dem fünften kann man ein form gar nicht taufen. Ab dem modify von 5 Jahren nur, wenn das form selbst der Taufe gefühlsmäßig zustimmt. (Das sind religionspädagogische Argumente aus ausgiebiger eigener Erfahrung, keine kirchenrechtlichen.) replaced into kann man tun? Rechtzeitig mit dem Pfarrer sprechen.
- vor 8 Jahren
Warum sollte das Arbeitsamt zahlen? Das Sozialamt / Hartz 4 bezahlt eine Sozialwohnung bis 60 qm.
- NacáfzLv 6vor 8 Jahren
das müssen sich die überlegen, oder nachfragen beim Amt,.. ich würde meinen 3 Zimmer sind genug,. aber da kommt es sicher noch auf qu an,.. ja wohnen ist schon ok,.. man muß nur eine finden,.. warum, versteht man das alle Hartz IV ler keine Wohnung kriegen,...
finden,......... das ist hier in Deutschland eine Tragödie,..na ja