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Nachtrag zum Fall Gäfgen: Hätte der Polizeibeamte überhaupt eine Chance gehabt, "richtig" zu handeln?

Es gab ja bereits einige Fragen zu diesem Thema.

Von einigen Usern ist immer wieder zu lesen, das auch die Würde eines Verbrechers zu schützen ist, ferner sei jegliche Emotion aus dieser Angelegenheit herauszuhalten.

Dabei frage ich mich allerdings: Ist "Würde" nicht selbst etwas Emotionales? Man kann sie weder wiegen noch messen noch sonst irgendwie faktisch greifbar machen. Jeder hat eine andere Vorstellung davon und manch einer fühlt sich etwa bereits bei der leisesten Kritik zutiefst in seiner Würde verletzt, ein anderer zuckt selbst bei den wüstesten Beschimpfungen oder sogar bei einem tätlichen Angriff nur mit den Schultern.

Manchmal werden Vergleiche mit einer Willkürjustiz wie im dritten Reich gezogen.

Abgesehen davon, das gerade die völlig emotionslosen, "sachlichen" Täter (etwa Eichmann und Hess) die größten Massenmorde (aus ihrer Sicht befolgten sie lediglich Befehle und jeder Gedanke an die Leiden der Opfer wurde als "Gefühlsduselei" abgetan) zu verüben imstande waren - lag doch hier nicht im Geringsten Willkür vor.

Die einzige willkürliche Handlung begang der Mörder Gäfgen selbst und zwang so die vernehmende Polizei in eine Notsituation. DIese mussten glauben, das entführte Kind ringt mit dem Erstickungstod, während der Täter sich weigerte den Aufenthaltsort zu verraten.

Nette Worte oder ein Apell an das Leiden des Kindes brachten nichts, denn der Täter zeigt ja bis heute keine Reue und gesteht offenbar ausser sich selbst keinem anderen Menschen irgendeine Leidensfähigkeit zu.

Was also wäre eine rechtlich, moralisch und ethisch "korrekte" Verhaltensweise gewesen?

Das das Kind bereits tot ist konnte niemand wissen, angenommen es hätte auf diese Weise gerettet werden können, wäre die Folterdrohung ebenso hochgekocht?

Was wäre geschehen, wenn das Opfer erstickt wäre, WEIL der Polizeibeamte die Würde des Täters schützt und diesem damit die Macht gibt dadurch die Würde des Opfers mit Füßen zu treten und es sterben zu lassen?

Bei einer Geiselnahme etwa gibt es die Möglichkeit einen "finalen Rettungsschuss" abzugeben - obwohl auch hier eine Ausnahme gegen das absolute Tötungsverbot eines Menschen vorliegt.

Würden auch hier die Befürworter der "absoluten und von jeder Tat unabhängigen Würde" dafür plädieren, etwa jemanden wie Breivik lustig weiter Menschen hinrichten zu lassen, nur damit seine Würde und körperliche Unversehrtheit unangetatstet bleibt?

Im Fall Gäfgen hätte das Töten des Täters natürlich nichts gebracht. Aber was dann?

Es ist klar, das Folter niemals ein legitimes Mittel eines Rechtsstaates sein darf. Aber dafür wurde der Polizeibeamte auch schon verurteilt - und der Notstandsitiuation dabei Rechnung getragen.

Die Forderung nach Schmerzensgeld ist dagegen so absurd, weil all dies ein Resultat eines selbst verschuldeten Verhaltens ist.

Das wäre so, als würde ein Bankräuber auf Schmerzensgeld klagen, weil er bei der Festnahme durch Handschellen Schrammen an den Händen hat. Oder ein Ladendieb auf "Freiheitsberaubung", weil man ihn durch Festhalten in seiner Würde einschränkt und nicht vor dem Eintreffen der Polizei ziehen läßt. In Fällen wie diesen haben sich die Täter die Einschränkung ihrer Unversehrtheit oder Würde durch ihre Taten selbst zuzuschreiben.

Im Fall Gäfgen dagegen wird oft Ursache und Wirkung völlig aufgehoben, das finde ich befremdlich.

Sollte er tatsächlich am Trauma der Vernehmung leiden, wurde auch dies nur durch sein eigenes Verhalten verursacht. Dafür "Schmerzensgeld" zu fordern ist eine Verhöhnung des Opfers.

Wenn jemand Schmerzen hatte, dann das entführte und ermordete Kind sowie dessen Angehörige für den Rest ihres Lebens...

Update:

@Marcel - ich lese weder Blöd-Zeitung noch würde ich irgendeine vorgefertigte Meinung unreflektiert übernehmen. Das geschriebene entspricht meiner persönlichen Auffassung von Ethik, die davon ausgeht das jeder die Konsequenzen für sein Handeln selbst zu tragen hat.

Update 2:

Vor allem würde ich in einem Staat leben wollen, indem die Würde eines Opfers nicht durch die Willkür eines Täters zur Disposition gestellt werden kann. Diese Fälle sind zum Glück selten aber wie wir sehen gibt es sie.

Interessant wäre dann noch die Frage ob jemand auch dann auf die bedingungslose Einhaltung aller Richtlinen beharren würde, wenn sich die eigenen Angehörigen oder sogar er selbst in der Opferrolle befinden würde....

Update 3:

@Marcel: Gilt das Grundgesetz für das Opfer weniger?

@Lazyoli: Nein, hätte bei Breivik auch nichts mehr genutzt. Allerdings lag die Freigabe für den finalen Rettungsschuss tatsächlich vor, obwohl es in Norwegen wie in Deutschland ein Grundgesetz zum Schutz der Menschenwürde gibt. Hätte sich dieser Typ nicht sofort gestellt hätte man in erschossen.

@Alwin: ich halte der Verleich sehr wohl für gerechtfertigt, weil sich in beiden Fällen ein Entführer zum Herr über Leben und Tod ermächtigt und seinerseits die Würde seiner Opfer missachtet. Damit bringt er Aussenstehende in den Entscheidungszwang, zwischen der Würde von Tätern und Opfern abwägen zu müssen!

Update 4:

Was ich an den Antworten der Ultrapragmatiker so bestürzend finde ist das unreflektierte und als nicht weiter hinterfragbare Festhalten an den Buchstaben des Gesetzes.

"Das ist so, weil das Gesetz und die Richtlinien so lauten, daran darf nicht gerüttelt werden und damit basta, Punkt aus."

Mit Verlaub: Mit exakt dieser Einstellung funktionieren Unrechtsstaaten, mit dieser Betrachtungsweise handelten SS-Schergen die das jeweils geschriebene Gesetz für unantastbar und über allem stehend sahen betrachten. Gesetze und Paragraphen sind demnach wertvoller als menschliches Leben.

Denn offenbar würden manche Antworter ja lieber ein Kind sterben lassen, nur damit den Buchstaben des Gesetztes Genüge getan ist und die Paragraphen eingehalten werden.

Damit wird in Ausnahmefällen wie diesen die angebliche Menschlichkeit ad absurdum geführt, weil das Leben eines Opfers der körperlichen Unversehrtheit eines Täters geopfert wird.

Und das IST unmenschlich!

Ich behaupte, die Abgründe menschlicher Bös

16 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Funship: fast jeder Mensch kommt tagtäglich durchs Leben, ohne andere Menschen zu foltern.

    Ein wahres Wort, aber müssen wir Mitbürger Tag für Tag retten und Verbrecher und die Wahrheit heraus finden? Ich denke nicht, somit hinkt dein Vergleich enorm.

    Der Finale Rettungsschuss wäre bei Breivik angebracht gewesen, auch wenn ich mir schwer vorstellen kann, der jenige zu sein der da abdrücken muss. Dieser verirrte hätte aber noch mehr Menschen töten können und hätte es wohl auch gemacht.

    Folter kann keine Lösung sein, auch das androhen nicht. Sollte das Legitimiert werden, bezweifele ich, dass alle Befugten wirklich damit umgehen könnten. Es würde mit Sicherheit auch die Falschen treffen und ob die Wahrheit damit ans Licht kommen würde, bezweifle ich auch.

    Ich habe es an anderer Stelle schon gesagt. Gäfgen hätte niemals Prozesskostenhilfe bekommen dürfen und da beide Taten im Zusammenhang zu sehen sind, hätte er auch niemals Schmerzensgeld zugesprochen bekommen dürfen. Das war Blanker Hohn und was sich das Gericht dabei gedacht hat, wird mir im Leben nicht klar werden. Was den Beamten angeht, ich kann seinen Versuch verstehen und eigentlich bewundere ich diesen Mann auch für seinen Mut. Aber letztendlich kann man nicht das vor gehen von einem gut heißen und in einem anderen Fall verurteilen.

    Was also tun?? Ich weiß es nicht, ich habe nicht mal im Ansatz eine Idee wie man Menschen wie Gäfken dazu bringen kann aus zu packen. Ich hoffe da werden sich spätestens jetzt die Leute darüber Gedanken machen die Täglich damit konfrontiert werden.

    Würde ist etwas Emotionales. An erster Stelle sollte auch immer die Würde des Opfers und deren Angehörigen stehen denke ich. Und keiner kann mir sagen, dass nicht auch ein Richter hin und wieder mit Emotionen zu kämpfen hat, wenn er ein Urteil fällt. Wo die Emotionen bei dem Richter waren der Gäfken das Geld zugesprochen hat, weiß ich allerdings nicht.

  • Lannus
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Alle deine Argumente sind voll nachzuvollziehen und finden auch meine vollste Zustimmung.

    Ich gebe jetzt ein Gegenbeispiel zu diesem Fall:

    Wäre dieser Gäfgen nun ein Wichtigtuer und wäre nicht der Täter gewesen - was dann?

    Dann wäre es doch eine Rechtsverletzung - oder?

    Aber was mich an diesem Urteil gewaltig stört ist, dass er einwandfrei schuldig ist und trotzdem das Schmerzensgeld erhält. Da könnte man von einer Gerechtigkeitsaufhebung sprechen, aber die Anwälte sehen es nun mal ganz anders.

    Ich selbst wurde als Opfer gegenüber dem Täter mit meinen Bedürfnissen vollkommen in den Hintergrund gestellt. Und selbst der Richter sagte dann zu mir - 8 Monate nach dem Prozess - da hätte ich nun mal Pech gehabt. Der Täter bekam 3 Jahre auf Bewährung und sollte 50,- Euro über diesen Zeitraum monatlich an mich zahlen. Tatsächlich erhielt ich mal gerade 300 Euro undd somit wurde seine Bewährung aufgehoben und mußte sie dann absitzen - aber ich ging dann leer aus.

    Gerechtigkeit ist oftmals sehr zweifelhaft in diesem Lande.

    Aber die Rechtsprechung hat nun mal eigene Ebenen und unterliegt häufig der Gerechtigkeit.

    Nachtrag:

    Deine Hauptfrage als Hauptteil ging mir bei meinen eigenen Emotionen total ab.

    Ich hätte wohl als Polizist genauso gehandelt, auch in dem Wissen ein Diziplinarverfahren angehängt zu bekommen. Denn er ging zu dem Zeitpunkt immer noch von einer Rettung aus und das allein rechtfertigt mit zugedrücktem Auge seine Handlungsweise.

    Nachtrag 2:

    Hier wird so viel vom Rechtsstaat geschrieben und unser Recht so hoch gelobt - ich nenne das ein wenig blauäugig. Da ich aus verschiedenen Gründen vor mehreren Instanzgerichten an verschiedenen Orten beklagt wurde oder geklagt habe, sind mir mehr und mehr Zweifel aufgekommen, ob die Richter eigentlich sachkundig genug sind manche Fälle überhaupt zu urteilen - geschweige denn zu beurteilen. Ich habe mit einem Richter ein paar Tage im Krankenhaus Bett an Bett verbracht - unsere Gespräche waren sehr aufschlussreich.

    Recht bekommt der, der den besseren Anwalt hat und nicht der Gerechtigkeit sucht.

    Quelle(n): Gruß Lannus
  • Kapaun
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Er hat doch "richtig" gehandelt. Er hat getan, was er tun musste, und hinterher hat er die Konsequenzen seines Handelns getragen. Natürlich - für ihn ist das alles dumm gelaufen, aber mit sowas muss man eben rechnen, wenn man Polizist wird. Dass der Staat kein Hantieren mit Folter erlauben kann und darf, ist doch offensichtlich - dass es Situationen geben kann, in denen man sich im vollen Bewusstsein der Unrechtmäßigkeit darüber hinwegsetzen muss, ebenfalls.

  • Ich glaube du vergisst bei all den zutreffenden Argumenten ganz die Schwächen .....Rechtsstaatlichkeit ist auf Menschlichkeit aufgebaut, somit auf Fehlbarkeit. Man versucht das Äußerste an Gerechtigkeit herauszuschwitzen, was überhaupt geht.

    Du kannst von keinem Juristen verlangen, dass er dann im Einzelfall entscheidet. Es kann im Rechtssystem keinen Einzelfall geben, sondern es geht nach der Beurteilung von Fakten.

    Ich glaube, dass das das 'Äußerst Mögliche' ist...herauskristallisiert aus der Geschichte, gerade in Deutschland...zum Schutz aller.

    Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern um Schutz vor Willkür.

    Deshalb ja auch mein widersprüchliches Statement, dass ich den Mörder meines Kindes versuchen würde, zu eliminieren, dass ich nachgewiesenen Kinderschändern keinerlei Toleranz entgegenbringen würde...

    Aber ich achte trotzdem ein Rechtssystem, dass jedem erst einmal die Möglichkeiten gibt, sich zu wehren und zu verteidigen.

    Wie willst du es denn unterscheiden? Wer ist denn berechtigt, über Schuld und Strafmaß - ganz öffentlich und berufen - zu entscheiden.

    Wenn ein Kranker, wie Breivick verurteilt wird und ein Kindsmörder zur Verantwortung gezogen wird, dann muss das Rechtssystem beachtet werden.

    Was wäre denn deine Alternative ? Gruppenentscheid ? Einzeleinscheid ?

    Warum zieht man sich denn nu hier wegen der Schmerzensgeldforderung hoch, wo genau das doch ein Hinweis darauf ist, WIE beschissen krank der Kerl ist und wie beschissen sich die Polizei damals gefühlt haben muss.

    DAS sollte einem zu Denken geben und ganz ehrlich....pfeif auf die Schmerzensgeldforderung, denn wenn ich die Entscheidung gehabt hätte, dann hätte ich auch ALLES versucht, dieses Kind zu retten.

    Gesetz hin oder her...was zählt, das ist das Lebenretten.

    ....letzendlich nach eigenen besten Wissen und Gewissen...mit allen Konsequenzen.

    Habe selbst schon erlebt, wie schnell man vom Opfer zum Mitschuldigen gestempelt werden kann...und mein Bruder ist Rechtsanwalt und hat schon einiges aus seinem 'Erleben' erzählt....

    Dieses Rechtssystem ist nicht perfekt, aber im Moment das einzig einigermaßen Erträgliche...

    Was ich nie verstehen werde, das sind die Anwälte, die solche Schweine vertreten....

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Die Polizei hat richtig gehandelt, da kann geschrieben werden, was will.

    Und dazu stehe ich, damals und auch heute. Das jetzige Urteil ist ein Skandal.

    Es wird immer von Menschenrechten und Würde des Monsters gefaselt, hatte das Kind keine Menschenrechte und keine Würde?

    Und ich möchte die mal sehen, die jetzt auch das Urteil richtig finden, wenn ihr eigenes Kind in der damaligen Situation gewesen wäre.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Nein.

  • Ruth S
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Einem erwiesenen Kindsentführer müssten nach dem Gesetz schon vor dem Gerichtsurteil,

    alle Bürgerlichen Rechte aberkannt sein.

    Diese lasche Justiz und die sophistischen juristischen Begründungen gegen kriminell

    Veranlagte Oberwasser.

    Wie der Bayrische Innenminister Herrmann,CSU, sehr richtig sagt:

    "Das Recht darf in einer Demokratie nicht pervertiert werden."

  • kaelon
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Mord ist in Deutschland wie überall auf der Welt verboten dafür bekam Gäfgen lebenslänglich und wegen besonderer schwere der Schuld anschließend Sicherungsverwahrung.

    Folter und die Androhung von Folter ist in Deutschland wie in allen anderen zivilisierten Staaten verboten.

    In Deutschland sogar durch das GG, das Strafgesetzbuch und die Menschenrechtscharta.

    Da ihm erwiesenermaßen Folter angedroht wurde bekam er dafür Schmerzensgeld zugesprochen und der geständige Beamte ein Disziplinarverfahren.

    Das entwürdigt weder das Opfer noch wird seine Strafe dadurch relativiert.

    "Interessant wäre dann noch die Frage ob jemand auch dann auf die bedingungslose Einhaltung aller Richtlinen beharren würde, wenn sich die eigenen Angehörigen oder sogar er selbst in der Opferrolle befinden würde...."

    Nein, interessant wäre das nicht, denn um ganz ehrlich zu sein, nur weil ich dem Deppen der mein Haus ansprüht eine saftige Ohrfeige verpassen würde heist das nicht das ich dafür bin das der Staat Sachbeschädigung mit öffentlichem auspeitschen bestraft.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Stelle dir einmal vor: Du weißt du hast ein Täter vor dir, der dir Patou nicht sagen will wo der Beweis ist. D. h. wo er den von ihm getöteten Körper des Jungen abgelegt hat.

    Du weißt, du hast den Täter, aber er schweigt zur Tat und zur Fundstelle des Leichnams.

    Zum Zeitpunkt des Verhörs musste man ja auch noch annehmen, dass der Junge lebt. Aber wo und unter welchen Umständen?

    Wie blank liegen da auch die Nerven eines oder der Sachbearbeiter bei der Polizei.

    Ein Täter der Jura studiert hat. Sich in den Gesetzen genau auskennt! Und dies, sein Wissen, so einsetzt. Was ist das für eine menschliche Ratte, in den Katakomben der schlimmsten und minderwertigsten Abteilungen unseres Strafrechts.

    Ratten die Seuchen verbreiten, - was geschieht mit denen?

    Nein! Ich habe für das Urteil kein Verständnis.

    Wohl aber für die Eltern die berechtigt schockiert sind.

    Und auch Verständnis für die ermittelnden Polizeibeamten von damals.

    Ich habe weiterhin kein Verständnis dafür, dass der Täter im Knast eine Sonderbehandlung erfährt.

    Solche Typen gehörten zur Resozialisierung nach Sibirien geschickt.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Die Polizei war durch perfiden Mörder Gäfgen in einer Ausnahmesituation.

    Welcher Vater bei der Polizei hat nicht das Streben ein Kind zu retten.

    Auch in einer Demokratie sollte es die Möglichkeit haben so einem Verbrecher

    die normalen bürgerlich Rechte anzuerkennen.

    Es ist eine Perversion des Deutschen Demokrtieverständnisses die Rechte

    vom Opfer und Verbrecher gleich zu setzen.

    Der triumphierende Mörder Gäfgen war doch tatsächlich in der Lage, die Karriere

    des Krminal Hauptkommissars zu beenden.

    Traurige Rechtsverhältnisse für Opfer in DEUTSCHLAND.

    Überhaupt einen €uro der braven deutschen Steuerzahler zu vergeuden

    für so eine Ausgeburt wie der Mörder Gäfgen?

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