GEZ-Befreiung erst nach Einsendung gültig?

Wer Bafög bekommt, wird gleichzeitig von der GEZ befreit. Ein entsprechendes Schreiben bekommt man vom Studentenwerk und kann es dann an die GEZ senden. Natürlich bekommt man das Schreiben erst, wenn der Antrag genehmigt ist, was ja schon mal Monate dauern kann. Bafög bekommt man dann aber rückwirkend und auch das Schreiben für die GEZ ist rückwirkend datiert. Für alle Monate, in denen ich Bafög beziehe, muss ich also keine GEZ zahlen. Doch die GEZ schreibt mir nun, für die Zeit bevor das Schreiben einging sei die Befreiung ungültig und ich müsse die Moantsbeträge zahlen. Kennt sichwer damit aus?

ԩᴾԬ2013-03-19T15:29:17Z

Beste Antwort

damit kennt sich dein anwalt aus.

prozesskostenhilfe könnte bei einem studenten durchaus möglich sein.

herr_nixnutz2013-03-19T14:04:30Z

Was die GEZ schreibt ist richtig. Erst ab Eingang des Antrages kannst du dich befreien. Aber es heißt auch, du kannst vorsorglich einen Antrag stellen und den Nachweis -in diesem Fall der BAFÖG Bescheid- erst später nachreichen.

Auf den Antrag ist das Feld "vorsorglicher Antrag", hier auf der 2. Seite.
http://www.hs-bremerhaven.de/Binaries/Binary14982/GEZ_Befreiung_Exemption.pdf?SID=9094fd9d021de2f9cfd74dcbbec2d3ed
WICHTIG: Diese Vordruck ist NICHT mehr gültig, er dient nur als Beispiel.

Steini Platte2013-03-19T13:34:44Z

Es wird laut deren Internetseite nie rückwirkend von Beiträgen befreit.