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Hat das Jopcenter, da richtig gehandelt?

Also - er ist 61 Jahre- hat 40 Jahre als LKW-Fahrer gearbeitet - hat die Arbeitslosen geld Zeit am 1. März beendet

Hat sich einen Antrag auf Hartz4 geholt - aber den termin zur Abgabe versäumt

Er bekam sofort ein Schreiben

- wegen termin versäumung 1Woche Leistungen gestriechen!!

Ist dass richtig? Wo er noch nicht mal leistungen von dem Amt erhält

Der Antrag ist ab 1. März erst in Anspruch der Leistungen beantragt

Weil er am 30. Februar ja sein letztes geld von der ARG bekommt

Update:

Seid doch nicht so pingelich - klar weiß ich das der Monat nur 28 Tage hat-

Ihr macht auch genug Schreibfehler und ich übersehe es

17 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Fristen sind Fristen. Da wird schnell gestrichen. Am 30. Februar bekommt er kein Geld, sondern am 28.

    Das Jobcenter läßt keine Fehler durchgehen. Er kann ja nochmal vorsprechen und die Angelegenheit persönlich aufklären.

  • vor 8 Jahren

    Jeder, ohne jegliche Ausnahmen muss sich an die bekannten Regeln beim SGB II handeln. Dann wissen alle Personen wo sie dran sind.

    Quelle(n): Eigene Erfahrungen.
  • savage
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    wenn er sich den antrag schon vorher geholt hat, dann wusste er auch, wann er den abgeben muss. klar kann man sowas mal vergessen, zumal es bei ihm ja das erste mal ist. aber vergesslichkeit schützt nicht vor sanktionen. da sind die knallhart.

    wie @helgale schon geschrieben hat...er kann versuchen dort persönlich vorzusprechen, aber da muss er schon einen äußerst kulanten mitarbeiter erwischen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    An Ludmilla:

    Und es heißt: An meinen" nicht "an mein".

    MannMannMann

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  • vor 8 Jahren

    Ja - die sind knüppelhart wenn man sich nicht an die Fristen hält!

    Solche Sachen passieren einem aber immer nur einmal, danach passt man genau auf dass man die Fristen einhält!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Tja, da gibt es halt Vorschriften

  • AnPa
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    ist doch eigentlich hinlänglich bekannt das das Jobcenter sehr hart durchgreift. Und auch somit klar das man Sanktionen bekommt ..... Also in dem Fall hat das JC richtig gehandelt.

  • vor 8 Jahren

    Ich wünschte der Bezug von Hartz IV wäre an die Mächtigkeit der deutschen Rechtschreibung gebunden!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ups, seit wann gibt es denn den 30. Februar?

    Ist ja ganz was Neues. Den Kalender möcht ich schon sehen, wo "30. Februar" drinnen steht.

    Dann können wir weiterdiskutieren, ob der Jobcenter richtig gehandelt hat oder nicht.

    Angelitu

  • vor 8 Jahren

    laut gesetz haben die unterlagen 6 wochen vor bezugszeitpunkt bei der arge zu sein, ich habe bisher aber noch von keinen sachbearbeiter gehoert, der da einen film draus gemacht hat.

    da es rechtlich ok ist, ist da leider nichts zu machen.

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