Hat das Jopcenter, da richtig gehandelt?

Also - er ist 61 Jahre- hat 40 Jahre als LKW-Fahrer gearbeitet - hat die Arbeitslosen geld Zeit am 1. März beendet
Hat sich einen Antrag auf Hartz4 geholt - aber den termin zur Abgabe versäumt
Er bekam sofort ein Schreiben
- wegen termin versäumung 1Woche Leistungen gestriechen!!
Ist dass richtig? Wo er noch nicht mal leistungen von dem Amt erhält
Der Antrag ist ab 1. März erst in Anspruch der Leistungen beantragt
Weil er am 30. Februar ja sein letztes geld von der ARG bekommt

2013-01-25T08:43:34Z

Seid doch nicht so pingelich - klar weiß ich das der Monat nur 28 Tage hat-
Ihr macht auch genug Schreibfehler und ich übersehe es

Helgale2013-01-25T04:52:55Z

Beste Antwort

Fristen sind Fristen. Da wird schnell gestrichen. Am 30. Februar bekommt er kein Geld, sondern am 28.
Das Jobcenter läßt keine Fehler durchgehen. Er kann ja nochmal vorsprechen und die Angelegenheit persönlich aufklären.

savage2013-01-25T06:52:12Z

wenn er sich den antrag schon vorher geholt hat, dann wusste er auch, wann er den abgeben muss. klar kann man sowas mal vergessen, zumal es bei ihm ja das erste mal ist. aber vergesslichkeit schützt nicht vor sanktionen. da sind die knallhart.
wie @helgale schon geschrieben hat...er kann versuchen dort persönlich vorzusprechen, aber da muss er schon einen äußerst kulanten mitarbeiter erwischen.

Ben Scott2013-01-25T05:16:57Z

laut gesetz haben die unterlagen 6 wochen vor bezugszeitpunkt bei der arge zu sein, ich habe bisher aber noch von keinen sachbearbeiter gehoert, der da einen film draus gemacht hat.

da es rechtlich ok ist, ist da leider nichts zu machen.

Uwe K2013-01-25T04:55:16Z

Jeder, ohne jegliche Ausnahmen muss sich an die bekannten Regeln beim SGB II handeln. Dann wissen alle Personen wo sie dran sind.

Ludmila2013-01-25T04:45:28Z

An mein Vorgänger Sanktionen groß schreiben , Sanktion wird auch groß geschrieben.

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