Also - er ist 61 Jahre- hat 40 Jahre als LKW-Fahrer gearbeitet - hat die Arbeitslosen geld Zeit am 1. März beendet Hat sich einen Antrag auf Hartz4 geholt - aber den termin zur Abgabe versäumt Er bekam sofort ein Schreiben - wegen termin versäumung 1Woche Leistungen gestriechen!! Ist dass richtig? Wo er noch nicht mal leistungen von dem Amt erhält Der Antrag ist ab 1. März erst in Anspruch der Leistungen beantragt Weil er am 30. Februar ja sein letztes geld von der ARG bekommt
2013-01-25T08:43:34Z
Seid doch nicht so pingelich - klar weiß ich das der Monat nur 28 Tage hat- Ihr macht auch genug Schreibfehler und ich übersehe es
Helgale2013-01-25T04:52:55Z
Beste Antwort
Fristen sind Fristen. Da wird schnell gestrichen. Am 30. Februar bekommt er kein Geld, sondern am 28. Das Jobcenter läßt keine Fehler durchgehen. Er kann ja nochmal vorsprechen und die Angelegenheit persönlich aufklären.
wenn er sich den antrag schon vorher geholt hat, dann wusste er auch, wann er den abgeben muss. klar kann man sowas mal vergessen, zumal es bei ihm ja das erste mal ist. aber vergesslichkeit schützt nicht vor sanktionen. da sind die knallhart. wie @helgale schon geschrieben hat...er kann versuchen dort persönlich vorzusprechen, aber da muss er schon einen äußerst kulanten mitarbeiter erwischen.
laut gesetz haben die unterlagen 6 wochen vor bezugszeitpunkt bei der arge zu sein, ich habe bisher aber noch von keinen sachbearbeiter gehoert, der da einen film draus gemacht hat.
da es rechtlich ok ist, ist da leider nichts zu machen.