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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

Frage zur weiterbewilligung der GEZ befreiung... ALGII?

Ich hab mir einen antrag aus dem Inet runtergeladen, und ausgedruckt, ausgefüllt, ist eine Seite. So nun war bei meinem ALGII Bescheid ein gesondertes Blatt für die GEZ, auf dem steht wie lange mein Bescheid läuft. Aber nicht wieviel ALGII ich beziehe...

Jetzt die Frage. Reicht der GEZ antrag und das Blatt für die GEZ von der Arge aus, oder muss ich noch meinen kompletten Bewilligungsbescheid kopieren, und beifügen?

Und wie schicke ich das am besten? Normal, oder lieber per einschreiben???

10 Antworten

Bewertung
  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Antrag und das GEZ-Blatt reichen; der Bescheid geht die GEZ nichts an.

    Da es oft vorkommt, daß die GEZ "nichts erhalten" hat: schicke den Antrag per Einschreiben/Rückschein, dann hast Du einen Nachweis.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Geh zur Arge und laß Dir weiterhelfen. Ohne Bewilligungsbescheid geht gar nichts.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Den Bewilligungsbescheid brauchen die dort bei der GEZ gar nicht mehr. Jeder, der Hartz-IV bezeiht und dann dieses Merkblatt für die GEZ auch dort hinschickt, wird automatisch für diesen Zeitraum befreit (die bei der GEZ wissen schließlich auch, dass ALG-II Empfänger befreit sind, also reicht der beigelegte GEZ-Befreiungsantrag).

  • wow
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    das beigefügte Formblatt beim ALG 2 Bescheid ist für die GEZ bestimmt und reicht als Nachweis aus.

    (es löst die bisherige umständliche Art und Weise der Antragstellung ab, bei der eine beglaubigte Kopie des Bescheides erforderlich war)

    Ein Einschreiben ist nicht erforderlich. Allerdings sollte man sich sämtliche Unterlagen inkl. Anschreiben kopieren, um Eventualitäten ggf. vorzubeugen.

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  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das neue Zusatzblatt für die GEZ reicht aus.

    Ich hab es beim Bürgerbüro im Rathaus abgegeben. Da sagte man mir das dieses neue Blatt ausreicht. Das ist zur Vereinfachung gedacht. Portokosten kannst u damit auch sparen. Eingangsstempel für die GEZ ist dann der Stempel vom Rathaus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Aus dem Anspruch auf ALG II sollte schon hervorgehen, daß Du gebührenbefreiungsberechtigt bist, die Höhe sollte keine Rolle spielen (Vorsicht Halbwissen!)

    Ich gehe mal davon aus, daß Du schon angemeldet bist - wegen Weiterbewilligung.

    Da sag ich mal nicht viel zu, nur so viel, daß nicht angemeldete Bürger nicht verpflichtet sind, den Auskunftsbogen auszufüllen, angemeldete Teilnehmer schon. Eine Abmeldung ist mit reichlich Hürden verbunden.

    Die gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung von Rundfunkempfängern besteht selbstverständlich. Hier muß jeder seine eigenen Entscheidungen treffen.

  • ja, der bewilligungsbescheid ist muss beigefügt werden! ohne den geht gar nix

    -

    -

    also bei mir haben sie ihn damals gewollt. frag doch am besten bei deiner gemeinde nach.

    gruß vom spukyindiander:

    http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/ind...

  • vor 1 Jahrzehnt

    der vordruck vom amt reicht wenn du den ausdruck von dir benutzt musst du auf ein bürgeramt gehen und das alles dann mit bewilligungsbescheid (als kopie) beglaubigen lassen damit die gez das akzeptiert.

    also nimm lieber den vordruck vom amt(arge) der ist besser und einfacher und normale post reicht eigentlich aus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    es reicht wenn in dem vordruck steht das du ALG II bekommst und wie lange.

    wieviel du bekommst geht die GEZ nichts an.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn Du mit Deinem Bescheid zum Bürgerbüro Deines Stadtteil gehst, wird dort kostenlos eine Fotokopie angefertigt und mit dem Antrag auf Befreiung für Dich verschickt.

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