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GEZ-Befreiung erst nach Einsendung gültig?
Wer Bafög bekommt, wird gleichzeitig von der GEZ befreit. Ein entsprechendes Schreiben bekommt man vom Studentenwerk und kann es dann an die GEZ senden. Natürlich bekommt man das Schreiben erst, wenn der Antrag genehmigt ist, was ja schon mal Monate dauern kann. Bafög bekommt man dann aber rückwirkend und auch das Schreiben für die GEZ ist rückwirkend datiert. Für alle Monate, in denen ich Bafög beziehe, muss ich also keine GEZ zahlen. Doch die GEZ schreibt mir nun, für die Zeit bevor das Schreiben einging sei die Befreiung ungültig und ich müsse die Moantsbeträge zahlen. Kennt sichwer damit aus?
3 Antworten
- ԩᴾԬLv 5vor 8 JahrenBeste Antwort
damit kennt sich dein anwalt aus.
prozesskostenhilfe könnte bei einem studenten durchaus möglich sein.
Quelle(n): jeder der sich gegen die abzocker der staatspropaganda-medien wehrt macht es richtig! - herr_nixnutzLv 7vor 8 Jahren
Was die GEZ schreibt ist richtig. Erst ab Eingang des Antrages kannst du dich befreien. Aber es heiÃt auch, du kannst vorsorglich einen Antrag stellen und den Nachweis -in diesem Fall der BAFÃG Bescheid- erst später nachreichen.
Auf den Antrag ist das Feld "vorsorglicher Antrag", hier auf der 2. Seite.
http://www.hs-bremerhaven.de/Binaries/Binary14982/...
WICHTIG: Diese Vordruck ist NICHT mehr gültig, er dient nur als Beispiel.
- Steini PlatteLv 7vor 8 Jahren
Es wird laut deren Internetseite nie rückwirkend von Beiträgen befreit.