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Kann ein Atheist, der nichts von seiner Taufe wusste, gezwungen werden, rückwirkend Kirchensteuer zu zahlen?
Wenn ja, für wie viele Jahre oder Jahrzehnte?
Ist das denn nicht rechtswidrige Abzocke?
@_x_71: Wenn jemand nie in einer Kirche drin war, es sich aber herausstellen sollte, dass er getauft wurde, dann muss er doch rückwirkend bezahlen.
@Nebel: Wenn jemand nahc Jahrzehnten plötzlich einen Brief vom Finanzamt bekommt, ist das nicht lustig. Und solche Bemerkungen sind nicht hilfreich!
RUBRIK: RECHT!
Es ist ja wirklich übel, dass kleine Kinder ohne ihr Wissen und Einverständnis zu Mitgliedern und zukünftigen (rückwirkenden!!!) Beitragszahlern gemacht werden können! Nach unseren Gesetzen ist man doch vor dem 18. Lebensjahr noch gar nicht geschäftsmündig! Stellt Euch vor, die parlamentarischen Parteien würden das genauso machen.
9 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
"Der Atheist" kann als erste Handlung rechtskräftig aus der Kirche austreten, damit zumindest schon mal für die Zukunft keine weiteren Forderungen entstehen können.
Leider kann der Atheist dazu gezwungen werden die Kirchensteuer nachzuzahlen, weil er dazu verpflichtet ist. Tut er das nicht, drohen ihm sogar Erzwingungshaft und Geldstrafe. Eine Rückforderung kann bis zu 5 Jahre erfolgen, plus Zinsen - per Widerspruch werden diese aber in der Regel erlassen. Bisherige Versuche gegen das Finanzamt vorzugehen scheiterten, da die Steuer nur ausgesetzt werden kann, sofern der Betroffene die Austrittsbescheinigung vorweisen kann. Wer die nicht mehr hat, der muss leider nachzahlen.
- Jürgen NRWLv 7vor 8 Jahren
Warum sollte die Kirchenaustrittsbescheinigung gut aufgehoben werden?
Antwort: Wenn Sie aus der Kirche austreten, erhalten Sie eine Austrittsbescheinigung. Verwahren Sie diese unbedingt gut, denn immer wieder kommt es vor allem nach Umzügen zu falschen Konfessionsangaben auf den Lohnsteuerkarten oder zu fehlerhafter Datenweitergabe an die Kirchen.
Vor allem – aber nicht nur – im Bereich der evangelischen Kirchen in Berlin-Brandenburg schreibt die Kirche auch immer wieder ehemals Getaufte, die keine Kirchensteuer zahlen, an und fordert sie auf, Angaben zu ihrer Kirchenzugehörigkeit zu machen. Menschen, die seit langem nichts mehr mit der Kirche zu tun haben oder auÃer der Säuglingstaufe nie mit ihr zu tun hatten, müssen plötzlich ihren Austritt nachweisen. Dabei geht es der Kirche nicht darum, Menschen vom Glauben zu überzeugen und zu überzeugten Mitgliedern zu machen, sondern Kirchensteuer einzutreiben. Diese wird rückwirkend eingefordert – bei Weigerung per Gericht – und verjährt erst nach fünf Jahren.
http://www.kirchensteuer.de/node/71
Nachtrag zu den weiteren Details wegen Finanzamt:
Gemäà § 90 Abgabenordnung (AO) sind Sie als Beteiligter am Besteuerungsverfahren zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur vollständigen und wahrheitsgemäÃen Offenlegung von besteuerungserheblichen Tatsachen. § 93 Abs. 1 AO konkretisiert dies, indem dort bestimmt wird, dass Sie der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen haben.
- Stefan HLv 7vor 8 Jahren
Also, wir gehen mal davon aus, dass wir von der BRD sprechen in deisem Falle.
In dem Moment wo man in DEUTSCHLAND getauft wird, erfolgt ein Eintrag ins Kirchenverzeichnis. Die Kirche weià also, dass jemand getauft wurde.
Wird man berufstätig muss man angeben, ob man in der katholischen oder evangelischen Kirche ist. Du bist für die Richtigkeit der Eintragungen auf Deiner Lohnsteuerkarte selbst verantwortlich und trägst auch die Folgen bei Falscheintragungen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!
Es kann also sein, dass die Kirche ihre Schäflein prüft und feststellt, dass du keine Kirchesteuer gezahlt hast.
Wende dich schnellstmöglich an dein zuständiges Finanzamt und erstatte Selbstanzeige.
Damit verhinderst du ein etwaiges Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Und glaub' mir, abgesehen von der Vorstrafe, hättest du auch echte Finanzprobleme, wenn die mit dir durch sind.
http://www.helpster.de/kirchensteuer-nachzahlung-s...
Kinder haben mit 14 das Recht zu entscheiden, ob sie weiterhin am Religionunterricht teilnehmen wollen und können somit auch die Entscheidung treffen, aus der Kirche auszutreten. Wenn ich mich nicht irre benötigen sie dazu auch nicht die Einverst��ndniserklärung der Eltern!
In diesem Sinne....
- ?Lv 7vor 8 Jahren
Die KiSt entsteht mit Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen :
Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft , die zur Erhebung einer Kirchensteuer berechtigt ist
und
Festsetzung der Einkommensteuer, an die die KiSt anknüpft...
auf die Kenntnis des Steuerpflichtigen von seiner Steuerpflicht kommt es nicht an...
DAS gilt für alle Steuerarten
...und für die Vergangenheit kann die Steuer nur soweit festgesetzt werden, wie nicht bereits Verjährung eingetreten ist ..
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- Anonymvor 8 Jahren
Du musst es nicht wissen...
das tut der Staat für dich...
und das gleich nach deiner...
Geburt so dass erst gar keine...
Steuerlücken entstehen können!
- Klaus GrinskyLv 7vor 8 Jahren
Ich würde an seiner Stelle diejenigen Personen,
welche seine unmündige und hilflose Lage ausgenutzt haben
und ihm diese Zwangstaufe verpassen haben lassen,
regreÃpflichtig machen bzw. die Schadensersatzpflicht
feststellen zu lassen.
Gegebenenfalls wäre auch noch über ein entsprechendes
Schmerzensgeld nachzudenken.
- Anonymvor 8 Jahren
..mein Vorschlag: Hol Dir das Geld doch von denen, die Dich als Atheisten gegen Deinen Willen taufen lieÃen. Verklag die auch noch auf Schadenersatz. Zwangstaufe ist nämlich verboten und kann ganz offensichtlich irreversible Schäden an Geist und Gemüt hinterlassen.
- _x_71Lv 5vor 8 Jahren
Erzähl nicht so einen Unsinn. Wenn du keine Kirchensteuer bezahlen willst dann trete aus der Kirche aus. Und frag mal die Leute die beschnitten wurden, ob sie rückwirkend ihre Vorhaut zurück bekommen.
- Anonymvor 8 Jahren
Halleluja, was reitet Dich denn nun wieder.....?