Kann ein Atheist, der nichts von seiner Taufe wusste, gezwungen werden, rückwirkend Kirchensteuer zu zahlen?

Wenn ja, für wie viele Jahre oder Jahrzehnte?
Ist das denn nicht rechtswidrige Abzocke?

2013-03-25T12:07:59Z

@_x_71: Wenn jemand nie in einer Kirche drin war, es sich aber herausstellen sollte, dass er getauft wurde, dann muss er doch rückwirkend bezahlen.

2013-03-25T12:10:26Z

@Nebel: Wenn jemand nahc Jahrzehnten plötzlich einen Brief vom Finanzamt bekommt, ist das nicht lustig. Und solche Bemerkungen sind nicht hilfreich!

RUBRIK: RECHT!

2013-03-25T23:56:12Z

Es ist ja wirklich übel, dass kleine Kinder ohne ihr Wissen und Einverständnis zu Mitgliedern und zukünftigen (rückwirkenden!!!) Beitragszahlern gemacht werden können! Nach unseren Gesetzen ist man doch vor dem 18. Lebensjahr noch gar nicht geschäftsmündig! Stellt Euch vor, die parlamentarischen Parteien würden das genauso machen.

Anonym2013-03-25T12:11:29Z

Beste Antwort

"Der Atheist" kann als erste Handlung rechtskräftig aus der Kirche austreten, damit zumindest schon mal für die Zukunft keine weiteren Forderungen entstehen können.

Leider kann der Atheist dazu gezwungen werden die Kirchensteuer nachzuzahlen, weil er dazu verpflichtet ist. Tut er das nicht, drohen ihm sogar Erzwingungshaft und Geldstrafe. Eine Rückforderung kann bis zu 5 Jahre erfolgen, plus Zinsen - per Widerspruch werden diese aber in der Regel erlassen. Bisherige Versuche gegen das Finanzamt vorzugehen scheiterten, da die Steuer nur ausgesetzt werden kann, sofern der Betroffene die Austrittsbescheinigung vorweisen kann. Wer die nicht mehr hat, der muss leider nachzahlen.

Anonym2013-03-26T09:20:17Z

..mein Vorschlag: Hol Dir das Geld doch von denen, die Dich als Atheisten gegen Deinen Willen taufen ließen. Verklag die auch noch auf Schadenersatz. Zwangstaufe ist nämlich verboten und kann ganz offensichtlich irreversible Schäden an Geist und Gemüt hinterlassen.

Stefan H2013-03-26T08:15:43Z

Also, wir gehen mal davon aus, dass wir von der BRD sprechen in deisem Falle.


In dem Moment wo man in DEUTSCHLAND getauft wird, erfolgt ein Eintrag ins Kirchenverzeichnis. Die Kirche weiß also, dass jemand getauft wurde.
Wird man berufstätig muss man angeben, ob man in der katholischen oder evangelischen Kirche ist. Du bist für die Richtigkeit der Eintragungen auf Deiner Lohnsteuerkarte selbst verantwortlich und trägst auch die Folgen bei Falscheintragungen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!

Es kann also sein, dass die Kirche ihre Schäflein prüft und feststellt, dass du keine Kirchesteuer gezahlt hast.
Wende dich schnellstmöglich an dein zuständiges Finanzamt und erstatte Selbstanzeige.
Damit verhinderst du ein etwaiges Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Und glaub' mir, abgesehen von der Vorstrafe, hättest du auch echte Finanzprobleme, wenn die mit dir durch sind.
http://www.helpster.de/kirchensteuer-nachzahlung-so-berechnen-sie-eine-moegliche-nachforderung_132197

Kinder haben mit 14 das Recht zu entscheiden, ob sie weiterhin am Religionunterricht teilnehmen wollen und können somit auch die Entscheidung treffen, aus der Kirche auszutreten. Wenn ich mich nicht irre benötigen sie dazu auch nicht die Einverständniserklärung der Eltern!


In diesem Sinne....

Anonym2013-03-26T01:26:17Z

Du musst es nicht wissen...

das tut der Staat für dich...

und das gleich nach deiner...

Geburt so dass erst gar keine...

Steuerlücken entstehen können!

Klaus Grinsky2013-03-25T21:41:21Z

Ich würde an seiner Stelle diejenigen Personen,
welche seine unmündige und hilflose Lage ausgenutzt haben
und ihm diese Zwangstaufe verpassen haben lassen,
regreßpflichtig machen bzw. die Schadensersatzpflicht
feststellen zu lassen.
Gegebenenfalls wäre auch noch über ein entsprechendes
Schmerzensgeld nachzudenken.

Weitere Antworten anzeigen (4)